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   BFH, 07.06.1994 - IX R 33, 34/92, IX R 33/92, IX R 34/92   

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BFH, 07.06.1994 - IX R 33, 34/92, IX R 33/92, IX R 34/92 (https://dejure.org/1994,969)
BFH, Entscheidung vom 07.06.1994 - IX R 33, 34/92, IX R 33/92, IX R 34/92 (https://dejure.org/1994,969)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - IX R 33, 34/92, IX R 33/92, IX R 34/92 (https://dejure.org/1994,969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7 b; BGB § 1093

  • Wolters Kluwer

    Zweifamilienhaus - Entgeltlicher Erwerb - Vereinbarung eines Wohnungsrechts - Eigene Wohnzwecke - Erhöhte Absetzungen - Berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten - Nutzflächenanteil - Bodenwertanteil

  • rechtsportal.de

    EStG § 7b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 70
  • NJW 1995, 1048 (Ls.)
  • BB 1994, 1990
  • DB 1994, 2009
  • BStBl II 1994, 927
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87

    Dauernde Last durch Überlassung einzelner Wohnräume

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Eine Kürzung der den Klägern zustehenden erhöhten Absetzungen käme dann nicht hinsichtlich des Obergeschosses in Betracht, weil ihnen mangels einer (abgeschlossenen) Wohnung im Obergeschoß der gesamte Nutzungswert des Hauses zuzurechnen wäre (BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992, 31, und vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

    Die Kläger dagegen konnten bei der Ermittlung des Nutzungswerts allein für ihre Wohnung im Erdgeschoß nach § 21 a Abs. 1 Satz 2 EStG mangels Einkunftserzielung keine Werbungskosten absetzen, die auf die von der Mutter genutzte Wohnung im Obergeschoß entfielen (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 24. April 1991 XI R 9/84, BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794; Urteil in BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).

  • BFH, 22.02.1994 - IX R 53/90

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Maßgeblich ist dabei nicht das Verhältnis der Wohnflächen, wie es das FA und ihm folgend das FG angenommen haben, sondern das Verhältnis der Nutzflächen, wie es der erkennende Senat für sachgerecht erachtet hat (Urteil vom 22. Februar 1994 IX R 53/90, nicht veröffentlicht - n. v. -, ebenso Abschn. 13 b Abs. 4 EStR 1990).
  • BFH, 26.06.1991 - XI R 3/89

    Abgrenzung zwischen Kauf und Übergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einem

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Maßgeblich hierfür ist das Verhältnis der Verkehrswerte dieser beiden Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252; vom 26. Juni 1991 XI R 3/89, BFH/NV 1991, 682).
  • BFH, 19.11.1991 - IX R 41/88

    Bindungswirkung des Einheitswertbescheides für die Einkunftsermittlung gem. § 21a

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Ein entsprechender Einheitswertbescheid wäre hinsichtlich der Feststellung der Grundstücksart und der Höhe des Einheitswerts für die Ermittlung der Einkünfte aus dem eigengenutzten Einfamilienhaus gemäß § 21 a Abs. 1 Satz 1 EStG als Grundlagenbescheid i. S. von § 182 der Abgabenordnung (AO 1977) bindend (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. November 1991 IX R 41/88, BFHE 167, 321, BStBl II 1992, 719).
  • BFH, 24.04.1991 - XI R 5/83

