Weitere Entscheidungen unten: RG, 13.10.1882 | Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983

Rechtsprechung
   EuGH, 12.04.1984 - 345/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1520
EuGH, 12.04.1984 - 345/82 (https://dejure.org/1984,1520)
EuGH, Entscheidung vom 12.04.1984 - 345/82 (https://dejure.org/1984,1520)
EuGH, Entscheidung vom 12. April 1984 - 345/82 (https://dejure.org/1984,1520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Wünsche

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE AUS OBST UND GEMÜSE - SCHUTZMASSNAHMEN BEI DER EINFUHR VON CHAMPIGNONKONSERVEN - ZULÄSSIGE MASSNAHMEN DER KOMMISSION - ERHEBUNG EINES ZUSATZBETRAGS

  • EU-Kommission

    Wünsche

  • Judicialis

    VERORDNUNG NR. 3429/80 ART. 1; ; VERORDNUNG NR. 516/77 ART. 14 ABS. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE AUS OBST UND GEMÜSE - SCHUTZMASSNAHMEN BEI DER EINFUHR VON CHAMPIGNONKONSERVEN - ZULÄSSIGE MASSNAHMEN DER KOMMISSION - ERHEBUNG EINES ZUSATZBETRAGS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-24/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Werner Faust Offene Handelsgesellschaft KG. -

    Zu diesem Punkt verweist sie auf das Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82 (Wünsche, Slg. 1984, 1995).

    Die Rechtssache 345/82, auf die die Kommission verweist, betraf die Gültigkeit einer der Verordnungen, um die es in den vorliegenden Verfahren geht.

    Die Firma Wünsche brachte aber in der Rechtssache 345/82 noch weitere Gründe für die Ungültigkeit der Verordnung vor; sie führte insbesondere aus, die Verordnung Nr. 3429/80 verstosse gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, da sie den Zusatzbetrag höher festgesetzt habe, als notwendig gewesen wäre, um das Ziel des Schutzes des Marktes in der Gemeinschaft gegen tatsächliche oder drohende schwere Störungen zu erreichen (siehe Sitzungsbericht, a. a. O., 2001).

    Folglich besagt das Urteil in der Rechtssache 345/82 nicht, daß die Verordnung Nr. 3429/80 mit dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz notwendigerweise in Einklang stand.

    Dies wird durch den Beschluß vom 5. März 1986 in der Rechtssache 69/85 (Wünsche, Slg. 1986, 947) bestätigt, in dem der Gerichtshof es abgelehnt hat, auf ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main einzugehen, das die Gültigkeit des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 345/82 in Frage stellte.

    Diese Informationen, die dem Gerichtshof zuerst im Zusammenhang mit der Rechtssache 345/82 unterbreitet worden waren, enthalten Zahlen über die Gestehungspreise in der Gemeinschaft, den Preis der eingeführten Erzeugnisse und die Wirkung des Zusatzbetrags auf diese Erzeugnisse: Der Gestehungspreis einer 425-g-Dose Champignons 1. Wahl französischen Ursprungs betrug zur entscheidungserheblichen Zeit 2, 02 DM.

  • BFH, 24.10.1989 - VII R 44/88

    Antrag auf zollrechtliche Abfertigung von Ware zum freien Verkehr - Höhere

    Das habe der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 12. April 1984 Rs. 345/82 (EuGHE 1984, 1995) bestätigt.

    Bereits im Verfahren in EuGHE 1984, 1995 sei vorgebracht worden, die Schutzmaßnahme sei im Verhältnis zu ihrem erklärten Ziel übermäßig gewesen; der EuGH habe die Höhe des Zusatzbetrages jedoch in seinem Urteil in dieser Rechtssache nicht beanstandet.

    Die Klägerin hält dem im wesentlichen folgendes entgegen: Der Gerichtshof sei in seinem Urteil vom 12. April 1984 Rs. 345/82 bei der Beurteilung der Verordnung (EWG) Nr. 3429/80 (VO Nr. 3429/80) der Kommission vom 29. Dezember 1980 zum Erlaß der bei der Einfuhr von Champignonkonserven anwendbaren Schutzmaßnahmen (ABlEG L 358/66) davon ausgegangen, daß der Zusatzbetrag das mildere Mittel gegenüber dem Einfuhrverbot sei.

    Der Gerichtshof hat bereits mit Urteil vom 12. Juli 1984 Rs. 345/82 (EuGHE 1984, 1995) entschieden, daß sich in dem Verfahren nichts ergeben habe, was die Gültigkeit der VO Nr. 3429/80 - die im wesentlichen den genannten beiden Verordnungen, die sie abgelöst haben, entspricht - beeinträchtigen könnte.

    In seinem Urteil vom 12. April 1984 Rs. 345/82 (EuGHE 1984, 1995) hat sich der EuGH allerdings nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Zusatzbetrag der Höhe nach zu beanstanden ist.

  • EuGH, 05.03.1986 - 69/85

    Wünsche / Deutschland

    BESCHLUSS 1 Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluß vom 21. Februar 1985, beim Gerichtshof eingegangen am 15. März 1985, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag mehrere Fragen nach der Gültigkeit des Urteils des Gerichtshofes vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82 (Wünsche Handelsgesellschaft/ Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 1995) und nach der Gültigkeit des Artikels 1 der Verordnung Nr. 3429/80 der Kommission vom 29. Dezember 1980 zum Erlaß der bei der Einfuhr von Champignonkonserven anwendbaren Schutzmaßnahmen (ABl. L 358, S. 66) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    s Unter diesen Umständen hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beschlossen, das Verfahren erneut auszusetzen und dem Gerichtshof die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1) Verstößt das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften - Erste Kammer - vom 12. April 1984 (Rechtssache 345/82) dadurch gegen allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts, insbesondere gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs oder gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters, daß.

  • EuGH, 17.10.1996 - C-64/95

    Konservenfabrik Lubella / Hauptzollamt Cottbus

    Wenn die Kommission nämlich Schutzmaßnahmen vorsehen kann, die die Einfuhren aus dritten Ländern völlig unterbinden, darf sie erst recht weniger einschneidende Maßnahmen anwenden (vgl. Urteil vom 13. Mai 1971 in den Rechtssachen 41/70, 42/70, 43/70 und 44/70, International Fruit Company u. a./Kommission, Randnr. 65, in bezug auf die der Verordnung Nr. 1035/72 vorangegangene Regelung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse; Urteile vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82, Wünsche Handelsgesellschaft, Slg. 1984, 1995, Randnr. 23; vom 11. Februar 1988 in der Rechtssache 77/86, National Dried Fruit Trade Association, Slg. 1988, 757, Randnr. 26, und vom 5. Juli 1988 in der Rechtssache 291/86, Central-Import Münster, Slg. 1988, 3679, Randnr. 39, für die seinerzeit geltende Regelung der gemeinsamen Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2010 - C-213/09

    Chabo - Verordnung EG Nr. 1719/2005 - Gemeinsamer Zolltarif - Spezifischer Zoll -

    3 - Siehe Urteile vom 15. Juli 1982, Edeka (245/81, Slg. 1982, 2745), vom 12. April 1984, Wünsche (345/82, Slg. 1984, 1995), vom 16. Oktober 1991, Werner Faust (C-24/90, Slg. 1991, I-4905), vom 16. Oktober 1991, Wünsche (C-25/90, Slg. 1991, I-4939), vom 16. Oktober 1991, Wünsche (C-26/90, Slg. 1991, I-4961), vom 4. Juli 1996, Hüpeden (C-295/94, Slg. 1996, I-3375), und vom 4. Juli 1996, Pietsch (C-296/94, Slg. 1996, I-3409).
  • EuGH, 05.07.1988 - 291/86

