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   EuGH, 10.12.1969 - 34/69   

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EuGH, 10.12.1969 - 34/69 (https://dejure.org/1969,623)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1969 - 34/69 (https://dejure.org/1969,623)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - 34/69 (https://dejure.org/1969,623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Duffy

    EWG-VERTRAG ARTIKEL 48 BIS 51
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - BESCHRÄNKUNG DER SICH AUS DER ANWENDUNG DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ERGEBENDEN VORTEILE - BEIBEHALTUNG DER OHNE DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ERLANGTEN VORTEILE

  • EU-Kommission

    Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Duffy

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-VERTRAG ART. 48
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - BESCHRÄNKUNG DER SICH AUS DER ANWENDUNG DER GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ERGEBENDEN VORTEILE - BEIBEHALTUNG DER OHNE DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ERLANGTEN VORTEILE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung von Arbeitnehmerrechten ohne Erhalt von in Verordnungen vorgesehenen Ansprüchen; Tragweite und Wirkung einer Entscheidung des Rates sind nach ihrem Wortlaut zu beurteilen

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-475/93

    Jean-Louis Thévenon und Stadt Speyer - Sozialamt gegen Landesversicherungsanstalt

    33 Die Gleichstellung internationaler Übereinkünfte mit nationalen Rechtsvorschriften hatte der Gerichtshof schon mit dem bereits erwähnten Urteil Duffy vorgenommen.

    Siehe ausserdem die älteren Urteile vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 100/63 (Van der Veen, Slg. 1964, 1215) und vom 10. Dezember 1969 in der Rechtssache 34/69 (Duffy, Slg. 1969, 597).

    (28) - Schlussanträge in der Rechtssache 34/69 (angeführt in Fußnote 18, S. 605).

  • EuGH, 05.02.2002 - C-277/99

    DIE VERGÜNSTIGUNGEN, DIE EIN WANDERARBEITNEHMER ERWORBEN HAT, DER EINEM AN EINEM

    Nach ständiger Rechtsprechung steht das Gemeinschaftsrecht günstigeren Vorschriften des nationalen Rechts nicht entgegen, sofern sie mit ihm vereinbar sind (vgl. in diesem Sinn Urteile vom 10. Dezember 1969 in der Rechtssache 34/69, Duffy, Slg. 1969, 597, Randnr. 9, vom 6. März 1979 in der Rechtssache 100/78, Rossi, Slg. 1979, 831, Randnr. 14, vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 733/79, Laterza, Slg. 1980, 1915, Randnr. 8, vom 9. Juli 1980 in der Rechtssache 807/79, Gravina u. a., Slg. 1980, 2205, Randnr. 7, Rönfeldt, Randnr. 26, und vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 23).
  • EuGH, 15.05.1974 - 184/73

    Bedrijfsvereniging / Kaufmann

    Die Kommission prüft schließlich, ob der niederländische Sozialversicherungsträger wegen des zur Auslegung von Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3 ergangenen Urteils des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1969 (Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés Paris/Jeanne Duffy, 34/69 - Slg. 1969, 597) diese Bestimmung im vorliegenden Fall anwenden durfte.

    Aus den Erklärungen der Kommission und dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 34/69 (EuGH 10. Dezember 1969 - Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés Paris/Jeanne Duffy - Slg. 1969, 597) gehe hervor, daß zwischen dem Umfang der den Arbeitnehmern gewährten Vorteile und den Beschränkungen, die ihnen auferlegt werden dürfen, eine Beziehung bestehe.

  • BSG, 17.12.1976 - 5 RKn 28/74
    Der Anwendung der Rubensbestimmungen der genannten EWG-V0en steht Jedoch die Entscheidung des EuGHin der Rechtssache 34/69 vom 10. Oktober 1969 (EuGHBd.

    Als Leistung der vom EuGH angesprochenen Art kann nicht angenommen werden, der Kläger ziehe aus der Anwendung des Art. 10 der Verordnung Nr. 5 einen Vorteil, dh aus der Leistung der französischen Verletztenrente an seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, den tatsächlich handelt es sich hief'ni"cht um einen Leistungserwerb aufgrund der Verordnung Nr. 5, also nicht um eine 0 r i g i n ä r e Vergünstigung dieser Verordnung, die mit der Anwendung einer nachteiligen Bestimmung kompensiert werden könnte (vgl. hierzu die Ausführun8éâ- des Generalanwalts zu seinen Schlußanträgen in der vom EuGH entschiedenen Rechtssache 34/69).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2014 - C-382/13

    Franzen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

    27 - Urteile Duffy (34/69, EU:C:1969:71, Rn. 6) und Massonet (50/75, EU:C:1975:159, Rn. 9).
  • EuGH, 13.10.1977 - 22/77

    Mura

    Der Gerichtshof habe in der Rechtssache Duffy (34/69, Slg. 1969, 597) und in der Rechtssache Kaufmann (184/73, Slg. 1974, 517) bei der Auslegung des Artikels 11 der Verordnung Nr. 3, der weitergehende Antikumulierungsvorschriften enthalten habe, als sie in Artikel 12 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehen seien, folgendes ausgeführt: "Sehen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Leistungen der sozialen Sicherheit Kürzungs- und Ruhensbestimmungen vor, so sind diese ... auf den Versicherten nur anwendbar, wenn er Leistungen erhält, die aufgrund ... [europäischer] Verordnung[en] erworben worden sind." In der im Ausgangsverfahren anhängigen Rechtssache sei der Anspruch auf die belgische Rente ohne Rückgriff auf die in den besagten Verordnungen enthaltenen Vorschriften über die Zusammenrechnung erlangt worden.
  • EuGH, 31.03.1981 - 99/80