    Zur Aufteilung des Rechtsgeschäftes in einen entgeltlichen und einen

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Das Nutzungsrecht mindert vielmehr von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 24. April 1991 XI R 5/83, BFHE 164, 352, BStBl II 1991, 793).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Der erkennende Senat hat allerdings einen solchen Bodenwertanteil bei der Ablösung eines Nießbrauchsrechts in seinem Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 72/90 (BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486) bejaht; hingegen hat er die Frage offengelassen für die Ablösung eines Wohnungsrechts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87 (BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BGH, 05.03.1954 - V ZR 17/53
    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Zwar lastet das Wohnungsrecht auf dem Grundstück; es haftet aber an der dem dinglichen Recht unterliegenden Wohnung und kann - wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 5. März 1954 V ZR 17/53, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 1093 BGB (Nr. 3) entschieden hat - nur in dieser Wohnung ausgeübt werden.
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Maßgeblich hierfür ist das Verhältnis der Verkehrswerte dieser beiden Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252; vom 26. Juni 1991 XI R 3/89, BFH/NV 1991, 682).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Der erkennende Senat hat allerdings einen solchen Bodenwertanteil bei der Ablösung eines Nießbrauchsrechts in seinem Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 72/90 (BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486) bejaht; hingegen hat er die Frage offengelassen für die Ablösung eines Wohnungsrechts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87 (BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84

    Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92
    Die Kläger dagegen konnten bei der Ermittlung des Nutzungswerts allein für ihre Wohnung im Erdgeschoß nach § 21 a Abs. 1 Satz 2 EStG mangels Einkunftserzielung keine Werbungskosten absetzen, die auf die von der Mutter genutzte Wohnung im Obergeschoß entfielen (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 24. April 1991 XI R 9/84, BFHE 164, 354, BStBl II 1991, 794; Urteil in BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 4/89

    Zurechnung des Nutzungswerts eines Hauses

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Diese sog. Restwertmethode hat der BFH in mehreren Entscheidungen verworfen (vgl. Urteile in BFHE 143, 61, 64, BStBl II 1985, 252, und vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
  • BFH, 31.05.2000 - IX R 50/97

    Kaufpreis lt. Vertrag vom 17. Dezember 1983

    Beim teilentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses, das eine vom Erwerber selbst genutzte Wohnung sowie eine Wohnung enthält, an der sich der Verkäufer ein Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der für die selbst genutzte Wohnung in Betracht kommenden erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der Verkehrswerte auf die beiden Wohnungen aufzuteilen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Auf die Revisionen der Kläger hat der Senat die Vorentscheidungen mit Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen.

    Das FG entschied im zweiten Rechtsgang, dass nach Maßgabe des Senatsurteils in BFHE 715, 70, BStBl II 1994, 927 bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten um den Anteil der nicht der Einkünfteerzielung der Kläger dienenden Obergeschosswohnung der Mutter der Klägerin zu vermindern sei, der sich aufgrund des Nutzflächenanteils dieser Wohnung abzüglich des kapitalisierten Werts des Wohnungsrechts ergebe.

    a) Der Erwerber eines Zweifamilienhauses, der nur eine der beiden Wohnungen für eigene Wohnzwecke nutzt, während die andere Wohnung vom Verkäufer aufgrund eines vorbehaltenen Wohnungsrechts bewohnt wird, kann erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG nur für den Anteil der Anschaffungskosten des Gebäudes beanspruchen, der auf die selbst genutzte Wohnung entfällt (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Vielmehr mindert das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. a, m.w.N.).

    Die Anschaffungskosten, ggf. zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, sind sodann auf die beiden Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude im Verhältnis der Verkehrswerte dieser Wirtschaftsgüter aufzuteilen (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. b, m.w.N.).

    Vom Verkehrswert der dem Wohnungsrecht unterliegenden Wohnung ist sodann der Kapitalwert des Wohnungsrechts abzuziehen (vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 887, 895 Tz. 55 Satz 6), wobei ein Bodenwertanteil des Wohnungsrechts nicht zu berücksichtigen ist (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. c, m.w.N.).

    Zwar entspricht dieser Verteilungsmaßstab den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927 (unter 2. c).

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass ein vorbehaltenes dingliches oder schuldrechtliches Nutzungsrecht regelmäßig nicht als Entgelt für den Erwerb der übertragenen Wirtschaftsgüter zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; einschränkend BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718; insgesamt kritisch Schmidt/Glanegger, EStG, 28. Aufl., § 6 Rz 140 "Dingl.

