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VG Düsseldorf, 02.03.2015 - 35 K 8625/14.O |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen die beschleunigte Durchführung von Disziplinarverfahren im Rahmen des Antrags auf eine gerichtliche Fristsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 22.07.2015 - 35 K 4346/15
Einstellung nach Fristablauf, Fristverlängerungsantrag, keine Hinweispflicht
Die Disziplinarkammer hat dem Antragsgegner durch Beschluss vom 2. März 2015 - 35 K 8625/14.O - gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 LDG NRW zum Abschluss des gegen den Antragsteller gerichteten Disziplinarverfahrens durch Einstellung, durch Erlass einer Disziplinarverfügung oder durch Erhebung der Disziplinarklage eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses beim Antragsgegner gesetzt.