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   OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06   

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https://dejure.org/2007,3363
OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anlage eines Dachgartens ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums - kein Sondernutzungsrecht

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Dachgarten als bauliche Veränderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachgarten als bauliche Veränderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dachgarten - Bauliche Veränderung?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Anlegen eines Dachgartens als bauliche Veränderung eines Gemeinschaftseigentums; Gegenstand des Sondereigentums gegenüber dem Gemeinschaftseigentum; Voraussetzungen eines Sondernutzungsrechts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Jahrelange Nutzung der Dachfläche als Terrasse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anlegen eines Dachgartens ist zustimmungspflichtig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird ein Sondernutzungsrecht begründet? (IMR 2007, 224)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 827
  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    e) Der baulichen Veränderung hätten alle Miteigentümer zustimmen müssen, damit sie zulässig gewesen wäre, denn es werden alle übrigen Wohnungseigentümer über das nach § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt (vgl. BGHZ 73, 196/202).

    Deren Zustimmung wäre daher erforderlich (vgl. BGHZ 73, 196/202), liegt aber nicht vor.

  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05

    Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Auch wenn eine im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche nur über ein Sondereigentum erreicht werden kann, besteht im Zweifel kein Sondernutzungsrecht des betreffenden Sondereigentümers an dieser Fläche (vgl. Senat v. 22.2.2006, 34 Wx 133/05 = NJW-RR 2006, 1022).
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Dies entspricht der Auffassung des 32. Senats des Oberlandesgerichts München, der die Eigentümergemeinschaft für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, als beteiligungsfähig ansieht (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 77/05 = ZWE 2006, 135), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen kann und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden ergibt sich auch nach der Rechtsprechung dieses Senats die Berechtigung der Antragstellerin, nämlich, dass die Eigentümer mit ihrem Beschluss vom 12.5.2005 in Verbindung mit der sich aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung vom 7.4.2006 ergebenden Besprechung die Gemeinschaft mit der Durchsetzung der dafür notwendigen Voraussetzungen beauftragt haben (vgl. Senat vom 12.12.2005, 34 Wx 83/05 = ZMR 2006, 304 m. Anm. Demharter).
  • OLG München, 26.04.2012 - 34 Wx 558/11

    Wohnungsgrundbuchsache: Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren gegen

    9 3. Der maßgebliche Zweite Nachtrag betraf Änderungen im Bereich von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, nämlich - soweit hier von Interesse - eine Veränderung der im Gemeinschafteigentum (§ 5 Abs. 2 WEG; siehe BGH NJW-RR 2001, 800) stehenden Dachhaut zugunsten von "ausgeschnittenen" Terrassen bzw. die teilweise Schließung von Terrassenflächen im Bereich der Wohnung Nr. 17. Die neugebildeten Terrassen sind sondereigentumsfähig (OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 178; Bärmann/Armbrüster WEG 11. Aufl. § 5 Rn. 63; OLG München MDR 2007, 827; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 41; unklar Jennißen/Grziwotz WEG 2. Aufl. § 5 Rn. 72; a. A. OLG Köln OLGZ 1982, 413; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 5 Rn. 10).
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