    Die dieser Beurteilung zugrunde liegende Vorstellung, dass das vorbehaltene Nutzungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens mindere (BFH-Urteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927), kann jedenfalls dann nicht zum Tragen kommen, wenn --wie vorliegend (s. oben zu II.1.b)-- das Nutzungsrecht keine fortdauernde Mitunternehmerstellung des Übertragenden (hier: des A.) begründet und demgemäß die Einkünfte von den Vermögensübernehmern (hier: C. und D.) erzielt sowie aufgrund des vorbehaltenen Nutzungsrechts ganz oder teilweise als Gegenleistung für den Erhalt des Kommanditanteils an den Übergeber (bzw. dessen Ehefrau) ausgekehrt werden.

  • BFH, 31.05.2000 - IX R 51/97

    Zweifamilienhauses - Teilentgeltlicher Erwerb - Bemessungsgrundlage -

    Beim teilentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses, das eine vom Erwerber selbst genutzte Wohnung sowie eine Wohnung enthält, an der sich der Verkäufer ein Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der für die selbst genutzte Wohnung in Betracht kommenden erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der Verkehrswerte auf die beiden Wohnungen aufzuteilen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Auf die Revisionen der Kläger hat der Senat die Vorentscheidungen mit Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen.

    Das FG entschied im zweiten Rechtsgang, dass nach Maßgabe des Senatsurteils in BFHE 715, 70, BStBl II 1994, 927 bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten um den Anteil der nicht der Einkünfteerzielung der Kläger dienenden Obergeschosswohnung der Mutter der Klägerin zu vermindern sei, der sich aufgrund des Nutzflächenanteils dieser Wohnung abzüglich des kapitalisierten Werts des Wohnungsrechts ergebe.

    a) Der Erwerber eines Zweifamilienhauses, der nur eine der beiden Wohnungen für eigene Wohnzwecke nutzt, während die andere Wohnung vom Verkäufer aufgrund eines vorbehaltenen Wohnungsrechts bewohnt wird, kann erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG nur für den Anteil der Anschaffungskosten des Gebäudes beanspruchen, der auf die selbst genutzte Wohnung entfällt (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Vielmehr mindert das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. a, m.w.N.).

    Die Anschaffungskosten, ggf. zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, sind sodann auf die beiden Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude im Verhältnis der Verkehrswerte dieser Wirtschaftsgüter aufzuteilen (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. b, m.w.N.).

    Vom Verkehrswert der dem Wohnungsrecht unterliegenden Wohnung ist sodann der Kapitalwert des Wohnungsrechts abzuziehen (vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 887, 895 Tz. 55 Satz 6), wobei ein Bodenwertanteil des Wohnungsrechts nicht zu berücksichtigen ist (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. c, m.w.N.).

    Zwar entspricht dieser Verteilungsmaßstab den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927 (unter 2. c).

  • BFH, 31.05.2000 - IX R 50/97 IX R 51/97
    »Beim teilentgeltlichen Erwerb eines Zweifamilienhauses, das eine vom Erwerber selbst genutzte Wohnung sowie eine Wohnung enthält, an der sich der Verkäufer ein Wohnungsrecht vorbehalten hat, sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der für die selbst genutzte Wohnung in Betracht kommenden erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der Verkehrswerte auf die beiden Wohnungen aufzuteilen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 , BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).«.

    Auf die Revisionen der Kläger hat der Senat die Vorentscheidungen mit Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927) aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen.

    Das FG entschied im zweiten Rechtsgang, dass nach Maßgabe des Senatsurteils in BFHE 715, 70, BStBl II 1994, 927 bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten um den Anteil der nicht der Einkünfteerzielung der Kläger dienenden Obergeschosswohnung der Mutter der Klägerin zu vermindern sei, der sich aufgrund des Nutzflächenanteils dieser Wohnung abzüglich des kapitalisierten Werts des Wohnungsrechts ergebe.

    a) Der Erwerber eines Zweifamilienhauses, der nur eine der beiden Wohnungen für eigene Wohnzwecke nutzt, während die andere Wohnung vom Verkäufer aufgrund eines vorbehaltenen Wohnungsrechts bewohnt wird, kann erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG nur für den Anteil der Anschaffungskosten des Gebäudes beanspruchen, der auf die selbst genutzte Wohnung entfällt (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927).

