Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 | RG, 05.03.1888

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   EuGH, 18.01.1990 - 345/88   

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https://dejure.org/1990,3197
EuGH, 18.01.1990 - 345/88 (https://dejure.org/1990,3197)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.1990 - 345/88 (https://dejure.org/1990,3197)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 345/88 (https://dejure.org/1990,3197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft / Butterabsatz Osnabrück-Emsland

    Verordnung Nr . 804/68 des Rates, Artikel 10 Absatz 3; Verordnung Nr . 2793/77 der Kommission, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Sonderbeihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern - Von den Tierhaltern abgegebene Verpflichtungserklärungen - Einführung eines Kontroll - und ...

  • EU-Kommission

    Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft / Butterabsatz Osnabrück-Emsland

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer europäischen Verordnung; System für die Kontrolle der Verwendung von Milchprodukten ; Anspruch auf Zahlung von Sonderbeihilfe für Milchprodukte

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 2793/77/EWG Art. 5; ; VO Nr. 2793/77/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Sonderbeihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern - Von den Tierhaltern abgegebene Verpflichtungserklärungen - Einführung eines Kontroll - und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern - Frist für die Abgabe der Erklärungen.

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.10.1986 - 9/85

    Nordbutter / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.01.1990 - 345/88
    Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 9/85 ( Nordbutter, Slg. 1986, 2831 ) festgestellt, daß die Verordnung Nr. 188/83 dem erheblichen Schaden Rechnung trägt, der sich aus einem völligen Verlust der Beihilfe bei einer geringen Überschreitung der vorgeschriebenen Fristen ergeben würde, und daß es nicht Sache des Richters ist, zu entscheiden, ob die Rechtsetzungsorgane der Gemeinschaft als geringe Überschreitung einen etwas längeren Zeitraum als den von ihnen vorgesehenen hätten festsetzen sollen.
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    Der Gerichtshof hat sie am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, vgl z.B. Urteile vom 20. Februar 1979 Rs. 122/78, EuGHE 1979, 677; vom 18. Januar 1990 Rs. C-345/88, EuGHE 1990, 1-159; vom 23. November 1993 Rs. C-365/92, EuGHE 1993, 1-6071; vom 17. Juli 1997 Rs. C-354/95, EuGHE 1997, 1-4559, und vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, 1-281).
  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

    Der Gerichtshof hat sie am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, vgl. z.B. Urteile vom 20. Februar 1979 Rs. 122/78, EuGHE 1979, 677; vom 18. Januar 1990 Rs. C-345/88, EuGHE 1990, I-159; vom 23. November 1993 Rs. C-365/92, EuGHE 1993, I-6071; vom 17. Juli 1997 Rs. C-354/95, EuGHE 1997, I-4559, und vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, I-281).
  • EuGH, 02.05.1990 - 357/88

    Hopermann / BALM

    7 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf die Kommission in Ausübung der Befugnisse, die ihr vom Rat zur Durchführung einer gemeinsamen Marktorganisation im Bereich der Landwirtschaft verliehen wurden, alle Durchführungsbestimmungen erlassen, die für das reibungslose Funktionieren der vorgesehenen Beihilferegelung erforderlich sind, sofern diese Bestimmungen nicht gegen die Grund - oder die Durchführungsregelung des Rates verstossen ( siehe zuletzt das Urteil vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz, Slg. 1990, I-159 ).
  • EuGH, 02.05.1990 - 358/88

    Hopermann / BALM

    8 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf die Kommission in Ausübung der Befugnisse, die ihr vom Rat zur Durchführung einer gemeinsamen Marktorganisation im Bereich der Landwirtschaft verliehen wurden, alle Durchführungsbestimmungen erlassen, die für das reibungslose Funktionieren der vorgesehenen Beihilferegelung erforderlich sind, sofern diese Bestimmungen nicht gegen die Grund - oder die Durchführungsregelung des Rates verstossen ( siehe zuletzt das Urteil vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz, Slg. 1990, I-159 ).
  • EuG, 12.10.1999 - T-48/96

    Acme / Rat

    Von diesem Grundsatz dürfe der Rat nur aus zwingenden Gründen des Gemeinschaftsinteresses abweichen (Urteile des Gerichtshofes vom 23. Februar 1978 in der Rechtssache 92/77, An Bord Bainne, Slg. 1978, 497, und vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz Osnabrück-Emsland, Slg. 1990, I-159).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

    (14) - Siehe Urteil vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88 (Butterabsatz, Slg. 1990, I-159, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-285/93

    Dominikanerinnen-Kloster Altenhohenau gegen Hauptzollamt Rosenheim. - Zusätzliche

    (20) - In Anbetracht dieser besonderen Funktion der Frist für die Einreichung des "Registrierungsantrags" ist die Festsetzung dieser Frist als "Durchführungsbestimmung" der Zusatzabgabenregelung anzusehen, die durch die Ermächtigungsvorschrift in Artikel 5c Absatz 7 der Verordnung Nr. 804/68 gedeckt ist, auf die u. a. die Verordnung Nr. 1371/84 der Kommission gestützt ist (vgl. Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-118/89, Lingenfelser, Slg. 1990, I-2637, Randnr. 11, und vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-345/88, Butterabsatz Osnabrück-Emsland, Slg. 1990, I-159, Randnr. 9, sowie das in der vorangehenden Fußnote zitierte Urteil Hopermann, Randnr. 7).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88 (https://dejure.org/1989,17126)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.11.1989 - 345/88 (https://dejure.org/1989,17126)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. November 1989 - 345/88 (https://dejure.org/1989,17126)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft gegen Butterabsatz Osnabrück-Emsland eG.

    Beihilfe für Magermilch zur Fütterung von Tieren mit Ausnahme von jungen Kälbern - Frist für die Abgabe der Erklärungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.06.1979 - 240/78

    Atalanta

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
    Unterscheidet eine gemeinschaftsrechtliche Regelung zwischen einer Hauptpflicht, deren Erfüllung erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und einer Nebenpflicht, die im wesentlichen administrativer Natur ist, so kann sie nicht, ohne gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen, die Nichtbeachtung der Nebenpflicht mit einer ebenso strengen Sanktion belegen wie die Hauptpflicht [siehe z. B. die Rechtssache 240/78, Atalanta/Produktschap voor Vee en Vlees, Sig.
  • EuGH, 28.06.1984 - 187/83

    Nordbutter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
    Der Gerichtshof hat die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Sonderbeihilfe bereits in mehreren Urteilen geprüft, und zwar in den verbundenen Rechtssachen 187/83 und 190/83, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 2553, in der Rechtssache 9/85, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 2831, und in der Rechtssache C-333/87, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Urteil vom 16. November 1989, Slg. 1989, 3773.
  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
    1979, 2137, sowie die Rechtssache 181/84, E. D. & F. Man (Sugar) Ltd/ Intervention Board for Agricultural Produce, Sig.
  • EuGH, 08.10.1986 - 9/85

    Nordbutter / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
    Der Gerichtshof hat die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Sonderbeihilfe bereits in mehreren Urteilen geprüft, und zwar in den verbundenen Rechtssachen 187/83 und 190/83, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 2553, in der Rechtssache 9/85, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 2831, und in der Rechtssache C-333/87, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Urteil vom 16. November 1989, Slg. 1989, 3773.
  • EuGH, 18.10.1988 - 121/87

    Bayernwald Früchteverwertung / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
    Entscheidung des Gerichtshofes, daß das als Voraussetzung für die Gewährung einer Produktionsbeihilfe in einer Kommissionsverordnung aufgestellte Erfordernis, daß die Empfänger dieser Beihilfe eine Lagerbuchhaltung führen, Teil des Kontroll- und Beweissystems ist, das notwendig ist, um das reibungslose Funktionieren der Beihilferegelung zu gewährleisten (Urteil vom 18. Oktober 1988 in der Rechtssache 121/87, Bayernwald Früchteverwertung GmbH/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1988, 6273, Randnrn.
  • EuGH, 14.02.1989 - 13/88

    Knoeckel, Schmidt & Cie / Hauptzollamt Landau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
    Die Kommission ist bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse im Rahmen des Agrarmarktes ermächtigt, alle für die Durchführung der Grundverordnung des Rates erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit sie nicht gegen diese Grundverordnung oder die Anwendungsregeln des Rates verstoßen (siehe Rechtssache 121/83, Zuckerfabrik Franken/Hauptzollamt Würzburg, Slg. 1984, 2039; Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 13/88, Knoeckel/Hauptzollamt Landau, Slg. 1989, 337).
  • EuGH, 15.05.1984 - 121/83

    Zuckerfabrik Franken / Hauptzollamt Würzburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
    Die Kommission ist bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse im Rahmen des Agrarmarktes ermächtigt, alle für die Durchführung der Grundverordnung des Rates erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen zu ergreifen, soweit sie nicht gegen diese Grundverordnung oder die Anwendungsregeln des Rates verstoßen (siehe Rechtssache 121/83, Zuckerfabrik Franken/Hauptzollamt Würzburg, Slg. 1984, 2039; Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 13/88, Knoeckel/Hauptzollamt Landau, Slg. 1989, 337).
  • EuGH, 16.11.1989 - 333/87

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
    Der Gerichtshof hat die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Sonderbeihilfe bereits in mehreren Urteilen geprüft, und zwar in den verbundenen Rechtssachen 187/83 und 190/83, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 2553, in der Rechtssache 9/85, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 2831, und in der Rechtssache C-333/87, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Urteil vom 16. November 1989, Slg. 1989, 3773.
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Rechtsprechung
   RG, 05.03.1888 - 345/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1888,370
RG, 05.03.1888 - 345/88 (https://dejure.org/1888,370)
RG, Entscheidung vom 05.03.1888 - 345/88 (https://dejure.org/1888,370)
RG, Entscheidung vom 05. März 1888 - 345/88 (https://dejure.org/1888,370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Was bedeutet der Ausdruck "Vermögensvorteil" im §. 263 St.G.B.'s? Welchen Einfluß übt insbesondere auf die Bestimmung dieses Begriffes der Umstand aus, daß zum Thatbestande des vollendeten Betruges nur die Absicht erfordert wird, einen Vermögensvorteil zu erlangen, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 17, 233
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