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   LG München I, 23.04.2012 - 35 O 15133/11   

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LG München I, 23.04.2012 - 35 O 15133/11 (https://dejure.org/2012,30119)
LG München I, Entscheidung vom 23.04.2012 - 35 O 15133/11 (https://dejure.org/2012,30119)
LG München I, Entscheidung vom 23. April 2012 - 35 O 15133/11 (https://dejure.org/2012,30119)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12

    Beteiligung an einer mehrgliedrigen, atypisch stillen Gesellschaft:

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.04.2012, Aktenzeichen 35 O 15133/11, wird einstimmig zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 23.04.2012, Az. 35 O 15133/11, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    Der Berufungsführer beantragt daher, unter Aufhebung des am 23.04.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az: 35 O 15133/11, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 19.852,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 29.04.2010 zu zahlen, festzustellen, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche mehr gegen den Kläger aus den atypisch stillen Beteiligungsverträgen 09200/019 und 08104/019 zustehen und hilfsweise für den Fall der Nichtzuerkennung eines Anspruchs aus §§ 280, 311, 249 BGB oder § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB die Beklagte zu verurteilen, zu Gunsten des Klägers ein Auseinandersetzungsguthaben für die Beteiligungen 09200/019 und 08104/019 auf den 31.12.2010 zu berechnen und in einer zweiten Stufe das sich daraus ergebende Guthaben unverzüglich an den Kläger auszuzahlen.

  • OLG München, 06.08.2012 - 7 U 2261/12

    Beteiligung an einer mehrgliedrigen, atypisch stillen Gesellschaft:

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.04.2012, Az. 35 O 15133/11, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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