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   OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10   

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https://dejure.org/2010,6053
OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10 (https://dejure.org/2010,6053)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.2010 - 34 Wx 72/10 (https://dejure.org/2010,6053)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 2010 - 34 Wx 72/10 (https://dejure.org/2010,6053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Verfügungsbefugnis eines Insolvenzverwalters über ein Wohnungsrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 875, 889, 1092 Abs. 1, 1093; GBO § 53 Abs. 1; InsO § 36; ZPO § 857
    Löschung eines Wohnungsrechts kann mangels Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse nicht vom Insolvenzverwalter bewilligt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügung des Insolvenzverwaltersüber ein zu Gunsten des Schuldners im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Zugehörigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (hier: Wohnungsrecht) zur Insolvenzmasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügung des Insolvenzverwalters über ein zu Gunsten des Schuldners im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht

  • rechtsportal.de

    Verfügung des Insolvenzverwalters über ein zu Gunsten des Schuldners im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2520
  • MDR 2011, 134
  • FGPrax 2011, 17
  • Rpfleger 2011, 153
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 135/66

    Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs

    Auszug aus OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10
    Für die Zeit der Eintragung gilt vielmehr § 891 Abs. 1 BGB, weil die Löschung nicht berichtigen sollte (BGHZ 52, 355; Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 891 Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Gesetzliche Vermutung für das Bestehen einer

    Auszug aus OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10
    Für das Grundbuchamt gilt die Vermutung des § 891 BGB gleichermaßen (OLG Schleswig FGPrax 2004, 264; Palandt/Bassenge § 891 Rn. 1).
  • BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06

    Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10
    Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, zu denen das Wohnungsrecht gehört, sind nach § 1092 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht übertragbar und deshalb mangels Pfändbarkeit (§ 857 Abs. 1 ZPO) grundsätzlich nicht Gegenstand der Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO; siehe BGH ZIP 2006, 2321; WuM 2007, 30).
  • OLG Frankfurt, 08.03.1990 - 12 U 158/89

    Pfändbarkeit eines Nießbrauchsrechts

    Auszug aus OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10
    Dies rechtfertigt es, dass der Nießbraucher in der Insolvenz nicht mehr über den Nießbrauch verfügen kann (OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 445 = EWiR 1990, 897 mit Anm. Petzoldt), was damit zu begründen ist, dass der Pfändungsschutz in § 857 Abs. 3 und 4 ZPO hauptsächlich dazu dient, den mit dem Recht belasteten Eigentümer vor einer unkontrollierten Aushöhlung und Entwertung seines Eigentums durch einen Wechsel in der Person des Berechtigten zu schützen, und es daran fehlt, wenn die Aufgabe des Rechts eine sinnvolle Verfügung darstellt, welche mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens in Einklang steht.
  • OLG Koblenz, 31.05.1991 - 14 W 250/91

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in einem Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10
    Ist keine Ausübungsgestattung über den Kreis der nach § 1093 Abs. 2 BGB berechtigten Personen - was noch zum Inhalt des Rechts als solchen gehört - vorhanden, so fällt das Wohnungsrecht mangels Übertragbarkeit und Pfändbarkeit überhaupt nicht in die Insolvenzmasse (Staudinger/ Mayer BGB Bearb. 2009 § 1092 Rn. 13; § 1093 Rn. 53; Musielak/Becker ZPO 7. Aufl. § 857 Rn. 15; a.A. für Überlassung an Personen nach § 1093 Abs. 2 BGB: Hintzen JurBüro 1991, 755/758; Rossak MittBayNot 2000, 383/387).
  • BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 60/86

    Wirkung der Eintragung eines nicht entstandenen Erbbaurechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10
    Die unbeschränkte Beschwerde mit dem Ziel, den Amtswiderspruch zu löschen (BayObLGZ 1986, 294/297; Demharter GBO 27. Aufl. § 53 Rn. 31), ist zulässig (§ 71 Abs. 1, § 73 GBO, § 10 Abs. 2 Satz 1 FamG), in der Sache aber nicht begründet.
  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 170/06

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10
    Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, zu denen das Wohnungsrecht gehört, sind nach § 1092 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht übertragbar und deshalb mangels Pfändbarkeit (§ 857 Abs. 1 ZPO) grundsätzlich nicht Gegenstand der Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO; siehe BGH ZIP 2006, 2321; WuM 2007, 30).
  • BGH, 02.03.2023 - V ZB 64/21

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des

    Das gelte nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (FGPrax 2011, 17) auch dann, wenn das Wohnungsrecht an dem Grundstück eines Dritten bestellt worden sei und der Wohnungsberechtigte das Grundstück nach Insolvenzeröffnung erwerbe.

    aa) Allerdings entspricht es verbreiteter Auffassung, dass das Wohnungsrecht, dessen Ausübung Dritten nicht gemäß § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB überlassen werden kann, auch dann unpfändbar ist und deshalb nicht in die Insolvenzmasse fällt, wenn der Wohnungsberechtigte das Grundstück, an dem das Wohnungsrecht besteht, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erstmals erwirbt (vgl. OLG München, FGPrax 2011, 17; Staudinger/Picker, BGB [2019], § 889 Rn. 9).

    Das gilt sowohl, wenn der Wohnungsberechtigte und spätere Insolvenzschuldner - wie im Fall des Oberlandesgerichts München (FGPrax 2011, 17) - das Grundstück, an dem das Wohnungsrecht bestellt ist, erstmals nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt, als auch dann, wenn - wie hier - der spätere Insolvenzschuldner unter gleichzeitiger Bestellung eines Eigentümerwohnungsrechts sein Grundstück anfechtbar an einen Dritten veräußert und ihm das Grundstück auf die Anfechtung des Insolvenzverwalters zurückgewährt wird.In den Genuss der Unpfändbarkeit kann der mit dem Eigentümer personenidentische Wohnungsberechtigte auch nicht dadurch gelangen, dass er - wie hier - bei der Bestellung des Rechts die Ausübung durch einen Dritten ausdrücklich untersagt.

  • KG, 07.10.2021 - 1 W 342/21

    Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch bei Anfechtung der

    Veräußert der Eigentümer ein Grundstück unter gleichzeitiger Bestellung eines Wohnungsrechts daran zu seinen Gunsten und wird das Eigentum, nachdem das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist, auf Anfechtung des Insolvenzverwalters auf ihn zurück übertragen, fällt nicht nur das Eigentum, sondern auch das Wohnungsrecht in die Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter ist befugt, gegenüber dem Grundbuchamt die Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch zu bewilligen (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 14. September 2010 - 34 Wx 072/10, FGPrax 2011, 17).(Rn.24) (Rn.25).

    bb) Erwirbt der Berechtigte eines Wohnungsrechts das Eigentum an dem damit belasteten Grundstück, bleibt dies auf den Bestand des Wohnungsrechts ohne Einfluss, § 889 BGB (OLG München, FGPrax 2011, 17; Picker, in: Staudinger, BGB, 2019, § 889, Rdn. 4; Kohler, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 889, Rdn. 2).

    Bei einem auf den ersten Blick vergleichbaren Sachverhalt ist der Insolvenzverwalter nicht für berechtigt erachtet worden, eine Löschungsbewilligung wirksam zu erteilen (OLG München, a.a.O.; dem zustimmend Schaefer, EWiR 2011, 223, 224).

  • OLG München, 18.07.2012 - 34 Wx 158/12

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Mitberechtigten aus dem Kreis der dinglich

    Das Grundbuchamt kann mit Rücksicht auf den Grundbuchinhalt, der auch für das Grundbuchamt selbst gilt (vgl. § 891 BGB; OLG München FGPrax 2011, 17), nicht von einem anderen Berechtigungsverhältnis ausgehen, als er dort verlautbart wird.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 3 Wx 329/11

    Verfahrens des Grundbuchamts bei Ersuchen eines britischen Insolvenzverwalters um

    Die Vermutung des § 891 BGB ist nur widerlegt, wenn dem Grundbuchamt Tatsachen bekannt sind oder nachgewiesen werden, die die Unrichtigkeit zweifelsfrei ergeben (OLG München, FGPrax 2011, 17).
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