    Vielmehr mindert das Wohnungsrecht von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. a, m.w.N.).

    Die Anschaffungskosten, ggf. zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, sind sodann auf die beiden Wirtschaftsgüter Grund und Boden sowie Gebäude im Verhältnis der Verkehrswerte dieser Wirtschaftsgüter aufzuteilen (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. b, m.w.N.).

    Vom Verkehrswert der dem Wohnungsrecht unterliegenden Wohnung ist sodann der Kapitalwert des Wohnungsrechts abzuziehen (vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 1994, 887, 895 Tz. 55 Satz 6), wobei ein Bodenwertanteil des Wohnungsrechts nicht zu berücksichtigen ist (Senatsurteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, unter 2. c, m.w.N.).

    Zwar entspricht dieser Verteilungsmaßstab den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927 (unter 2. c).

  • BFH, 04.06.1996 - IX R 84/94

    Anschaffungskosten eines Zweifamilienhauses bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

    Während die Werbungskostenkürzung zu Recht erfolgt sei, sei die Sache zur Ermittlung der -- nach Maßgabe des Senatsurteils vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927) -- zutreffenden Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen an das FG zurückzuverweisen.

    Nach ständiger Rechtsprechung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, kann ein Hauseigentümer solche Aufwendungen, die er für eine mit einem Wohnungsrecht eines Dritten belastete Wohnung erbringt, mangels Einkünfteerzielung nicht als Werbungskosten abziehen (vgl. z. B. Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628, sowie in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, jeweils m. w. N.).

    Mit Urteil in BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, auf das insoweit Bezug genommen wird, hat der Senat -- in einem dem Streitfall vergleichbaren Fall -- jedoch entschieden, daß zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten die Anschaffungskosten für das Gebäude um den Anteil zu kürzen sind, der dem Nutzflächenanteil der mit dem Wohnungsrecht belasteten Wohnung entspricht und der zuvor um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts ohne Berücksichtigung eines Bodenwertanteils vermindert worden ist.

  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Das tatsächliche Entgelt ist sodann im Verhältnis der so ermittelten Verkehrswerte aufzuteilen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; vom 4. Dezember 1996 X B 46/96, BFH/NV 1997, 345; BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994, a.a.O., Rz. 52 Satz 4 i.V.m. Rz. 55).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2000 - 14 K 7410/96

    Einkommensteuer 1991; Kapitalvermögen; Vorbehaltsnießbrauch; Schuldzinsen als

    Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die auf den nießbrauchsbelasteten Teil entfallenden, nicht abzugsfähigen Werbungskosten ist zunächst davon auszugehen, dass der Vorbehaltsnießbrauch von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens gemindert hat (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 9/88, BFH/NV 1991, 385; vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791, 793; vom 24. April 1991 XI R 5/83, BFHE 164, 352 , BStBl II 1991, 793, 794; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92 BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, 929).

    Jedoch hat der BFH (BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927 und BFH/NV 1996, 808) für den Fall des Vorbehalts eines Wohnungsrechts an einer von zwei Wohnungen eines Gebäudes entschieden, dass zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten die Anschaffungskosten für das Gebäude um den Anteil zu kürzen sind, der dem Nutzflächenanteil der mit dem Wohnungsrecht belasteten Wohnung entspricht und der zuvor um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts vermindert worden ist.

  • BFH, 14.10.1998 - X R 56/96

    § 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts

    Das Nutzungsrecht mindert vielmehr von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 11/00

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen; Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids;

    Dies ist bei dem hier zu beurteilenden Nießbrauch in Höhe einer Quote von 50 v.H. der Erträge aus den Aktien und der stillen Beteiligung der Fall (vgl. --für ein teilweise mit einem fremden Nutzungsrecht belastetes Gebäude-- BFH-Urteile vom 22. Februar 1994 IX R 53/90, BFH/NV 1994, 709; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; vom 4. Juni 1996 IX R 84/94, BFH/NV 1996, 808).
  • BFH, 14.10.1998 - X R 130/96

    Vorbehaltenes Wohnrecht; unentgeltliche Überlassung i.S.d. § 10 a EStG

  • BFH, 30.11.1999 - IX R 40/96

    Abgeschlossene Wohneinheit; vor 1973 errichtetes Gebäude

  • FG Niedersachsen, 28.12.2006 - 14 K 95/03

    Voraussetzungen der Gewährung und Festsetzung von Eigenheimzulage bei Nutzung des

  • BFH, 07.04.2003 - IX B 138/02

    ZFH, Bindungswirkung Artfeststellung

  • BFH, 25.11.1997 - IX R 8/95

    Ermittlung des Nutzungswerts für eine selbstgenutzte Wohnung - Ermittlung von

  • BFH, 25.11.1997 - IX R 19/95

    Maßgebende Wohnungsgröße für Ansatz der Kostenmiete

  • FG Hamburg, 15.09.2005 - V 106/05

    Keine Einkünfteerzielung durch Einräumung eines Wohnrechts; Eintragung eines

  • FG München, 07.12.1999 - 12 K 1427/95

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben; Grundsätzliches

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BFH, 07.06.1994 - IX R 23, 34/92 (https://dejure.org/1994,10923)
BFH, Entscheidung vom 07.06.1994 - IX R 23, 34/92 (https://dejure.org/1994,10923)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - IX R 23, 34/92 (https://dejure.org/1994,10923)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; Anschaffungskosten eines mit Wohnrecht belasteten Zweifamilienhauses (§ 7 b EStG )

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14577
FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92 (https://dejure.org/1996,14577)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.08.1996 - V 34/92 (https://dejure.org/1996,14577)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. August 1996 - V 34/92 (https://dejure.org/1996,14577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 2c UStG ; § 2 Abs. 1 S. 2, 3 UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG ; § 4 Abs. 5 S. 1 Ziff. 4 EStG ; § 4 Abs. 5 S. 2 EStG ; § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    Unternehmerische Verwendung einer Motoryacht bei Anschaffung für das Unternehmen; Zuordnung einer Motoryacht zum Unternehmen durch das Treffen von Maßnahmen zum Betrieb einer Bootsvermietung; Zeitpunkt der Entscheidung, einen Gegenstand dem Unternehmen zuzuordnen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmerische Verwendung einer Motoryacht bei Anschaffung für das Unternehmen; Zuordnung einer Motoryacht zum Unternehmen durch das Treffen von Maßnahmen zum Betrieb einer Bootsvermietung; Zeitpunkt der Entscheidung, einen Gegenstand dem Unternehmen zuzuordnen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91

    Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92
    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. das Urteil vom 16. Februar 1994 XI R 52/91, BStBl 1994 II. 468 [469]).

    Der Senat hat die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Ziff. 2 FGO zugelassen, weil das Urteil von der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 16. Februar 1994 XI R 52/91 abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • BFH, 21.03.1985 - IV R 25/82

    Liebhaberei - Gestüt - Verlust - Unwahrscheinlichkeit des Ausgleichs von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92
    Eine Gewinn- bzw. Einkunftserzielungsabsicht liegt vor, wenn eine steuerpflichtige Vermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns angestrebt wird (vgl. das Urteil des BFH vom 21. März 1985 IV R 25/82, BStBl II 1985, 399).
  • BFH, 02.09.1987 - I R 315/83

    Anforderungen an die formgerechte Rüge eines Verfahrensfehlers - Abgrenzung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.1996 - V 34/92
    Jedoch gilt etwas anderes, wenn nach der Art der Ausübung der Tätigkeit kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und die Tätigkeit allein darauf angelegt ist, Verluste zu erzielen (vgl. das Urteil des BFH vom 2. September 1987 I R 315/83, BFH/NV 1988, 300, 301).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9882
OLG Düsseldorf, 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 1992 - 5 Ss (OWi) 422/91 - (OWi) 34/92 I (https://dejure.org/1992,9882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 454
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Ob das Oberlandesgericht Düsseldorf allerdings, wie das vorlegende Oberlandesgericht anzunehmen scheint, mit seiner wiederholten Formulierung "schlechterdings" (OLG Düsseldorf VRS 81, 208, 209; 82, 367, 368; 83, 382) einen derart weitreichenden verallgemeinernden Schluß ziehen will, daß dem Tatrichter die Berücksichtigung eines Geständnisses in allen denkbaren Fallkonstellationen von vornherein aus Rechtsgründen verwehrt sein soll, erscheint wiederum zweifelhaft (vgl. OLG Düsseldorf VRS 84, 304; vgl. ferner OLG Düsseldorf NZV 1992, 454 zur Schätzung beim Ausfall des Fahrtenschreibers).

