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   OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07   

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OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07 (https://dejure.org/2008,1913)
OLG München, Entscheidung vom 20.03.2008 - 34 Wx 46/07 (https://dejure.org/2008,1913)
OLG München, Entscheidung vom 20. März 2008 - 34 Wx 46/07 (https://dejure.org/2008,1913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung; Inhaltskontrolle für einen durch den ermächtigten Verwaltungsbeirat geschlossenen Verwaltervertrag; Beschlusskompetenz im Rahmen eines Beschlusses über die Erneuerung der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Materielle Grenzen der Übertragung von Aufgaben auf den von der Wohnungseigentümergemeinschaft formal korrekt bestellten Verwalter

  • Judicialis

    GO § 3 Nr. 2; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § ... 28 Abs. 5; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 20 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; BGB § 134; ; BGB § 242; ; BGB § 305; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 308 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses zur Jahresabrechnung bezüglich Einbeziehung von Einzelabrechnungen - Inhaltskontrolle eines Verwaltervertrags bei Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zum Vertragsschluss - Austausch defekter Heizkörper in einzelnen Wohnungen bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erneuerung defekter Heizkörper

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Objektive und normative Auslegung von Eigentümerbeschlüssen über die Jahresabrechnung; Inhaltskontrolle eines Verwaltervertrags im Zusammenhang mit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss eines ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch über schadhafte Heizkörper-Thermostate beschließen! (IMR 2008, 168)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1182
  • MDR 2008, 620
  • NZM 2009, 548
  • ZMR 2009, 64
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (27)

  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    Der Vertrag ist, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB zu unterziehen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936).

    Die Bestimmung verstößt gegen § 308 Nr. 6 BGB, nach der in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung unwirksam ist, die vorsieht, dass eine Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung dem anderen Vertragsteil als zugegangen gilt (vgl. BayObLG WuM 1991, 312).

    Die Regelung widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil sie im Hinblick auf die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung zumindest unklar oder überflüssig ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 312).

    Überflüssige Regelungen, die, etwa aufgrund abweichenden Wortlauts, auch Missverständnisse auslösen können, entsprechen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung (BayObLG WuM 1991, 312).

    Der Senat beschränkt deshalb die Ungültigerklärung des Billigungsbeschlusses auf die jeweiligen Bestimmungen (vgl. auch BayObLG WuM 1991, 312).

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    Es ist grundsätzlich unbedenklich, den Abschluss des Vertrags auf der Grundlage des von den Wohnungseigentümern gebilligten Angebots dem Verwaltungsbeirat zu übertragen (OLG Düsseldorf NZM 2006, 936).

    Der Vertrag ist, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen, der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB zu unterziehen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936).

    Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer schaffen die maßgeblichen Vertragsklauseln ein nicht überschaubares finanzielles Risiko (siehe OLG Düsseldorf ZWE 2001, 219/221; NZM 2006, 936/937).

    In einem vorformulierten Verwaltervertrag benachteiligt eine Befreiung die Wohnungseigentümer jedoch unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 BGB und ist daher nichtig (OLG Düsseldorf NZM 2006, 936/937 m.w.N.).

    Die Vertragsklausel muss eine entsprechende Einschränkung der Zusatzvergütungspflicht für den Fall schuldhaften Verwalterhandelns vorsehen (OLG Düsseldorf NZM 2006, 936/937).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 3 Wx 253/00

    Unwirksame Ermächtigung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Miete für

    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    In Betracht kommen insbesondere Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung oder ein Widerspruch zu der zwischen den Wohnungseigentümern geltenden Gemeinschaftsordnung (OLG Düsseldorf ZWE 2001, 219/221).

    In engen Grenzen hält die Rechtsprechung eine Kompetenzverlagerung auch im Beschlussweg für möglich (OLG Düsseldorf ZWE 2001, 219/221).

    Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer schaffen die maßgeblichen Vertragsklauseln ein nicht überschaubares finanzielles Risiko (siehe OLG Düsseldorf ZWE 2001, 219/221; NZM 2006, 936/937).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    Die Entscheidung über Art und Umfang von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen kann grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung im Sinn von § 10 Abs. 1 WEG auf ein anderes Organ delegiert werden (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 13).

