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   BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13   

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https://dejure.org/2014,15062
BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2014,15062)
BPatG, Entscheidung vom 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2014,15062)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 35 W (pat) 25/13 (https://dejure.org/2014,15062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Nr 2 ERVDPMAV, § 2 Nr 5 ERVDPMAV, Art 3 Abs 1 GG, § 9 PatKostG, § 2 Abs 1 PatKostG
    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Überraschungsei" - Einreichung der Anmeldung in Papierform - niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung der Anmeldung unter Verwendung der Software des DPMA - Software des DPMA unterstützt nur ein bestimmtes Betriebssystem - ...

  • damm-legal.de

    Wer sein Gebrauchsmuster (Patent) in Papierform anmeldet, weil die Software für eine (billigere) elektronische Anmeldung nicht mit seinem Betriebssystem kompatibel ist, hat gleichwohl die Kosten einer Papieranmeldung zu tragen

  • kanzlei.biz

    Kein Erstattungsanspruch auf (hypothetische) elektronische Anmeldung

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Überraschungsei" - Einreichung der Anmeldung in Papierform - niedrigere Gebühr bei elektronischer Einreichung der Anmeldung unter Verwendung der Software des DPMA - Software des DPMA unterstützt nur ein bestimmtes Betriebssystem - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wer sein Gebrauchsmuster (Patent) in Papierform anmeldet, weil die Software für eine (billigere) elektronische Anmeldung nicht mit seinem Betriebssystem kompatibel ist, hat gleichwohl die Kosten einer Papieranmeldung zu tragen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.2010 - RiZ(R) 5/09

    Richterliche Dienstaufsicht: Verweigerung der Vorlage von elektronisch

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13
    Zur Begründung hat sich die Gebrauchsmusterstelle auf die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- Markenamt vom 26. September 2006 (ERVDPMAV, BGBl. I 2006, 2159, geändert durch die Verordnung vom 10. Februar 2010, BGBl. I 2010, 83) gestützt und - u. a. - auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2010, BGH RiZ (R) 5/09, zur richterlichen Dienstaufsicht, veröffentlicht u. a. in CR 2011, 89 ff., hingewiesen.
  • BGH, 17.11.1999 - I ZB 1/98

    Beschleunigungsgebühr

    Auszug aus BPatG, 17.06.2014 - 35 W (pat) 25/13
    Die beantragte Erstattung von 10 Euro ist auch nicht aufgrund verfassungsrechtlicher Erwägungen aus Billigkeitsgründen geboten (vgl. BGH, GRUR 2000, 325 ff. - Beschleunigungsgebühr).
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