Rechtsprechung
   AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20328
AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14 (https://dejure.org/2014,20328)
AG München, Entscheidung vom 13.08.2014 - 345 C 5551/14 (https://dejure.org/2014,20328)
AG München, Entscheidung vom 13. August 2014 - 345 C 5551/14 (https://dejure.org/2014,20328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,20328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Aufzeichnungen aus einer Dash-Cam sind nicht als Beweismittel verwertbar

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Dash Cam im Straßenverkehr

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Welche Gebühren sind im Strafbefehlsverfahren entstanden?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dashcam-Video darf im Zivilprozess nicht verwertet werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Dash-Cam-Videoaufnahmen aus dem Pkw sind kein zulässiges Beweismittel bei Verkehrsunfall

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Videoaufzeichnung: Dash-Cam im Straßenverkehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dash-Cam im Straßenverkehr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dash Cam im Straßenverkehr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisverwertungsverbot bei Aufnahmen mit Autokamera

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Die Aufzeichnungen aus einer Dash-Cam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dashcams im Auto - Datenschutz: Videoaufnahmen sind vor Gericht nicht als Beweismittel zulässig

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Sind Dashcams als Beweissicherung im Straßenverkehr ungeeignet?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufzeichnungen einer "Dashcam" verstoßen gegen Datenschutzrecht und das Recht am eigenen Bild

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Dashcam, Bikecam etc.: Little Brother is watching you, too

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Sind Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertbar?

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Dash Cam im Straßenverkehr - Die Aufzeichnungen aus einer Dash-Cam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Dashcam - Datenschutz und Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Dash-Cam, on-board-Kamera, Car-Cam: Alles kein Beweis!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine Videoaufzeichnung beim Autofahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen Beweisverwertungsverbot der Videoaufzeichnung oder doch nicht?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Sind Dash Cams erlaubt?

  • weka.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Verkehrsunfällen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufnahmen von Dashcams sind unverwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufzeichnungen von Dash-Cams sind im Zivilprozess kein zulässiges Beweismittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcam Teil 2: Aufnahmen im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcam rechtlich!

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kamera im Pkw: Verwertungsverbot für Video-Aufnahmen?

Besprechungen u.ä. (5)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur rechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von "Dashcams" in Fahrzeugen

  • anwaltskanzlei-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutzrecht: Beweisverwertungsverbot für sog. Dash-Cam-Aufnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verwertbarkeit von Aufnahmen aus einer Dash Cam im Zivilprozess

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dashcam: Beweisverwertungsverbot im Zivilprozess

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Dashcams - Einsatz von Minikameras im Straßenverkehr

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind (vgl. AG München, Urteil vom 06.06.2013, Az. 343 C 4445/13, Ziffer 13; BVerfG NJW 2002, 3619; vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 371, Vorbemerkung, Rn 6).
  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Als ein solches Grundrecht kommt hier das Interesse des Verwenders an einer fairen Handhabung des Beweisrechts in Betracht (Art. 20 Abs. 3 GG vgl. BVerfG NJW 2011, 2783 ff., 2785: "Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt die Verpflichtung zu einer fairen Handhabung des Beweisrechts, insbesondere der Beweislastregeln (...)." vgl. Bachmeier, DAR 2014, 21; vgl. auch Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Zwar binden die Grundrechte primär die staatliche Gewalt (Art. 1 Abs. 3 GG), allerdings strahlen die Grundrechte über die Figur der "mittelbaren Drittwirkung" in das Privatrecht ein und sind hier insbesondere für die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe heranzuziehen (BVerfGE 7, 198 ff. "Lüth-Urteil" BVerfGE 39, 67 ff.; BVerfGE 89, 214 ff. (st. Rspr.); Maunz/Dürig/Herdegen, GG, Art. 1 Abs. 3, Rn 52 ff.).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    So hat der BGH entschieden, dass die permanente, verdachtslose Überwachung des Zugangs zu einem Wohnhaus das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen selbst dann verletzt, wenn die Aufzeichnungen nicht verbreitet werden sollen (BGH NJW 1995, 1955 ff., 1957: "Gegenüber (...) gänzlich unbeteiligten Dritten könnte ein derartiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber höchstens dann zulässig sein, wenn schwerwiegenden Beeinträchtigungen (...), etwa Angriffen auf ihre Person oder ihre unmittelbare Wohnsphäre, nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden könnte."; vgl. auch Bachmeier, DAR 2014, 18).
  • LG München I, 11.11.2011 - 1 S 12752/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Kameraüberwachung und Videoaufzeichnung der

