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   OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06   

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https://dejure.org/2006,11327
OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06 (https://dejure.org/2006,11327)
OLG München, Entscheidung vom 23.08.2006 - 34 Wx 71/06 (https://dejure.org/2006,11327)
OLG München, Entscheidung vom 23. August 2006 - 34 Wx 71/06 (https://dejure.org/2006,11327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
    Abschiebungshaft, Erledigung der Hauptsache, Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, sofortige weitere Beschwerde, Verfahrensgegenstand, Beschleunigungsgebot, Pass, Passbeschaffung, Passverlängerung, Passersatz, Passersatzbeschaffung, Pakistan, Pakistaner

  • Judicialis

    AufenthG § 62 Abs. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art.19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgegenstand des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei Beendigung der Haft nach Einlegung der Rechtsbeschwerde - Verletzung des Beschleunigungsverbots durch Ausländerbehörde bei Passersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zum Verfahrensgegenstand eines in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrags bei einer nach Einlegung der Rechtsbeschwerde beendigten Haft; Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen durch die Ausländerbehörde bei dem Versuch der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Unabhängig von der Haftdauer besteht bei Freiheitsentziehungen grundsätzlich ein Rehabilitierungsinteresse (BVerfGE 104, 220/235; BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/04).

    19 Abs. 4 GG gewährleistet, sofern das Prozessrecht eine weitere Instanz eröffnet, in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfGE 104, 220).

    Daher dürfen die Beschwerden nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (BVerfGE 104, 220/235 f.).

  • OLG München, 17.05.2006 - 34 Wx 25/06

    Vollzug der Abschiebehaft nur bei Erfolg versprechender Abschiebung - keine

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Der Senat sieht es infolge dieser Rechtsprechung für notwendig an, Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich als zulässig zu behandeln, auch wenn sich der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert (z.B. Beschluss vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160; Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 157/05 = FGPrax 2006, 44).

    Der Senat neigt dazu, dass organisatorische Verzögerungen in der Zusammenarbeit von Behörden im Allgemeinen nicht zu Lasten des inhaftierten Ausländers gehen dürfen (vgl. Beschluss vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160).

  • OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05

    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn eine Unmöglichkeit der Abschiebung ohne weitere Sachprüfung bereits aufgrund der Meldung der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde sofort und ohne weiteres erkennbar gewesen wäre (vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.9.2005, 34 Wx 78/05 = OLG-Report 2006, 25), was im gegebenen Fall allerdings zweifelhaft erscheint.
  • OLG München, 09.11.2005 - 34 Wx 148/05

    Indizwirkung des Verheimlichens der zur Ausreise notwendigen Papiere durch

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Das Landgericht hat keine Feststellungen dazu getroffen, ob der Ausländer, wie die überwiegende Rechtsprechung verlangt (siehe Senat vom 9.11.2005, 34 Wx 148/05 = OLG-Report 2006, 112), zuvor auf die einschlägige Anzeigepflicht (vgl. § 50 Abs. 5 AufenthG; Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 50 Rn. 17) hingewiesen worden ist.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    19 Abs. 4 GG gewährleistet, sofern das Prozessrecht eine weitere Instanz eröffnet, in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfGE 104, 220).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Unabhängig von der Haftdauer besteht bei Freiheitsentziehungen grundsätzlich ein Rehabilitierungsinteresse (BVerfGE 104, 220/235; BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/04).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03

    Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Selbst wenn man der engeren Auffassung folgen wollte, wonach das Gericht der weiteren Beschwerde nur das überprüfen kann, was auch Gegenstand der Erstbeschwerde war (BayObLG OLG-Report 2005, 481; OLG Zweibrücken, FGPrax 2004, 95), folgt daraus hier nichts anderes.
  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Schon diese Umstände begründeten ausreichend den Verdacht, sich der Abschiebung entziehen zu wollen (BGH NJW 1995, 1898; BayObLG NVwZ-Beilage 1995, 39).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Der Senat sieht es infolge dieser Rechtsprechung für notwendig an, Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich als zulässig zu behandeln, auch wenn sich der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert (z.B. Beschluss vom 17.5.2006, 34 Wx 25/06 = AuAS 2006, 160; Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 157/05 = FGPrax 2006, 44).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
    Andernfalls würde der durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierte effektive Rechtsschutz versagt (BayObLGZ 2000, 220/221; BayObLG vom 30.1.2002, bei Melchior, Abschiebungshaft Anhang; OLG München AuAS 2006, 160).
  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 98/06

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung bei

    Zwar besteht bei Freiheitsentziehungsmaßnahmen unabhängig von der Haftdauer grundsätzlich ein Rehabilitierungsinteresse (BVerfGE 104, 220/235; BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/04; Senat vom 23.8.2006, 34 Wx 071/06), weshalb die Erledigung der Hauptsache ein Rechtsschutzinteresse grundsätzlich nicht entfallen lässt.
  • KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08

    Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der

    Auch der Umstand, dass sich durch die Abschiebung und den nunmehr gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert hat, führt nicht zur Unzulässigkeit (OLG München, FG Prax 2006, 44 sowie Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 71/06 - bei Juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2007 - 11 Wx 77/07

    D (A), Abschiebungshaft, Haftdauer, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot,

    Denn Verzögerungen in der Zusammenarbeit von Behörden dürfen im Allgemeinen nicht zu Lasten des inhaftierten Ausländers gehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 71/06).
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