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   EuGH, 07.02.1990 - 343/87   

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https://dejure.org/1990,1255
EuGH, 07.02.1990 - 343/87 (https://dejure.org/1990,1255)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.1990 - 343/87 (https://dejure.org/1990,1255)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - 343/87 (https://dejure.org/1990,1255)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Culin / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 90 Absatz 2
    1 . Beamte - Klage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Zurückweisung der Beschwerde eines nicht beförderten Bewerbers - Begründung

  • EU-Kommission

    Culin / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer Anstellungsbehörde zur Begründung von Beförderungsverfügungen gegenüber nicht beförderten Bewerbern; Umfang des Ermessens der Anstellungsbehörde bei der Abwägung der Verdienste und der Beurteilungen der Bewerber; Aufhebung eines von einem Beamten ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 45; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 90 Abs. 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Klage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Zurückweisung der Beschwerde eines nicht beförderten Bewerbers - Begründung

  • rechtsportal.de

    EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 45, Art. 90 Abs. 2
    1. Beamte - Klage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Zurückweisung der Beschwerde eines nicht beförderten Bewerben - Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtbeförderung eines Beamten der Kommission; Grenzen der Stellenausschreibung; Angemessene Wiedergutmachung eines immateriellen Schadens; Aufhebung des angefochtenen Akts

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.02.1990 - 343/87
    13 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die Anstellungsbehörde nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht verpflichtet ist, Beförderungsverfügungen gegenüber den nicht beförderten Bewerbern zu begründen, daß sie dagegen verpflichtet ist, ihre Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde zu begründen, die ein nicht beförderter Bewerber gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts eingelegt hat ( Urteil vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi/Rat, Slg. 1974, 1099 ), wobei anzunehmen ist, daß die Begründung der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde mit der Begründung der Entscheidung zusammenfällt, gegen die die Beschwerde gerichtet war ( siehe die Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 121/76, Moli/Kommission, Slg. 1977, 1971, und vom 13. April 1978 in der Rechtssache 75/77, Mollet/Kommission, Slg. 1971, 897 ).
  • EuGH, 23.11.1971 - 62/70

    Bock / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.02.1990 - 343/87
    13 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die Anstellungsbehörde nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht verpflichtet ist, Beförderungsverfügungen gegenüber den nicht beförderten Bewerbern zu begründen, daß sie dagegen verpflichtet ist, ihre Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde zu begründen, die ein nicht beförderter Bewerber gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts eingelegt hat ( Urteil vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi/Rat, Slg. 1974, 1099 ), wobei anzunehmen ist, daß die Begründung der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde mit der Begründung der Entscheidung zusammenfällt, gegen die die Beschwerde gerichtet war ( siehe die Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 121/76, Moli/Kommission, Slg. 1977, 1971, und vom 13. April 1978 in der Rechtssache 75/77, Mollet/Kommission, Slg. 1971, 897 ).
  • EuGH, 07.10.1985 - 128/84

    Van der Stijl / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.02.1990 - 343/87
    26 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die Aufhebung eines von einem Beamten angefochtenen Aktes der Verwaltung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes als solche eine angemessene Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darstellt, den dieser in dem jeweiligen Fall möglicherweise erlitten hat, und daß der Antrag auf Schadensersatz gegenstandslos ist ( siehe die Urteile vom 7. Oktober 1985 in der Rechtssache 128/84, Van der Stijl/Kommission, Slg. 1985, 3281, und vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, Slg. 1987, 3259 ).
  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

    Auszug aus EuGH, 07.02.1990 - 343/87
    7 Vorab ist hinsichtlich des Antrags des Klägers auf Aufhebung der Entscheidung über die ausdrückliche Zurückweisung seiner Beschwerde darauf hinzuweisen, daß die Klageerhebung beim Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes bewirkt, daß der Gerichtshof mit der beschwerenden Maßnahme befasst wird, gegen die die Beschwerde gerichtet war ( siehe zuletzt das Urteil vom 17. Januar 1989 in der Rechtssache 293/87, Vainker/Parlament, Slg. 1989, 23 ).
  • EuGH, 27.10.1977 - 121/76

    Moli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.02.1990 - 343/87
    13 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die Anstellungsbehörde nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht verpflichtet ist, Beförderungsverfügungen gegenüber den nicht beförderten Bewerbern zu begründen, daß sie dagegen verpflichtet ist, ihre Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde zu begründen, die ein nicht beförderter Bewerber gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts eingelegt hat ( Urteil vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi/Rat, Slg. 1974, 1099 ), wobei anzunehmen ist, daß die Begründung der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde mit der Begründung der Entscheidung zusammenfällt, gegen die die Beschwerde gerichtet war ( siehe die Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 121/76, Moli/Kommission, Slg. 1977, 1971, und vom 13. April 1978 in der Rechtssache 75/77, Mollet/Kommission, Slg. 1971, 897 ).
  • EuGH, 09.07.1987 - 44/85

    Hochbaum und Rawes / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.02.1990 - 343/87
    26 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die Aufhebung eines von einem Beamten angefochtenen Aktes der Verwaltung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes als solche eine angemessene Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darstellt, den dieser in dem jeweiligen Fall möglicherweise erlitten hat, und daß der Antrag auf Schadensersatz gegenstandslos ist ( siehe die Urteile vom 7. Oktober 1985 in der Rechtssache 128/84, Van der Stijl/Kommission, Slg. 1985, 3281, und vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, Slg. 1987, 3259 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung -

    Vgl. ähnlich Urteil vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission (C-343/87, EU:C:1990:49, Rn. 28).

    66 Vgl. Urteile vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission (C-343/87, EU:C:1990:49, Rn. 26), vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission (C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 96 bis 98), und in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 72).

    68 Vgl. Urteil vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission (C-343/87, EU:C:1990:49, Rn. 27 bis 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die

    Zum anderen hat sich der Gerichtshof auf die Feststellung beschränkt, dass die Nichtigerklärung der Handlung "geeignet [war], ... eine Form der Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darzustellen"(37), ohne die in Rn. 26 des Urteils vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission (C-343/87, EU:C:1990:49), verwendete engere Formulierung - auf die er gleichwohl verwiesen hat - zu übernehmen, wonach die Aufhebung der angefochtenen Handlung "als solche eine angemessene Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darstellt, den [der Kläger] in dem jeweiligen Fall möglicherweise erlitten hat"(38).

    42 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission (C-343/87, EU:C:1990:49, Rn. 27 und 28), und vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission (T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 131).

    43 - Vgl. Urteile vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission (C-343/87, EU:C:1990:49, Rn. 27 und 28), vom 23. März 2000, Rudolph/Kommission (T-197/98, EU:T:2000:86, Rn. 98), vom 10. Juni 2004, François/Kommission (T-307/01, EU:T:2004:180, Rn. 110), vom 9. Dezember 2010, Kommission/Strack (T-526/08 P, EU:T:2010:506, Rn. 108), und vom 2. Oktober 2012, Q/Kommission (F-52/05 RENV, EU:F:2012:139, Rn. 273).

  • EuGH, 28.05.2013 - C-239/12

    und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von

    Das Bejahen der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Handlung kann nämlich zwar als solches einen materiellen Schaden oder eine Beeinträchtigung des Privatlebens nicht wiedergutmachen, es ist aber gleichwohl - wie Herr Abdulrahim geltend gemacht hat - geeignet, ihn zu rehabilitieren oder eine Form der Wiedergutmachung des immateriellen Schadens darzustellen, der ihm aufgrund dieser Rechtswidrigkeit entstanden ist, und somit den Fortbestand seines Rechtsschutzinteresses zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juni 1980, M./Kommission, 155/78, Slg. 1980, 1797, Randnr. 6, und vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission, C-343/87, Slg. 1990, I-225, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 24.10.1991 - I 343/87   

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https://dejure.org/1991,23830
FG Hamburg, 24.10.1991 - I 343/87 (https://dejure.org/1991,23830)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.1991 - I 343/87 (https://dejure.org/1991,23830)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - I 343/87 (https://dejure.org/1991,23830)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 343/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 343/87 (https://dejure.org/1989,16417)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.09.1989 - 343/87 (https://dejure.org/1989,16417)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. September 1989 - 343/87 (https://dejure.org/1989,16417)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Annibale Culin gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Aufhebung einer Ernennung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.07.1970 - 23/69

    Fiehn / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 343/87
    - Siehe die Urteile vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 79/71, Heinemann/Kommission, Slg. 1972, 589, und vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 23/69, Fichn/Kommission, Slg. 1970, 547.
  • EuGH, 07.10.1985 - 128/84

    Van der Stijl / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 343/87
    33. Ist davon auszugehen, daß der immaterielle Schaden dagegen ausreichend wiedergutgemacht wäre, wenn Sie entschieden, die Übertragung der Stelle an Herrn Argyris aufzuheben? In Ihrem Urteil vom 7. Oktober 1985 in der Rechtssache 128/84 (Van der Stijl/Kommission, Slg. 1985, 3281, 3296) haben Sie festgestellt, daß die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung über die Ernennung als solche eine angemessene Wiedergutmachung des vom Kläger möglicherweise erlittenen immateriellen Schadens darstellt.
  • EuGH, 13.04.1978 - 75/77

    Mollet / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 343/87
    1977, 1978, und vom 13. April 1978 in der Rechtssache 75/77, Mollet/Kommission, Slg. 1978, 897, 906).
  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 343/87
    1 _ Uncii vom 17. Januar 1989 in der Rechtssache 293/87, Vainkcr/Parlament, Slg. 1989, 23, Rdnrn. 7 bis 9. I-.
  • EuGH, 29.09.1976 - 9/76

    Morello / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 343/87
    Zwar sind die Organe berechtigt, Personen zum Abteilungsleiter zu ernennen, die keine sehr spezifische Kenntnis eines besonderen Wirtschaftssektors, aber 3 - Urteil vom 29. September 1976 in der Rechtssache 9/76, Slg. 1976, 1415.
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