    Insbesondere fehlt eine Begrenzung der mit den eingeräumten Verwaltungsbefugnissen verbundenen Kostenbelastung für die Wohnungseigentümer (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 13/14).

    Eine Kompetenzverlagerung in diesem Umfang verstößt gegen § 307 BGB (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 13/14) und ist schon deshalb nicht wirksam.

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    (2) Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört es, zugleich mit der Beschlussfassung über die Jahresgesamtabrechnung eine solche über die Einzelabrechnungen herbeizuführen (BayObLGZ 1989, 310; BayObLGZ WE 2002, 34 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 101).

    (3) Dies hat allerdings nur zur Folge, dass der Antragsteller hinsichtlich der noch nicht beschlossenen Einzelabrechnungen einen Ergänzungsanspruch hat (§ 21 Abs. 3 und 4 WEG; vgl. BayObLGZ 1989, 310).

    Denn die Abrechnungspflicht für das Wirtschaftsjahr 2003/2004 ist ohne die beschlossenen Einzelabrechnungen noch nicht ordnungsgemäß erfüllt (BayObLGZ 1989, 310/314 f.).

  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01

    Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung,

    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    Was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten dabei beabsichtigt oder sich vorgestellt haben, kann für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar ist, so z.B. wenn es in dem Versammlungsprotokoll einen Niederschlag gefunden hat (vgl. BGHZ 139, 288/292; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605; ZWE 2002, 34/35).

    Allein der Umstand, dass Einzelabrechnungen vom Verwalter offensichtlich erstellt wurden, erlaubt nicht von selbst den Schluss, dass sich die Genehmigung in der Eigentümerversammlung auch hierauf erstreckt (BayObLG ZWE 2002, 34/35).

  • OLG Hamm, 06.03.2001 - 15 W 320/00

    Wohnungseigentum - Heizungs- und Thermostatventile - Gemeinschaftseigentum -

    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    Die Thermostatventile gehören unabhängig davon, ob sie sich im Bereich des Gemeinschaftseigentums oder Sondereigentums (der einzelnen Wohnungen) befinden, nach herrschender und vom Senat geteilter Meinung zum Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG; vgl. OLG Stuttgart WuM 2008, 44; OLG Hamm NZM 2001, 1130; Palandt/Bassenge § 5 WEG Rn. 9; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 5 Rn. 38; a.A. BayObLG Rpfleger 1979, 216).
  • BayObLG, 02.04.1987 - BReg. 2 Z 23/87
    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    (2) Klarzustellen ist, dass die ihrem Wortlaut nach ungenaue Beschlussfassung neben der Bevollmächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss des als Muster vorgelegten Verwaltervertrags auch den davon zu unterscheidenden (Wieder-) Bestellungsakt der bisherigen Hausverwaltung enthält (BayObLG WE 1991, 223; NJW-RR 1987, 1039/1040; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 26 Rn. 82 f.).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.1991 - 3 W 203/90
    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang moniert, dass der Vertrag keine Verpflichtung des Verwalters zur regelmäßigen Begehung der Anlage (abweichend von früheren Verwalterverträgen) mehr enthält, kommt dem keine rechtserhebliche Bedeutung zu, weil eine regelmäßige Begehung zum Zweck der Feststellung eines notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarfs ohnehin zu den gesetzlichen (nicht ausschließbaren) Aufgaben des Verwalters gehört (OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 1301; KK-WEG/Abramenko 2. Aufl. § 27 Rn. 22).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07
    Entsprechende Ermächtigungen des Verwalters sah § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG a. F. (vgl. auch Merle in Bärmann/Pick/Merle § 27 Rn. 171; BayObLG NZM 2001, 959) und sehen nunmehr § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG n. F. kraft Gesetzes, § 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG n. F. kraft Vereinbarung oder Beschlusses vor.
  • BayObLG, 11.08.1987 - BReg. 2 Z 32/87

    Wohnanlage; Wohnungseigentum; Heizung; Heizkörper; Zutritt; Wohnung; Termin;

