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   OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11   

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https://dejure.org/2011,15407
OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11 (https://dejure.org/2011,15407)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2011 - 34 Wx 81/11 (https://dejure.org/2011,15407)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2011 - 34 Wx 81/11 (https://dejure.org/2011,15407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2108
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 115/85

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11
    Zwar wird im allgemeinen ein Gesamtvertreter seine Vertretungsmacht nicht in vollem Umfange einem anderen Geschäftsführer übertragen dürfen, so dass dieser nun tatsächlich zur Alleinvertretung befugt wäre (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1986, 778).

    c) Eine allgemeine, über Einzelpunkte hinausgehende Alleinvertretung können sich die Gesamtvertreter zwar "in der Regel" (vgl. BGH NJW-RR 1986, 778) nicht einräumen.

  • KG, 14.09.2010 - 1 W 380/10

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Erteilung einer Löschungszustimmung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11
    Der Senat folgt insoweit nicht der Ansicht des Kammergerichts (ZIP 2010, 2294; vgl. außerdem KG NZG 2010, 1423).
  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11
    Die Bevollmächtigung dürfe nur nicht so weit gehen, dass sämtliche Gesellschafter von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen und diese auf Dritte übertragen würden (siehe auch BGH NJW 1982, 877/878).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11
    Der Bundesgerichtshof hat - anders als das Kammergericht - mit Beschluss vom 20.1.2011 (V ZB 266/10) entschieden, dass es keinen Bedenken unterliegt, wenn Gesellschafter umfassend einen Dritten bevollmächtigen, sie zu vertreten; notwendig sei nur, dass die Gesellschafter selbst die organschaftliche Vertretungsbefugnis behielten.
  • OLG Hamm, 04.07.1974 - 23 W 234/74
    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11
    Für die GmbH hat der Bundesgerichtshof (NJW 1975, 741) offen gelassen, ob die Übertragung der Vertretungsmacht eines gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers auf den anderen wirksam ist, wenn die beiden Geschäftsführer zugleich die einzigen Gesellschafter der Gesellschaft waren, der "Schutz der Gesellschaft vor den Geschäftsführern" also keine Rolle spielt.
  • KG, 14.09.2010 - 1 W 243/10

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Abgabe einer Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11
    Der Senat folgt insoweit nicht der Ansicht des Kammergerichts (ZIP 2010, 2294; vgl. außerdem KG NZG 2010, 1423).
  • OLG München, 27.09.1989 - 7 U 2438/89

    Verbot des Selbstkontrahierens; Gleichartigkeit der Forderungen

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11
    Sie kann daher von den Vertretern nicht selbst geändert werden (vgl. auch OLG München NJW-RR 1991, 893).
  • BGH, 14.02.2005 - II ZR 11/03

    Erteilung einer Vollmacht gegenüber dem Gesellschafter einer GbR

    Auszug aus OLG München, 28.04.2011 - 34 Wx 81/11
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sämtliche Gesellschafter einen von ihnen, auch konkludent, bevollmächtigen, die Gesellschaft allein zu vertreten (vgl. BGH NZG 2005, 345; Müko/Ulmer/Schäfer § 714 Rn. 22, insbesondere Fn 3).
  • OLG München, 20.07.2011 - 34 Wx 131/10

    Grundbucheintragungsverfahren: Vertretungsnachweis bei vom Gesetz abweichender

    Neben der Möglichkeit, dass sämtliche Gesellschafter, wie sie sich gemäß § 47 Abs. 2 GBO aus dem Grundbuch ergeben, Anträge stellen oder Bewilligungen erteilen, können diese auch einzelne von ihnen rechtsgeschäftlich bevollmächtigen (vgl. Senat vom 28.4.2011 - 34 Wx 81/11 m.w.N.).
  • OLG München, 15.06.2015 - 34 Wx 513/13

    Grundbuchbewilligung eines Gesellschafters aufgrund transmortaler Vollmacht

    Die für die Eintragung der Vormerkung erforderliche Bewilligung einer eingetragenen (vgl. Art. 229 § 21 EGBGB; Senat vom 18.8.2009, 34 Wx 47/09 = DNotZ 2009, 680) GbR ist entweder durch den in grundbuchmäßiger Form (§ 29 GBO) ausgewiesenen Geschäftsführer der GbR als deren Vertreter (vgl. § 714 BGB) oder im Rahmen der gemeinschaftlichen Geschäftsführung nach § 709 BGB durch alle Gesellschafter abzugeben (Senat vom 28.4.2011, 34 Wx 81/11 = ZIP 2011, 2108; Demharter GBO 29. Aufl. § 47 Rn. 30).
  • LG Krefeld, 31.10.2018 - 5 O 72/18

    Werkvertrag - Anspruch auf Rückerstattung von Werklohn - Prüfbarkeit der

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sämtliche Gesellschafter einen von ihnen bevollmächtigen, die Gesellschaft allein zu vertreten (vgl. OLG München ZIP 2011, 2108).
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