Rechtsprechung
OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fensterinstandsetzung im Wohnungseigentum abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel; Teilungserklärung; Instandsetzung; Reparatur; Umlageschlüssel
- Judicialis
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtiger Eigentümerbeschluss zu Instandsetzungskosten für Fenster im Wohnungsbereich
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Abweichung vom Kostenschlüssel durch Mehrheitsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Neuverteilung der Instandsetzungskosten für Fenster
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verantwortlichkeit für die Instandhaltung der Fenster der einzelnen Wohnungen in einer Wohnanlage; Auslegung des Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Ungültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Nichtiger Beschluss über Neuverteilung der Instandsetzungskosten für Fenster
Verfahrensgang
- AG Bayreuth - 9 UR II 7/05
- LG Bayreuth, 19.06.2006 - 42 T 7/06
- OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
Papierfundstellen
- ZMR 2006, 952
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
Zwar sei er schon vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158) gefasst worden.b) Der mehrheitlich gefasste Beschluss der Eigentümer in der Versammlung vom 9.6.2005 zu TOP 8 a ist nichtig, da die Eigentümer nicht die notwendige Kompetenz für die Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels im Beschlusswege haben (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500).
Falls in dem Beschluss eine Regelung zum Kostenverteilungsschlüssel enthalten sein sollte, ergibt sich aus den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.2000 (BGHZ 145, 158), dass der Eigentümerbeschluss insoweit nichtig ist.
- BayObLG, 03.08.2000 - 2Z BR 184/99
Glas als Gemeinschaftseigentum oder Wohnungseigentum
Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
Dies gilt sowohl für die Innen- und Außenseite wie für die Verglasung als auch für die Rahmen (BayObLG NZM 2001, 1081;… KK-WEG/Förth § 5 Rn. 36).Dies gilt jedenfalls auch für die Kostenverteilung für die Instandhaltung/Instandsetzung der gemeinschaftlichen Fenster (BayObLG NZM 2001, 1081).
- KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des …
Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
Denn selbst wenn ein solcher Anspruch bestünde, könnte er nicht einredeweise für die Zeit vor Abschluss dieser Vereinbarung geltend gemacht werden (KG WuM 1992, 560). - OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
Stimmrechtsvermehrung und Stimmrechtsausschluss bei Verkauf von …
Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
Demgemäß hat der Senat die abweichende Instanzenentscheidung abgeändert (vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.8.2006, 34 Wx 58/06). - BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Auszug aus OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
Ein Beschlussanfechtungsantrag ist daher immer auch auf die Feststellung der Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses gerichtet, falls dieser an einem als Nichtigkeitsgrund einzuordnenden Mangel leiden sollte (BGH NJW 2003, 3550/3554).
- OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06
Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu Kosten der Warmwasserversorgung bei …
Der Anspruch auf Abänderung bewirkt noch nicht die Änderung selbst (Senat vom 23.8.2006, 34 Wx 90/06; KG WuM 1992, 560).