    Central-Import Münster / Hauptzollamt Münster

    April 1984 in der Rechtssache 345/82 ( Wünsche, Slg . 1984, 1995 ) entschieden hat, daß die Kommission, wenn sie Schutzmaßnahmen vorsehen kann, die die Einfuhren aus dritten Ländern völlig unterbinden, erst recht weniger einschneidende Maßnahmen anwenden darf .
  • EuGH, 04.07.1996 - C-295/94

    Hüpeden / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Die streitige Verordnung soll nämlich nicht die über bestimmte Mengen hinausgehenden Einfuhren völlig ausschließen, sondern, auch über die festgelegten Mengen hinaus, die Möglichkeit der Erteilung von Einfuhrlizenzen gegen Zahlung eines Zusatzbetrags offenlassen (Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82, Wünsche, Slg. 1984, 1995, Randnr. 25).
  • EuGH, 16.10.1991 - C-24/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Werner Faust

    Auch wenn diese Maßnahme nicht zu den ausdrücklich in der Verordnung Nr. 521/77 vorgesehenen Maßnahmen gehörte, so ist ihre Rechtmässigkeit doch vom Gerichtshof anerkannt worden (vgl. Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82, Wünsche, Slg. 1984, 1995, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.10.1991 - C-25/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

    Auch wenn diese Maßnahme nicht zu den ausdrücklich in der Verordnung Nr. 521/77 vorgesehenen Maßnahmen gehörte, so ist ihre Rechtmässigkeit doch vom Gerichtshof anerkannt worden (vgl. Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82, Wünsche, Slg. 1984, 1995, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.10.1991 - C-26/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

    Auch wenn diese Maßnahme nicht zu den ausdrücklich in der Verordnung Nr. 521/77 vorgesehenen Maßnahmen gehörte, so ist ihre Rechtmässigkeit doch vom Gerichtshof im Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82 (Wünsche, Slg. 1984, 1995, Randnr. 24) in bezug auf die inhaltsgleiche Verordnung (EWG) Nr. 3429/80 der Kommission vom 29. Dezember 1980 zum Erlaß der bei der Einfuhr von Champignonkonserven anwendbaren Schutzmaßnahmen (ABl. L 358, S. 66) anerkannt worden.
  • EuGH, 13.06.1996 - C-205/94

    Binder / Hauptzollamt Stuttgart-West

  • EuGH, 11.02.1988 - 77/86

    The Queen / Customs und Excise, ex parte National Dried Fruit Trade Association

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1989 - 20/88

    SA Roquette frères gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1987 - 77/86

    The Queen gegen H. M. Commissioners of Customs and Excise, ex parte: The National

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-295/94

    Hüpeden & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Zuchtpilzkonserven -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 13.10.1882 - Rep. I. 345/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1882,258
RG, 13.10.1882 - Rep. I. 345/82 (https://dejure.org/1882,258)
RG, Entscheidung vom 13.10.1882 - Rep. I. 345/82 (https://dejure.org/1882,258)
RG, Entscheidung vom 13. Oktober 1882 - Rep. I. 345/82 (https://dejure.org/1882,258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1882,258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erfordernisse der Zustellung. Hat bei der Zustellung der Berufungsschrift von Anwalt zu Anwalt der Berufungsrichter auch die Legalität der Form der Zustellung von Amts wegen zu prüfen, wenn ein Empfangsbekenntnis des gegnerischen Anwaltes vorliegt? Kann ein formeller, in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Prüfung der Legalität der Form der Zustellung durch den Berufungsrichter bei Zustellung einer Berufungsschrift von Anwalt zu Anwalt; Geltendmachung eines formellen, in der Berufungsinstanz nicht gerügten Mangels der Zustellung als Revisionsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 9, 412
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,11684
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82 (https://dejure.org/1983,11684)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.1983 - 345/82 (https://dejure.org/1983,11684)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 1983 - 345/82 (https://dejure.org/1983,11684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,11684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Wünsche Handelsgesellschaft GmbH & Co. gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Champignonkonserven - Schutzmaßnahmen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.05.1982 - 126/81

    Wünsche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82
    - Siehe insbesondere Urteil vom 6.5.1982, Rechtssache 126/81, Wunsche, Randnummer 11, Slg. S. 1491, und allgemeines Urteil vom 30. Oktober 1975, Rechtssache 23/75, Rey Soda, Randnummer 11, Slg. S. 1302.3 - Schlußanträge in der Rechtssache Rey Soda, Slg. 1975, 1308.

