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   OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14   

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https://dejure.org/2015,26213
OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14 (https://dejure.org/2015,26213)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.2015 - 34 Wx 47/14 (https://dejure.org/2015,26213)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 2015 - 34 Wx 47/14 (https://dejure.org/2015,26213)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Nachweis der Auflassungsberechtigung bei Tod eines Gesellschafters einer zweigliedrigen Gesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Auflassungsberechtigung nach Versterben eines Gesellschafters einer zweigliedrigen BGB -Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Auflassungsberechtigung beim Tod eines eingetragenen GbR-Gesellschafters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Auflassungsberechtigung beim Tod eines eingetragenen GbR-Gesellschafters

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 83
  • Rpfleger 2016, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 02.11.2000 - 2Z BR 111/00

    Tod eines BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    Dies erfordert übereinstimmende Erklärungen der Gesellschafter und Erben in grundbuchmäßiger Form zum Inhalt des Gesellschaftsvertrags (vgl. BayObLG NZG 2001, 124/125; BayObLGZ 1992, 259/261; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/63); denn das Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt (BayObLG NJW-RR 1995, 272; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62 Leitsatz 1).

    Sie sind jedoch nicht geeignet, im Grundbuchverfahren die Erklärung eines Beteiligten über das bei ihm vorhandene Wissen zu ersetzen (vgl. auch BayObLG NZG 2001, 124/125 zu einer vom Notar abgegebenen Wissenserklärung).

    Sind jedoch nicht in der Form des § 29 GBO nachweisbare Tatsachen frei zu würdigen, kann das Grundbuchamt auch in Erwägung ziehen, zur Glaubhaftmachung entsprechende eidesstattliche Versicherungen zu verlangen (BayObLG NZG 2001, 124/125; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/64).

  • OLG Schleswig, 04.01.2012 - 2 W 186/11

    Verfahren des Grundbuchamts nach Versterben eines Gesellschafters einer als

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    Dies erfordert übereinstimmende Erklärungen der Gesellschafter und Erben in grundbuchmäßiger Form zum Inhalt des Gesellschaftsvertrags (vgl. BayObLG NZG 2001, 124/125; BayObLGZ 1992, 259/261; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/63); denn das Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt (BayObLG NJW-RR 1995, 272; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62 Leitsatz 1).

    Aus diesen Unterlagen allein ergibt sich nicht ausreichend, ob die gesetzliche Regelung des § 727 Abs. 1 BGB eingreift oder durch Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen ist (OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/64).

    Sind jedoch nicht in der Form des § 29 GBO nachweisbare Tatsachen frei zu würdigen, kann das Grundbuchamt auch in Erwägung ziehen, zur Glaubhaftmachung entsprechende eidesstattliche Versicherungen zu verlangen (BayObLG NZG 2001, 124/125; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/64).

  • BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92

    Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    Dies erfordert übereinstimmende Erklärungen der Gesellschafter und Erben in grundbuchmäßiger Form zum Inhalt des Gesellschaftsvertrags (vgl. BayObLG NZG 2001, 124/125; BayObLGZ 1992, 259/261; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/63); denn das Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt (BayObLG NJW-RR 1995, 272; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62 Leitsatz 1).

    Scheidet etwa bei nur mündlich geschlossenen Gesellschaftsverträgen der Nachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO von vorneherein aus, so können zwar die übereinstimmenden Erklärungen der verbliebenen Gesellschafter und aller Erben in grundbuchmäßiger Form zum Inhalt des Gesellschaftsvertrags genügen (vgl. BayObLGZ 1992, 259/261).

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    a) Im Fall der Veräußerung eines Grundstücks (oder eines gleichzubehandelnden Wohnungs-/Teileigentums; vgl. BGHZ 49, 250) durch Auflassung (§ 20 GBO, § 925 BGB) ist die Auflassungsberechtigung als sonstige Voraussetzung der Eintragung gemäß § 29 GBO nachzuweisen (vgl. Hügel/Otto GBO 2. Aufl. § 29 Rn. 108 ff.).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94

    Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    Dies erfordert übereinstimmende Erklärungen der Gesellschafter und Erben in grundbuchmäßiger Form zum Inhalt des Gesellschaftsvertrags (vgl. BayObLG NZG 2001, 124/125; BayObLGZ 1992, 259/261; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62/63); denn das Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt (BayObLG NJW-RR 1995, 272; OLG Schleswig FGPrax 2012, 62 Leitsatz 1).
  • KG, 06.03.2012 - 1 W 10/12

    Schlusserbeneinsetzung mit Pflichtteilsstrafklausel: Nachweis der

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    Allerdings ist anerkannt, dass eine solche Versicherung etwa dann ausreichen kann, wenn auch das Nachlassgericht keine andere Nachweismöglichkeit hätte (KG NJW-RR 2012, 847).
  • OLG Jena, 23.08.2013 - 9 W 356/13