    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kraftfahrzeugführers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, daß er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm DAR 1972, 251; OLG Celle DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86, 90).

  • OLG Köln, 08.01.2001 - Ss 545/00

    Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Bußgeldbemessung

    Ein innerer Zusammenhang in diesem Sinne ist in der Rechtsprechung namentlich für den Fall angenommen worden, dass einer abzuurteilenden Geschwindigkeitsüberschreitung ein Rotlichtverstoß vorangegangen war, weil darin eine Neigung des Betroffenen erkennbar wurde, sich leichtfertig und unbekümmert über seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer hinwegzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 454).
  • OLG Köln, 11.01.2001 - Ss 532/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem "Tacho"

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein defekter Tachometer den Vorwurf der Fahrlässigkeit bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht ausschließt (BayObLG NStZ-RR 2000, 121 = DAR 2000, 171 = NZV 2000, 216 [217] = VRS 98, 288 [289]; OLG Celle DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf NZV 1992, 454; OLG Hamm DAR 1972, 251; OLG Schleswig VM 1964, 54; SenE v. 03.10.1986 - Ss 564/86 - Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 Rdnr. 51/52).

    Einem geübten Fahrer ist es ohne weiteres möglich, anhand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeugs, der sonstigen Fahrgeräusche und insbesondere anhand der Schnelligkeit, mit der sich die - ggfs. durch Scheinwerferlicht ausgeleuchtete - Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Düsseldorf NZV 1992, 454 m. w. Nachw.; OLG Celle a.a.O. [für einen Pkw Mercedes 280]).

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 4 Ss OWi 605/05

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Messverfahren,

    Zwar kann das Eingeständnis eines Kraftfahrzeugführers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (vgl. OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; grundlegend insoweit BGHSt 31, 86 (90) = NJW 1982, 2455; BGH, NJW 1993, 3081 (3084)).
  • OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Mitteilung des

    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kfz-Führers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86 (90)).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 28.11.1995 - I 34/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,25010
FG Niedersachsen, 28.11.1995 - I 34/92 (https://dejure.org/1995,25010)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.1995 - I 34/92 (https://dejure.org/1995,25010)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 1995 - I 34/92 (https://dejure.org/1995,25010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Rechtsprechung
   BezG Potsdam, 16.12.1992 - V 34/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,30906
BezG Potsdam, 16.12.1992 - V 34/92 (https://dejure.org/1992,30906)
BezG Potsdam, Entscheidung vom 16.12.1992 - V 34/92 (https://dejure.org/1992,30906)
BezG Potsdam, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - V 34/92 (https://dejure.org/1992,30906)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   RG, 21.05.1892 - Rep. V. 34/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1892,120
RG, 21.05.1892 - Rep. V. 34/92 (https://dejure.org/1892,120)
RG, Entscheidung vom 21.05.1892 - Rep. V. 34/92 (https://dejure.org/1892,120)
RG, Entscheidung vom 21. Mai 1892 - Rep. V. 34/92 (https://dejure.org/1892,120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß der Berufungsrichter, wenn in erster Instanz nur die Unzulässigkeit des Rechtsweges erkannt, in zweiter Instanz aber durch zulässige Erweiterung des Klagantrages ein im Rechtswege verfolgbarer eventueller Anspruch erhoben ist, die Sache gemäß § 500 Ziff. 2 C.P.O. zur ...

  • Wolters Kluwer

    Klagerweiterung in zweiter Instanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 29, 416
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