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Eine Videoüberwachung in der Tiefgarage einer WEG kann nicht mehrheitlich beschlossen werden, da diese gegen das Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer verstößt (LG Müchen I, Urteil vom 11.11.2011, Az. 1 S 12752/11).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) umfasst das Recht am eigenen Bild (BVerfGE 87, 334 ff.; 97, 228 ff.; 120, 180 ff.; Jarass/Pieroth, GG, Art. 2, Rn 45).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12

    Berufungsbegründung - Anspruch auf Schmerzensgeld - Videoüberwachung

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Entsprechend verfährt die Rechtsprechung zur Problematik der Videoüberwachung am Arbeitsplatz (vgl. nur BAG, Urteil vom 21.06.2012, Az. 2 AZR 153/11 Ziffer 30: "Danach ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (...)."; vgl. ferner LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, Az. 9 Sa 158/12; LAG Mainz, Urteil vom 23.05.2013, Az. 2 Sa 540/12).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) umfasst das Recht am eigenen Bild (BVerfGE 87, 334 ff.; 97, 228 ff.; 120, 180 ff.; Jarass/Pieroth, GG, Art. 2, Rn 45).
  • AG München, 06.06.2013 - 343 C 4445/13

    Die private Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind (vgl. AG München, Urteil vom 06.06.2013, Az. 343 C 4445/13, Ziffer 13; BVerfG NJW 2002, 3619; vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 371, Vorbemerkung, Rn 6).
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14
    Entsprechend verfährt die Rechtsprechung zur Problematik der Videoüberwachung am Arbeitsplatz (vgl. nur BAG, Urteil vom 21.06.2012, Az. 2 AZR 153/11 Ziffer 30: "Danach ist die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (...)."; vgl. ferner LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2012, Az. 9 Sa 158/12; LAG Mainz, Urteil vom 23.05.2013, Az. 2 Sa 540/12).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 11 U 5/04

    Recht am eigenen Bild: Übersendung von Papierabzügen von im Internet zugänglichen

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • LAG Hamm, 30.10.2012 - 9 Sa 158/12

    Geldentschädigung wegen illegaler Videoüberwachung am Arbeitsplatz?

  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 4 Ss 543/15

    Bußgeldverfahren: Verwertbarkeit der dashcam-Aufzeichnung einer

    Sollten die Bußgeldbehörden bzw. deren Aufsichtsbehörden einen "Orwellschen Überwachungsstaat" durch Private befürchten (vgl. hierzu bzw. ähnlichen Überlegungen: LG Memmingen, Urteil vom 14. Januar 2016, 22 O 1983/13, juris; LG Heilbronn, Urteil vom 3. Februar 2015 - 3 S 19/14, NJW-RR 2015, 1019 ff.; AG München, Beschluss vom 13. August 2014 - 345 C 5551/14, ZfSch 2014, 692 ff.; Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014), stünde es ihnen zudem frei, im Rahmen des das Ordnungswidrigkeitenverfahren beherrschenden Opportunitätsgrundsatzes (§ 47 OWiG) ausschließlich auf der Ermittlungstätigkeit von Privaten mittels "dashcam" beruhende Verfahren nicht weiter zu verfolgen.
  • AG München, 09.08.2017 - 1112 OWi 300 Js 121012/17

    Dauerhafte Dashcam-Aufnahmen aus parkendem Fahrzeug unzulässig

    Das anlasslose Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht nur ein geringfügiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Verkehrsteilnehmer (vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. 4 K 13.01634; Amtsgericht München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14).
  • AG Nienburg, 20.01.2015 - 4 Ds 155/14

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufzeichnung; Dash-Cam; Dashcam; effektive

    Aus dem Bereich der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit liegen die ersten Entscheidungen der Eingangsinstanzen vor (vgl. bspw. AG München , Urteil vom 06.06.2013, 343 C 4445/13; AG München , Beschluss vom 13.08.2014, 345 C 5551/14; VG Ansbach , Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634, - alle zitiert nach juris - ).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Zeugen an der Anfertigung der Aufzeichnung zum Zwecke der Beweissicherung und dem Interesse des Angeklagten an der Unverletzlichkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Interesse des Zeugen (a.A. AG München , Beschluss vom 13.08.2014, 345 C 5551/14; VG Ansbach , Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634, - beide zitiert nach juris - ).

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufzeichnung möglicher Weise später unzulässig im Internet veröffentlicht oder zu anderweiten Zwecken missbraucht werden könnte (so aber wohl zu verstehen: AG München , Urteil vom 14.08.2014, 345 C 5551/14, und VG Ansbach , Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634, - beide zitiert nach juris -).

  • LG Heilbronn, 17.02.2015 - 3 S 19/14

    Verkehrsunfallprozess: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen

    Denn es kann nicht allein der Klägerin bzw. ihrem Ehemann überlassen bleiben, wie mit derart hergestellten Videoaufnahmen zu verfahren ist (AG München, Beschluss vom 13.08.2014 - 345 C 5551/14 -, ZD-Aktuell 2014, 04297; VG Ansbach, a.a.O.).

    Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben (AG München, Beschluss vom 13.08.2014 - 345 C 5551/14, ZD-Aktuell 2014, 04297).

  • AG Nürnberg, 08.05.2015 - 18 C 8938/14

    Dash-Cam-Aufzeichnungen als Beweismittel im zivilrechtlichen

    Zwar hatte sich das Gericht in der Verfügung vom 12.02.2015 noch dahingehend geäußert, dass es sich der Rechtsauffassung des AG München, Az. 345 C 5551/14, vom 13.08.2014 anschließt und von einem Beweisverwertungsverbot bzgl. der Videoaufzeichnung ausgeht.

    Zum Teil wird von einem Beweisverwertungsverbot ausgegangen, weil die Verwendung solcher Kameras gegen § 6 b Abs. 1 Nr. 3 BDSG verstößt, vgl. AG München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14, LG Heilbronn, Urteil vom 03.02.2015, Az. I 3 S 19/14.

    Neben dem Verstoß gegen § 6 b BDSG wird die Unzulässigkeit der Verwertbarkeit von Videoaufnahmen auch aus § 22 S. 1 KunstUrhG abgeleitet, der ein Recht am eigenen Bild begründet, so AG München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14, LG Heilbronn, Urteil vom 03.02.2015, Az. I 3 S 19/14.

  • LG Landshut, 01.12.2015 - 12 S 2603/15

    Verwertung von On-Board-Videos im Straßenverkehr

    Das AG München geht in seinem Hinweisbeschluss vom 13.08.2014, aufrufbar unter Juris, Az.: 345 C 5551/14 von einem Verwertungsverbot aus, ebenso das LG Heilbronn in seinem Urteil vom 03.02.2015, abgedruckt in NJW-RR 2015, S. 1019 sowie das LG Memmingen in seiner Entscheidung vom 14.1.2016, Az. 22 O 1983/13, abrufbar unter Juris betreffend die Überwachung eines Zufahrtbereichs zu einem privaten Anwesen mittels Bordkamera.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2016 - 2 O 4549/15

    Dashcam-Aufzeichnungen, Verwertbarkeit

    Die Einzelrichterin vermag daher im vorliegenden Fall die Rechtsauffassung des LG Heilbronn (Urteil vom 03.02.2015 - 3 S 19/14) und des AG München (Beschluss vom 13.08.2014 - 345 C 5551/14) nicht zu teilen.
  • LG Rottweil, 20.02.2017 - 1 O 104/16

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr und Verwertung voin

    Denn es kann nicht allein dem Kläger überlassen bleiben, wie mit derart hergestellten Videoaufnahmen zu verfahren ist (AG München, Beschluss vom 13.08.2014 - 345 C 5551/14).

    Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch leerlaufen (AG München, Beschluss vom 13.08.2014 - 345 C 5551/14).

  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 11 ZB 14.1452

    Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in

    Von der erneuten Verwertung konnte das Verwaltungsgericht daher ohne Verletzung der Amtsaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) und unabhängig von der Frage, ob die Inaugenscheinnahme und Berücksichtigung im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der ohne ihr Wissen aufgezeichneten anderen Verkehrsteilnehmer überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu VG Ansbach U.v. 12.8.2014 - AN 4 K 13.01634 - DAR 2014, 663; AG München, B.v. 13.8.2014 - 345 C 5551.14 - ZD 2014, 530), absehen.
  • AG München, 30.11.2015 - 335 C 13895/15

    Zur Frage, ob die mittels einer Dash-Cam aufgezeichneten Videomitschnitte eines

    Die Frage, ob die mittels einer Dash-Cam aufgezeichneten Videomitschnitte eines Unfallgeschehens im Rahmen eines Zivilprozesses als Beweismittel verwertet werden dürfen, ist umstritten (gegen eine Beweisverwertung: Landgericht Heilbronn, Urteil vom 3.2.2015, Az. I 3 S 19/14; Amtsgericht München, Beschluss vom 13.8.2014, Az. 345 C 5551/14; Bachmeier, DAR 2014, 15 ff.; für eine Beweisverwertung: Amtsgericht München, Urteil vom 6.6.2013, Az. 343 C 4445/13; Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 8.5.2015, Az. 18 C 8938/14; Amtsgericht Nienburg, Urteil vom 20.1.2015, Az. 4 DS 155/14 (für den Strafprozess), Greger, NZV 2015, 114 ff).
  • LG Landshut, 25.05.2016 - 12 S 2503/15

    Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufnahmen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht