Rechtsprechung
   LG München I, 10.01.2018 - 35 O 10028/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48760
LG München I, 10.01.2018 - 35 O 10028/17 (https://dejure.org/2018,48760)
LG München I, Entscheidung vom 10.01.2018 - 35 O 10028/17 (https://dejure.org/2018,48760)
LG München I, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 35 O 10028/17 (https://dejure.org/2018,48760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,48760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 27.08.2021 - 13 Kap 17/19

    CONTI 158. Container Schifffahrts GmbH & Co. KG "CONTI Daphne":

    Die Musterbeklagten verweisen dazu auf ein Urteil des Landgerichts München, das sich ebenfalls mit Prospektfehlern des streitgegenständlichen Prospektes auseinandergesetzt hat: Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 27 (Anl. B 2, nachfolgend: "Daphne 2').

    Für eine ausreichende Darstellung des Totalverlustrisikos kommt es nicht darauf an, dass der Prospekt den Begriff Totalverlust verwendet (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.01.2020, Az. 9 U 100/19, S. 4; Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 9).

    Daneben enthält der Prospekt, wie die Musterbeklagten zutreffend ausführen, relevante Ausführungen dazu auf den S. 8, 54 sowie S. 11, 12 (Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 9 ("Daphne 2')).

    Der Senat schließt sich vollumfänglich den Ausführungen des Landgerichts München an, wonach es als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, dass der Wert eines Mietobjektes unabhängig davon, ob es sich um eine Immobilie oder ein Schiff handele, davon abhängig sei, in welcher Höhe damit Einnahmen erzielt werden könnten (Landgericht München, Urteil vom 09.07.2014, Az. 3 O 28925/13, S. 12 ("Daphne I') ebenso: Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 17 ("Daphne 2'), OLG München, Hinweisbeschluss vom 10.12.2018, Az. 13 U 430/18, S. 10 ("Hinweisbeschluss Daphne').

    Bei dem durchschnittlichen, vernünftigen Anleger kann man davon ausgehen, dass dieser die grundsätzlichen Spielregeln der Marktwirtschaft verstanden hat (so Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 16 ("Daphne 2')).

    Der Umstand, sich gegen einen Wertverfall des Sicherungsmittels zu schützen, ist zudem allgemein bekannt und auch für einen Anleger ohne spezielle Kenntnisse ohne weiteres nachvollziehbar (So auch Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 20 f. ("Daphne 2')); OLG München, Hinweisbeschluss vom 10.12.2018, Az. 13 U 430/18, S. 15 ("Hinweisbeschluss Daphne').

    Bei der Beschreibung der Risiken der Anlage auf S. 8 im Unterabschnitt "Eigenkapitalplatzierung' wird ausdrücklich auf das Risiko hingewiesen, dass das Eigenkapital nicht oder nicht vollständig aufgebracht oder die Platzierungsgarantie der CONTI CORONA Anlageberatungsgesellschaft mbH & Co. Vertriebs-KG nicht erfüllt wird (So auch Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 22 ("Daphne 2')).

    Es bestand zunächst keine vertragliche oder gesetzliche Pflicht, überhaupt eine Sensitivitätsanalyse durchzuführen (So auch Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 23 ("Daphne 2')).

    Dies habe auch das Landgericht München (Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 24 ("Daphne 2')) so gesehen.

    Darauf muss nicht gesondert hingewiesen werden (so auch Landgericht München, Urteil vom 10.01.2018, Az. 35 O 10028/17, S. 25 ("Daphne 2')).

  • OLG München, 14.02.2019 - 13 U 430/18

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einer Beteiligung an

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 10.01.2018 (Az.: 35 O 10028/17) wird zurückgewiesen.

    Auf den Tatbestand des Endurteils des Landgerichts München I vom 10.01.2018 (Az.: 35 O 10028/17) wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 4 ZPO Bezug genommen.

    Unter Aufhebung des am 10.01.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az.: 35 O 10028/17, zu entscheiden:.

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 10.01.2018 (Az.: 35 O 10028/17) ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • OLG München, 10.12.2018 - 13 U 430/18

    Empfehlung einer Beteiligung an einem Schiffsfonds

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 10.01.2018 (Az.: 35 O 10028/17) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil die Berufung des Klägers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht