Weitere Entscheidung unten: OLG München, 15.09.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09   

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https://dejure.org/2009,27735
OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,27735)
OLG München, Entscheidung vom 15.10.2009 - 34 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,27735)
OLG München, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 34 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,27735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Rechtsmittel gegen eine Zwischenverfügung nach entbehrlicher Löschungsbewilligung für ein Wohnrecht durch Zeitablauf; Ausschluss von Leistungsrückständen des Grundeigentümers bei Mitbenutzung der Gemeinschaftsanlagen eines auf einen Gebäudeteil ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Zwischenverfügung bei Wegfall des Eintragungshindernisses durch Zeitablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 672
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09
    Dementsprechend kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen, wenn dieses Hindernis beseitigt ist, etwa weil fehlende Nachweise vorgelegt wurden, besonders wenn daraufhin bereits dem Eintragungsantrag stattgegeben wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 137/138; 2001, 153/156; Budde in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 77 Rn.10; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 71 Rn. 10).
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66

    Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum

    Auszug aus OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09
    Dort, wo der Berechtigte kein ausschließliches Benutzungsrecht hat, ist er darauf angewiesen, dass der Eigentümer tätig wird, und kann dies auch verlangen, um Beeinträchtigungen und Einschränkungen seines dinglichen Wohnungsrechts zu vermeiden (vgl. BGHZ 52, 234; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1994 - 3 Wx 479/94

    Eintragung einer Löschungsklausel bei Wohnungsrecht nach § 1093 BGB

    Auszug aus OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09
    Dort, wo der Berechtigte kein ausschließliches Benutzungsrecht hat, ist er darauf angewiesen, dass der Eigentümer tätig wird, und kann dies auch verlangen, um Beeinträchtigungen und Einschränkungen seines dinglichen Wohnungsrechts zu vermeiden (vgl. BGHZ 52, 234; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2003 - 3 Wx 82/02

    Begriff der "Leistung" bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1.2.2003 (3 Wx 82/02 = Rpfleger 2003, 351) betrifft ein das gesamte Anwesen umfassendes Wohnungsrecht; der Sachverhalt ist deswegen anders gelagert.
  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines

    Auszug aus OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09
    Dementsprechend kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen, wenn dieses Hindernis beseitigt ist, etwa weil fehlende Nachweise vorgelegt wurden, besonders wenn daraufhin bereits dem Eintragungsantrag stattgegeben wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 137/138; 2001, 153/156; Budde in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 77 Rn.10; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 71 Rn. 10).
  • BayObLG, 31.10.1979 - BReg. 2 Z 69/78
    Auszug aus OLG München, 15.10.2009 - 34 Wx 85/09
    Hiervon geht die in § 1021 Abs. 2 BGB vorgesehene Haftung des belasteten Grundstücks für die Unterhaltungspflicht gerade aus (vgl. BayObLGZ 1979, 372/375).
  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Dies kommt bei einem Wohnungsrecht, das nur einen Teil des Anwesens umfasst, beispielsweise in Betracht, wenn die Beheizbarkeit der Räume vereinbart ist (OLG München NJW-RR 2010, 672/673).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2021 - 3 Wx 192/20

    Zurückstellung von Maßnahmen des Grundbuchberichtigungszwangs bei berechtigten

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits vertreten worden (OLG München NJW-RR 2010, 672 f - juris-Version Tz. 4, dort im Rahmen des § 18 GBO), im Grundbuchverfahrensrecht sei vom Eintritt eines erledigenden Ereignisses der Fall zu unterscheiden, in dem sich der Sachverhalt ändert und deshalb die Voraussetzungen für das gerichtliche Tätigwerden neu zu prüfen sind.
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils

    Da das Wohnungsrecht sich hier nur auf einen Gebäudeteil, nämlich die näher bezeichnete Wohnung im Erdgeschoss - bezieht, jedoch ausdrücklich darüber hinaus eine Unterhaltungspflicht für das Gebäude selbst auch bezüglich der nur der Mitbenutzung unterliegenden Gebäudeteile vereinbart wurde, kann bei der hier gewählten rechtlichen Ausgestaltung des Wohnungsrechtes die Möglichkeit von Rückständen nicht von vornhinein ausgeschlossen werden (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1269; Demharter, a.a.O., § 23 Rn. 12; Hamm NJW-RR 2001, 1099; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248; OLG München NJW-RR 2010, 672).
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   OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09   

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https://dejure.org/2009,34334
OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,34334)
OLG München, Entscheidung vom 15.09.2009 - 34 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,34334)
OLG München, Entscheidung vom 15. September 2009 - 34 Wx 85/09 (https://dejure.org/2009,34334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Zwischenverfügung bei Wegfall des Eintragungshindernisses durch Zeitablauf

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Zwischenverfügung bei Wegfall des Eintragungshindernisses durch Zeitablauf

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1994 - 3 Wx 479/94

    Eintragung einer Löschungsklausel bei Wohnungsrecht nach § 1093 BGB

    Auszug aus OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09
    Dort, wo der Berechtigte kein ausschließliches Benutzungsrecht hat, ist er darauf angewiesen, dass der Eigentümer tätig wird, und kann dies auch verlangen, um Beeinträchtigungen und Einschränkungen seines dinglichen Wohnungsrechts zu vermeiden (vgl. BGHZ 52, 234; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248 ).
  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66

    Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum

    Auszug aus OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09
    Dort, wo der Berechtigte kein ausschließliches Benutzungsrecht hat, ist er darauf angewiesen, dass der Eigentümer tätig wird, und kann dies auch verlangen, um Beeinträchtigungen und Einschränkungen seines dinglichen Wohnungsrechts zu vermeiden (vgl. BGHZ 52, 234; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 248 ).
  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines

    Auszug aus OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09
    Dementsprechend kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen, wenn dieses Hindernis beseitigt ist, etwa weil fehlende Nachweise vorgelegt wurden, besonders wenn daraufhin bereits dem Eintragungsantrag stattgegeben wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 137/138; 2001, 153/156; Budde in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 77 Rn.10; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 71 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2003 - 3 Wx 82/02

    Begriff der "Leistung" bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1.2.2003 (3 Wx 82/02 = Rpfleger 2003, 351) betrifft ein das gesamte Anwesen umfassendes Wohnungsrecht; der Sachverhalt ist deswegen anders gelagert.
  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09
    Dementsprechend kann eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen, wenn dieses Hindernis beseitigt ist, etwa weil fehlende Nachweise vorgelegt wurden, besonders wenn daraufhin bereits dem Eintragungsantrag stattgegeben wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 137/138; 2001, 153/156; Budde in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 77 Rn.10; Meikel/Streck GBO 10. Aufl. § 71 Rn. 10).
  • BayObLG, 31.10.1979 - BReg. 2 Z 69/78
    Auszug aus OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09
    Hiervon geht die in § 1021 Abs. 2 BGB vorgesehene Haftung des belasteten Grundstücks für die Unterhaltungspflicht gerade aus (vgl. BayObLGZ 1979, 372/375).
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