    Löschung einer Zwangssicherungshypothek

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    (1) Zwar ist eine abgeschwächte Form des Nachweises durch eidesstattliche Versicherung im Grundbuchrecht im Allgemeinen ohne gesetzliche Ausnahme wie in § 35 Abs. 3 Satz 2 GBO nicht zulässig (vgl. Senat vom 11.6.2014, 34 Wx 172/14 juris Rn. 18; OLG Jena vom 23.8.2013, 9 W 356/13 juris Rn. 5; Demharter § 29 Rn. 23).
  • OLG München, 11.06.2014 - 34 Wx 172/14

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    (1) Zwar ist eine abgeschwächte Form des Nachweises durch eidesstattliche Versicherung im Grundbuchrecht im Allgemeinen ohne gesetzliche Ausnahme wie in § 35 Abs. 3 Satz 2 GBO nicht zulässig (vgl. Senat vom 11.6.2014, 34 Wx 172/14 juris Rn. 18; OLG Jena vom 23.8.2013, 9 W 356/13 juris Rn. 5; Demharter § 29 Rn. 23).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 2 Wx 137/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der Vertretung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    Zum Teil wird eine eidesstattliche Erklärung auch zum Nachweis von Negativtatsachen für zulässig erachtet (vgl. OLG Köln FGPrax 2011, 13/16).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG München, 22.09.2015 - 34 Wx 47/14
    Auch dann ist die Gesellschaft selbst Eigentümerin (BGH NJW 2006, 3716) und damit einigungsberechtigt; für sie handeln jedoch regelmäßig die Gesellschafter gemeinschaftlich, § 709 BGB.
  • OLG München, 04.07.2017 - 34 Wx 123/17

    Grundbuchberichtigung durch Rechtsnachfolger bezüglich eines GbR-Anteils

    c) Allein aufgrund der in der Bewilligung enthaltenen Erklärung des verbliebenen Gesellschafters und zugleich Alleinerben des vormaligen Mitgesellschafters kann sich das Grundbuchamt - und an dessen Stelle der Senat in der Beschwerdeinstanz - hier die erforderliche Überzeugung vom Inhalt des Gesellschaftsvertrags nicht bilden, und zwar unabhängig davon, ob Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die gemachten Angaben nicht zutreffen (vgl. BayObLGZ 1992, 259/261; BayObLG NZG 2001, 124/125; Senat vom 22.9.2015, 34 Wx 47/14 = MittBayNot 2016, 324).
  • OLG München, 21.11.2018 - 34 Wx 105/18

    Grundbuchberichtigung - Nachträgliche Dokumentation eines mittlerweile überholten

    Das Grundbuch darf aber nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand fortan richtig wiedergibt (Senat vom 22.9.2015, 34 Wx 47/14 = Rpfleger 2016, 146; vom 11.1.2018, 34 Wx 201/17 = FGPrax 2018, 109; BayObLG NJW-RR 1995, 272).
  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 67/18

    Berichtigungsantrag - Keine isolierte Löschung eines Vorkaufsrechts am

    a) Die Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 Abs. 1 GBO setzt neben dem Nachweis der Unrichtigkeit voraus, dass auch die Richtigkeit der begehrten Eintragung (in der Form des § 29 GBO) nachgewiesen wird, denn das Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten materiellen Rechtszustand richtig wiedergibt (Senat vom 28.7.2015, 34 Wx 106/15 = FGPrax 2015, 250; vom 22.9.2015, 34 Wx 47/14 = Rpfleger 2016, 146; vom 1.11.2018, 34 Wx 201/17 = FGPrax 2018, 109; BayObLG NJW-RR 1995, 272; auch Demharter GBO 31. Aufl. § 22 Rn. 37).
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 201/17

    Teileigentumsgrundbuchsache

    b) Die Berichtigung des Grundbuchs wegen Versterbens des eingetragenen Berechtigten erfordert gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO, dass nicht nur die Unrichtigkeit des Grundbuchs, sondern auch die Richtigkeit der begehrten Eintragung in der Form der §§ 29, 35 GBO nachgewiesen wird (Demharter § 22 Rn. 37 mit 42 und § 35 Rn. 1), denn das Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt (Senat vom 22.9.2015, 34 Wx 47/14 = Rpfleger 2016, 146; BayObLG NJW-RR 1995, 272).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2019 - 3 Wx 110/19

    Unbeschränkte Grundbuchbeschwerde

    Eine abgeschwächte Form des Nachweises durch eidesstattliche Versicherungen ist im Grundbuchrecht im allgemeinen ohne gesetzliche Ausnahme (wie etwa in § 35 Abs. 3 Satz 2 GBO) nicht zulässig; anderes gilt allerdings zumindest dann, wenn die Möglichkeit eines formgerechten Nachweises schlechterdings nicht besteht, insbesondere bei negativen Tatsachen, und zugleich der Weg über eine Berichtigungsbewilligung nicht gangbar ist; dann kann das Grundbuchamt im Rahmen einer freien Beweiswürdigung zur Glaubhaftmachung entsprechende eidesstattliche Versicherungen verlangen (zu Vorstehendem: KG Rpfleger 2011, 365 ff; OLG München NJW-RR 2016, 83 f; Demharter, GBO, 31. Aufl. 2018, § 22 Rdnr. 37 und 42; BeckOK GBO - Holzer, Stand: 01.06.2019, § 22 Rdnr. 58-60 m. umfangr. Nachw.).
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