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   AG Berlin-Tiergarten, 01.07.2014 - 348 Gs 1872/14   

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https://dejure.org/2014,101035
AG Berlin-Tiergarten, 01.07.2014 - 348 Gs 1872/14 (https://dejure.org/2014,101035)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 01.07.2014 - 348 Gs 1872/14 (https://dejure.org/2014,101035)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 348 Gs 1872/14 (https://dejure.org/2014,101035)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17

    Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig

    Auf die Beschwerde des Angeklagten E K (4 Ws 149/17) wird der ihn betreffende Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 1. Juli 2014 - 348 Gs 1872/14 - in Gestalt der (letzten ihn betreffenden) Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Berlin vom 8. April 2016 - (536 KLs) 245 Js 306/13 (5/14) - aufgehoben.

    Auf die Beschwerde des Angeklagten A K (4 Ws 150/17) wird der ihn betreffende Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 1. Juli 2014 - 348 Gs 1872/14 - in Gestalt der (letzten ihn betreffenden) Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Berlin vom 14. Dezember 2017 - (536 KLs) 245 Js 306/13 (5/14) - aufgehoben.

    Beide Angeklagte waren aufgrund der, die Anklagevorwürfe umfassenden und auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehle des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 1. Juli 2014 - 348 Gs 1872/14 - am 14. Juli 2014 festgenommen worden und befinden sich seither ununterbrochen in dieser Sache in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Moabit.

    Die gegen die Haftbefehle des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 1. Juli 2014 - 348 Gs 1872/14 - in Gestalt der jeweils letzten sie betreffenden Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Berlin gerichteten Beschwerden des Angeklagten E K vom 11. Dezember 2017 und des Angeklagten A K vom 15. Dezember 2017 sind statthaft und zulässig erhoben.

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 36/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beschleunigungsgebot in Haftsachen:

    Beide Angeklagte waren aufgrund der Haftbefehle des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 1. Juli 2014 - 348 Gs 1872/14 - am 14. Juli 2014 festgenommen worden und befanden sich seither ununterbrochen in dieser Sache bis zum Beschluss des Kammergerichts vom 17. Januar 2018 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Moabit.
  • KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14

    Strafklageverbrauch bei Steuerdelikten

    Der Angeschuldigte A.K. befindet sich jeweils aufgrund des den Anklagevorwürfen entsprechenden Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten vom 1. Juli 2014 - 348 Gs 1872/14 - seit dem 14. Juli 2014 in Untersuchungshaft.
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