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   OLG München, 27.06.2018 - 34 Wx 438/17   

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https://dejure.org/2018,18625
OLG München, 27.06.2018 - 34 Wx 438/17 (https://dejure.org/2018,18625)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2018 - 34 Wx 438/17 (https://dejure.org/2018,18625)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 34 Wx 438/17 (https://dejure.org/2018,18625)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 168 S. 2 u. 3, § 172 Abs. 1 u. 2, § 175, § 176 Abs. 1 S. 1 u. 2 u. Abs. 2; ZPO § 185, § 186; FamFG § 10 Abs. 2 S. 1, § 28 Abs. 2, § 38, § 58 Abs. 1, § 63 Abs. 1, § 69 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde

  • IWW

    BGB § 172; BGB § 175; BGB § 176; ZPO § 186
    BGB, ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 168 S. 2 u. 3, 172 Abs. 1 u. 2, 175, 176 Abs. 1 u. 2; ZPO §§ 185, 186
    Rechtsschutzinteresse bei Antrag auf öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Kraftloserklärung einer Vollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollmachtsurkunde, Kraftloserklärung

  • rewis.io

    Antrag auf öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 172 ; BGB § 175 ; BGB § 176 ; ZPO § 186
    Zulässigkeit eines Antrags auf Kraftloserklärung einer Vollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde: Gericht muss mitwirken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 239
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 97/12
    Auszug aus OLG München, 27.06.2018 - 34 Wx 438/17
    Aber auch unter Zugrundelegung einer anderen Rechtsmeinung zur Beteiligtenstellung der Bevollmächtigten (inzident OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 44; Staudinger/Schilken § 176 Rn. 11) entspricht es billigem Ermessen, dass die Beteiligten die bei ihnen im Rechtsmittelzug angefallenen Kosten jeweils selbst tragen.
  • KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14

    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des

    Auszug aus OLG München, 27.06.2018 - 34 Wx 438/17
    Ist die Bevollmächtigte gemäß § 7 Abs. 2 FamFG nicht als Verfahrensbeteiligte, sondern als Dritte anzusehen (vgl. KG FGPrax 2015, 95; a. A. OLG Frankfurt BtPrax 2014, 179), so können ihr gemäß § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten des Verfahrens nur auferlegt werden, soweit sie die gerichtliche Tätigkeit veranlasst hat und ihr grobes Verschulden zur Last fällt.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 20 W 38/22

    Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

    Bei § 176 BGB handelt es sich mithin um reines Verfahrensrecht, wobei das Gericht darüber befindet, ob die vom Vollmachtgeber abgegebene Kraftloserklärung, bei der es sich um ein privates Gestaltungsgeschäft handelt, durch öffentliche Zustellung bekanntzumachen ist (vgl. dazu OLG Köln FGPrax 2019, 238; OLG München ZEV 2018, 730, je zitiert nach juris; Staudinger/Schilken, BGB, Neub.

    Ist die Beschwerde mithin bereits mangels Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführerin unzulässig, kann dahinstehen, ob die Hauptsache aus den vom Senat in der Verfügung vom 03.03.2022 weiter niedergelegten Gründen, wegen der Anordnung der Betreuung (vgl. dazu allerdings § 1870 BGB) oder im Hinblick auf das nachfolgende Versterben der Antragstellerin (vgl. insoweit OLG München ZEV 2018, 730) erledigt wäre und welche Folgen dies für das Rechtsmittel ansonsten hätte.

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