  • OLG Stuttgart, 13.11.2007 - 8 W 404/07

    Wohnungseigentum: Regelungsteile und Thermostatventile einer Fußbodenheizung als

  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

  • KG, 10.09.2003 - 24 W 141/02

    Wohnungseigentum: Auswahl unter Kostenangeboten und Bestimmung des Farbanstrichs

  • KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfähigkeit der Erstversammlung;

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BayObLG, 06.06.1986 - BReg. 2 Z 53/85
  • BayObLG, 07.11.1990 - BReg. 2 Z 116/90
  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

  • BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 176/10

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Heizkörpern und Anschlussleitungen an eine

    2 Z 32/87">NJW-RR 1987, 1493) oder auch ganzer Heizkörper (OLG München, NJW-RR 2008, 1182, 1186 aE) oder ein Verbot vorsahen, Heizkörper zu entfernen (BayObLG, WuM 1986, 26; ähnlich OLG Hamburg, ZMR 1999, 502, 503).

    Die Ventile sollen auch dann zum Gemeinschaftseigentum gehören, wenn die Heizkörper selbst Sondereigentum sind (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 156; OLG München, NJW-RR 2008, 1182, 1186; OLG Stuttgart, WuM 2008, 44; Riecke/Schmid/Schneider, § 5 Rn. 52; Spielbauer/Then, aaO, § 5 Rn. 12 bei Fn. 114; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, aaO Rn. 75; aM Bärmann/Armbrüster, § 5 Rn. 107; Timme/Kesseler, aaO, § 5 Rn. 41).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass der Beschluss über die Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags schon im Beschlussanfechtungsverfahren einer AGB-Kontrolle zu unterziehen und jedenfalls hinsichtlich der AGB-rechtlich zu beanstandenden Klauseln des Verwaltervertrags für ungültig zu erklären ist (BayObLG, WuM 1991, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZM 2006, 936, 937; OLG München, NZM 2009, 548, 549; LG Hamburg, ZWE 2015, 461; LG Mönchengladbach, ZMR 2007, 895, 896; BeckOGK/Greiner, WEG [1.8.2019], § 26 Rn. 190; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 135; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119 f.).

    Teilweise wird darauf abgestellt, dass der Vertrag in wesentlichen Punkten (so LG Hamburg, ZWE 2015, 461; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 182) oder in seiner Gesamtwürdigung und insbesondere hinsichtlich seiner Kernaussagen einer Inhaltskontrolle nicht standhält (so OLG Düsseldorf, NZM 2006, 936, 937; OLG München, NZM 2009, 548, 551; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119 f.).

    So stellt das Berufungsgericht im Wesentlichen auf die Zahl der Klauseln ab, die seiner Ansicht nach einer AGB-Kontrolle nicht standhalten, während etwa das Oberlandesgericht München in einem vergleichbaren Fall mit etwa doppelt so vielen Verstößen auf den eher technischen Charakter der beanstandeten Regelungen abstellte und den angefochtenen Ermächtigungsbeschluss nur hinsichtlich der fraglichen Klauseln für ungültig erklärte (NZM 2009, 548, 551).

  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 215/20

    Übertragung von Entscheidungskompetenzen für Instandhaltungsmaßnahmen auf den

    In engen Grenzen sei eine Kompetenzverlagerung durch Beschluss möglich, nämlich dann, wenn die Ermächtigung zu einem nur begrenzten und für den einzelnen Wohnungseigentümer überschaubaren finanziellen Risiko führe und die grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Beschluss solcher Maßnahmen bei der Eigentümerversammlung belasse (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 13, 14; NZM 2001, 390, 391; OLG München, ZWE 2009, 27, 30; LG München I, ZWE 2009, 230, 231 und ZWE 2011, 42, 43; AG Pinneberg, ZMR 2018, 463, 464; Heinemann in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 21 Rn. 74; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 27 Rn. 41; wohl auch Staudinger/Jacoby, BGB [2018], § 27 WEG Rn. 119; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 87; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 6 und 20).

    Die Einräumung der Entscheidungskompetenz darf nur zu einem begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko für den einzelnen Wohnungseigentümer führen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 13, 14; NZM 2001, 390, 391; OLG München, ZWE 2009, 27, 30; LG München I, ZWE 2011, 42, 43; LG Frankfurt, WuM 2017, 729, 730; AG Hamburg, BeckRS 2016, 122909 Rn 19; AG Pinneberg, ZMR 2018, 463, 464; AG Recklinghausen, WuM 2008, 686; Heinemann in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 21 Rn. 74; Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 21 WEG Rn. 48; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl, § 26 Rn. 87; Staudinger/Jacoby, BGB [2018], § 27 WEG Rn. 119; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 40).

    Ob darin ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB liegt (vgl. OLG Düsseldorf, ZWE 2006, 396, 400; OLG München, ZWE 2009, 27, 31; Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 139; Fritsch in Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 2 Rn. 104), kann dahingestellt bleiben.

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16

    Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche

    Die Kammer folgt der insoweit überwiegend vertretenen Ansicht, dass die Regelung lediglich dem Interesse der Verwalterin dient und die gegenteiligen Interessen der Eigentümer nicht beachtet oder kompensiert werden (OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München ZMR 2009, 64; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - 11 Wx 40/06 - Jennißen § 26 Rn. 94a; Hügel/Elzer § 26 Rn. 155; Riecke/Schmid/Abramenko § 26 Rn. 49a).

    Eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter ist insofern zu beanstanden (OLG München NJW-RR 2008, 1182; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 13 [OLG Düsseldorf 30.07.1997 - 3 Wx 61/97] ; vgl. LG Itzehoe ZWE 2011, 42).

  • LG Dortmund, 14.06.2016 - 1 S 455/15

    Mindestens drei Vergleichsangebote für die Vergabe größerer Aufträge!

    Aus der Rechtsprechung (OLG München, ZMR 2009, 64; AG Saarbrücken, 1 WEG C 7/08) geht insbesondere hervor, dass ein angefochtener Beschluss über den Abschluss eines Verwaltervertrages der Inhaltskontrolle des Gerichts in Bezug auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung unterliegt.
  • LG Itzehoe, 28.05.2014 - 11 S 58/13

    Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplätze kann per Beschluss verboten

    Eine solche kann hier allein nach dem Wortlaut der Regelung und ihrem Sinn erfolgen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung erschließt (BGH, Beschl. v. 10.09.1998 - V ZR 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; OLG München, Beschl. v. 20.03.1998 - 34 Wx 46/07, NZM 2009, 548, 549).
  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2017 - 13 S 48/16

    Wohnungseigentümer darf Verwalterunterlagen einsehen!

    Dort wird zwar in einem obiter dictum unter Verweis auf OLG München, ZMR 2009, 64 ausgeführt, dass die Beschlussanfechtung nicht erfolgreich allein mit dem Umstand begründet werden könne, dass das Einsichtsrecht in die vollständigen Abrechnungsunterlagen verletzt sei.
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Weil spezialgesetzliche Bestimmungen für die Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht existieren, sind die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften über die Aufbewahrungsfristen (§§ 257 HGB , 147 AO ) analog heranzuziehen; ermächtigt ein Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung seinem Wortlaut nach den Verwalter, "alte" Verwaltungsunterlagen zu vernichten und wird eine Aufbewahrungsfrist lediglich für Bankbelege (10 Jahre) und sonstige Unterlagen (6 Jahre) beschlossen, ist ein solcher Beschluss nichtig (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 59).

    Was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten dabei beabsichtigt haben, kann für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar ist, so z.B. wenn es in dem Versammlungsprotokoll einen Niederschlag gefunden hat (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 24 m.w.N.).

    Hieraus folgt, dass für Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Buchungsbelege eine 10- sowie für Korrespondenz eine 6-jährige Aufbewahrungs pflicht gilt (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 59; AG Königstein, Beschl. v. 16.09.1999 -3 UR II 29/99, NZM 2000, 876 f.; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 28 WEG Rn. 119 m.w.N.).

    Wenn nach dem Gesagten unter Zugrundelegung des Wortlautes des Beschlusses dieser den Verwalter unter Verkürzung zwingender Aufbewahrungsfristen zu einer vorzeitigen Vernichtung der Unterlagen ermächtigt, ist der Beschluss nichtig (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 59).

    In diesem Zusammenhang ist zunächst klarzustellen, dass die ihrem Wortlaut nach ungenaue Beschlussfassung neben der Verlängerung des bestehenden Verwaltervertrages auch den davon zu unterscheidenden (Wieder-)Bestellungsakt der bisherigen Hausverwaltung enthält (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 33 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Vom Verwalter vorformulierte Verträge müssen sich jedoch an der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff messen lassen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 49; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 515 ff; Gottschalg, a.a.O., Rz. 318; Jennißen, Der WEG-Verwalter, Rz. 110; Boeckh, a.a.O., Teil 2 § 5 Rz. 12; Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 47 m. w. N.).

    Vorliegend ist der Verwaltervertrag bereits nach seinem äußeren Erscheinungsbild nach für eine Mehrzahl von Fällen vorformuliert worden (vgl. dazu auch BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07, zitiert nach juris; Röll/Sauren, a.a.O., Rz. 513); dies wird etwa auch bestätigt durch seine recht umfängliche Übereinstimmung bzw. Ähnlichkeit mit dem Vertrag vom 02.01.1998 (vgl. Bl. 22 I ff).

  • LG München I, 05.08.2010 - 36 S 19282/09

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Klage eines Wohnungseigentümers als

    Dieser ist dann gewahrt, wenn die Ermächtigung nur zu einem begrenzten und für den einzelnen Wohnungseigentümer überschaubaren finanziellen Risiko führt und die grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Beschluss solcher Maßnahmen bei der Eigentümerversammlung belässt (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, a.a.O.; ferner zur Inhaltskontrolle OLG München, ZWE 2009, 27; vgl. dazu auch LG München 1, 1. ZK, ZWE 2009, 219).
  • LAG Saarland, 22.02.2017 - 2 Sa 38/16

    1. § 174 Satz 2 BGB schränkt die Möglichkeit der Zurückweisung einer

  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des

  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche;

  • LG Hamburg, 05.11.2014 - 318 S 47/14

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Anforderungen an

  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

  • AG Oberhausen, 25.09.2018 - 34 C 14/18

    Unzulässige Klauseln im WEG-Verwaltervertrag/ Zur Unwirksamkeit eines

  • LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10

    Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist

  • LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15

    Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?

  • LG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 13 S 143/18

    Abbuchungen für eigene Zwecke machen Verwalter ungeeignet!

  • LG Frankfurt/Oder, 09.03.2016 - 2 S 400/15

    Verwalter muss nicht vereinbare und vereinbarte Sondervergütung an die

  • LG Landshut, 26.06.2008 - 64 T 3268/07

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über den Austausch von Heizkörpern bei

  • LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12

    Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung!

  • LG Hamburg, 21.10.2015 - 318 S 3/15

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Ermessen der Gemeinschaft bei

  • LG Hamburg, 14.11.2018 - 318 S 23/18

    Wohnungseigentumssache: Stimmberechtigung nur der Mitglieder einer

  • AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 20/23

    Was genehmigt werden soll, muss vor Beschlussfassung feststehen!

  • LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 43/14

    Wohnungseigentumssache: Auslegung des Genehmigungsbeschlusses für einen

  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12

    Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!

  • LG Dresden, 09.03.2016 - 2 S 400/15

    Arbeitsersparnis sind keine "fiktiven" Kosten!

  • LG Itzehoe, 31.05.2013 - 11 S 14/11

    WEG: Beschlusskompetenz für Sonderumlagenbeschluss

  • LG München I, 11.10.2017 - 1 T 475/16
  • AG Hamburg-Blankenese, 05.02.2014 - 539 C 18/13

    WEG -Beschluss Anfechtung - Kausalitätsvermutung bei Einberufungsmangel

  • AG München, 14.12.2009 - 485 C 500/09
  • AG Köln, 23.10.2017 - 202 C 96/17
  • AG Saarbrücken, 07.04.2017 - 36 C 512/16

    Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • AG Köln, 13.01.2014 - 202 C 108/13

    Ablehnung des Einbaus von Rauchmeldern durch Beschluss der Eigentümerversammlung

  • AG Reutlingen, 07.10.2015 - 10 C 782/15
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