Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 06.03.2013 - 35 C 10093/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines angeblich durch Schüsse auf dem Schützenumzug eingetretenen Hörschadens
- rabüro.de
Zur Verkehrssicherungspflicht bei einem Schützenumzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines angeblich durch Schüsse auf dem Schützenumzug eingetretenen Hörschadens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.03.2013 - 35 C 10093/12
Derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH, st. Rspr., vgl. statt aller BGH NJW 2006, 610 m.w.N.). - LG Trier, 05.06.2001 - 1 S 18/01
Narrenrecht
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.03.2013 - 35 C 10093/12
Es sind vielmehr nur diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach den Sicherungserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (LG Trier NJW-RR 2001, 1470). - OLG Jena, 23.10.2007 - 5 U 146/06
Synthetische Kleidung - Mitverschulden an Verletzung durch Feuerwerkskörper
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.03.2013 - 35 C 10093/12
Jedoch richtet sich dies auch danach, welche Maßnahmen diese ihrerseits vernünftigerweise erwarten dürfen und welche Vorsorge ihnen selbst zum eigenen Schutz möglich und zumutbar ist (OLG Jena NJW-RR 2008, 831).