    Galinsky

    Sie verweist insbesondere entsprechend dem Urteil EuGH 13. Juli 1976 - Triches, 19/76, Slg. 1976, 1243 - auf "die dem Rat in Artikel 51 eingeräumte Befugnis, sich hierbei hinsichtlich der näheren Einzelheiten frei für jede nach den Umständen gerechtfertigte Lösung zu entscheiden" (Randnr. 18 der Entscheidungsgründe) sowie auf die aus Artikel 6 folgenden umfassenden und objektiven Vorteile, die einen Ausgleich für die besonderen Beschränkungen darstellten, die sich aus der Anwendung dieser Vorschrift ergeben könnten (EuGH 10. Dezember 1969 - Duffy, 34/69 - Slg. 1969, 597).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1985 - 41/84

    Pietro Pinna gegen Caisse d'allocations familiales de la Savoie.

    1964, 1215; vom 9.6.1964 in der Rechtssache 92/63, Nonnenmacher, Slg. 1964, 613; vom 10.12.1969 in der Rechtssache 34/69, Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés de Paris, Slg. 1969, 597; vom 21.10.1975 in der Rechtssache 24/75, Petrani, Sig.
  • EuGH, 23.03.1982 - 79/81

    Baccini

    Das zweite grundlegende Prinzip der Gemeinschaftsregelung sei insbesondere in den Urteilen Petroni (Rechtssache 24/75, Slg. 1975, 1149) und Dufy (Rechtssache 34/69, Slg. 1969, 597) bestätigt worden; danach dürften die Ansprüche, die den Versicherten in einem Mitgliedstaat allein nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zustünden, nicht durch die Wirkung von Gemeinschaftsvorschriften verringert werden.
  • EuGH, 14.03.1978 - 83/77

    Naselle

    Artikels 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3 durch den Gerichtshof (Urteile vom 10. Dezember 1969 - Duffy, 34/69 - Slg. 1969, 597 und vom 15. Mai 1974 - Kaufmann, 184/73 - Slg. 1974, 517) zu entscheiden, wonach dieser Artikel "als Ausgleich für die Vorteile anzusehen ist, welche die Verordnungen Nr. 3 und 4 den Arbeitnehmern gewähren." Danach dürften die Kürzungsbestimmungen offenbar nur von dem Träger des Staates angewandt werden, in dem der Rentenanspruch durch die Anwendung der Gemeinschaftsverordnungen, also im Wege der Zusammenrechnung der Versicherungszeiten, erworben worden sei - also vom italienischen Träger -, und nicht vom Träger des Staates, in dem der Anspruch bereits allein aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften bestehe - also nicht vom belgischen Träger.
  • EuGH, 07.11.1973 - 51/73

    Smieja / Soziale Verzekeringsbank

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1977 - 112/76

    Renato Manzoni gegen Fonds national de retraite des ouvriers mineurs.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 110/79

    Una Coonan gegen Insurance Officer. - Krankenversicherung älterer Arbeitnehmer.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1979 - 100/78

    Claudino Rossi gegen Caisse de compensation pour allocations familiales des

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1982 - 79/81

    Margherita Baccini gegen Office national de l'emploi (ONEM).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77

    Giovanni Naselli gegen Caisse auxiliaire d'assurance maladie-invalidité,

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1977 - 75/76

    Silvana Kaucic und Anna Maria Kaucic gegen Institut national d'assurances maladie

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1974 - 184/73

    Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging gegen H. W. Kaufmann.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 733/79

    Caisse de compensation des allocations familiales des régions de Charleroi et de

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1978 - 26/78

    Institut national d'assurance maladie-invalidité und Union nationale des

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 25.03.1971 - I 34/69   

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https://dejure.org/1971,11016
FG Niedersachsen, 25.03.1971 - I 34/69 (https://dejure.org/1971,11016)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.1971 - I 34/69 (https://dejure.org/1971,11016)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 1971 - I 34/69 (https://dejure.org/1971,11016)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1969 - 34/69   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés de Paris gegen Jeanne Duffy.

  • EU-Kommission

    Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés de Paris gegen Jeanne Duffy.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.03.1965 - 33/64

    Betriebskrankenkasse der Heseper Torfwerke / Van Dijk

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1969 - 34/69
    Eine Reihe anderer Rechtssachen 3 und das vor kurzem abgeschlossene Verfahren 27/69 befaßten sich schließlich mit Artikel 52 der Verordnung Nr. 3, also mit dem Fall einer Person, "die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates Leistungen für einen Schaden erhält, der im Hoheitsgebiet eines anderen 1 - Rechtspr. Band X, Seite 395 f. 2 - Rechtssache 61/65, Rechtspr. Band XII, Seite 606.3 - 33/64, Rechtspr. Band XI, Seite 142; 44/65, Rechtspr. Band XI, Seite 1274.

    Tatsächlich kann also auch von Artikel 10 der Verordnung Nr. 3 nicht gesagt werden, er begründe für Mme Duffy einen Vorteil, als dessen Gegenstück (oder wie es in der Rechtssache 33/64 zu Artikel 52 heißt: zu dessen Ausgleich) eine Anwendung der Reduktionsmöglichkeit des Artikels 11 in Betracht kommen könnte.

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