    Die Kommission macht geltend, es habe hohe Lagerbestände gegeben; in Frank- 1 - Artikel I der Verordnung Nr. 521/77, a. a. 0.2 - Rechtssache 126/81, Slg. 1982, 1496.

  • EuGH, 05.05.1981 - 112/80

    Dürbeck / Hauptzollamt Frankfurt a. M.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82
    - Wie der Gerichtshof im Edeka-Urteil festgestellt habe, bestimmten die Verordnungen Nr. 516/77 und 521/77, "daß die Schutzmaßnahmen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken müssen" 4; die Kommission sei folglich zur Einführung von nicht ausdrücklich in Artikel 2 Absatz 1 genannten Schutzmaßnahmen unter der Voraussetzung zuständig, daß diese weniger einschneidend 1 - Urteil vom 5.5.1981, Rechtssache 112/80, Slg. S. 1905.

    - dagegen haben Sie im Einklang mit den Schlußanträgen des Generalanwalts Roemer im Urteil in der Rechtssache International Fruit Company 4die Rechtmäßigkeit der Einführung einer neuen Schutzmaßnahme durch die Kommission bestä- 1 - Siehe insbesondere Urteil vom 13.5.1971, International Fruit Company, verbundene Rechtssachen 41 bis 44/70, Randnummer 65, Slg. 1971, 426; Urteil vom 5.5.1981, Rechtssache 112/80, Dürbeck, Randnummer 39, Slg. 1981, 1095, und das oben genannte Edeka-Urteil.

  • EuGH, 15.07.1982 - 245/81

    Edeka / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82
    L 358 vom 31.12.1980, S. 66.3 - Urteil vom 15.7.1982, Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. S. 2745.

    - Rechtssache 245/81, Slg. 1982, 2745.3 - Verordnung Nr. 1796/81, a. a. O. 4 - Urteil vom 15.7.1982, Randnummer 22, Slg. S. 2757.

  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82
    2. Wer trägt die Beweislast? Die Klägerin im Ausgangsverfahren ist der Auffassung, aufgrund des Ausnahmecharakters der Schutzmaßnahme trage die Kommis- 1 - Urteil vom 29.4.1982, Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Randnummer 12, Slg. S. 1346; Urteil vom 1.4.1982, verbundene Rechtsssachen 141 bis 143/81, Holdijk, Randnummer 6, Slg. S. 1311 und 1312.
  • EuGH, 28.10.1982 - 52/81

    Faust / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82
    - Urteil vom 28.10.1982, Rechtssache 52/81, Faust, Randnummer 9, Slg. S. 3745.
  • EuGH, 23.11.1971 - 62/70

    Bock / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82
    - Urteil vom 23.11.1971, Rechtssache 62/70, Bock, Randnummer 14, Slg. S. 897; Urteil vom 8.4.1976, Rechtssache 29/75, Kaufhof AG, Randnummer 5, Slg. S. 431.
  • EuGH, 08.04.1976 - 29/75

    Kaufhof AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82
    - Urteil vom 23.11.1971, Rechtssache 62/70, Bock, Randnummer 14, Slg. S. 897; Urteil vom 8.4.1976, Rechtssache 29/75, Kaufhof AG, Randnummer 5, Slg. S. 431.
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1983 - 345/82
    - Rechtssachen 41 bis 44/70, Slg. 1971, 411.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht