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   BPatG, 29.09.2010 - 35 W (pat) 40/09   

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BPatG, 29.09.2010 - 35 W (pat) 40/09 (https://dejure.org/2010,26069)
BPatG, Entscheidung vom 29.09.2010 - 35 W (pat) 40/09 (https://dejure.org/2010,26069)
BPatG, Entscheidung vom 29. September 2010 - 35 W (pat) 40/09 (https://dejure.org/2010,26069)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 12.08.1997 - 23 W (pat) 5/97
    Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 35 W (pat) 40/09
    Ob eine an sich erfolgreichen Rechtsverfolgung oder -verteidigung mutwillig im Sinne des § 114 ZPO erscheint, entscheidet sich nach h. M. danach, ob auch eine nicht bedürftige Person bei verständiger Würdigung der Sachund Rechtslage ihr Recht im Verfahren in derselben Weise wahrnehmen würde wie der Antragsteller (vgl. Busse PatG, 6. Aufl. 2003, § 130 Rn. 34 m. w. N.; Schulte, PatG, 7. Aufl. 2005, § 130 Rn 53; vgl. auch BPatG BlPMZ 1997, 443 m.w. N.; BPatG GRUR 1998, 42).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 35 W (pat) 40/09
    Denn eine fehlenden Unterschrift unter einen Beschluss kann lediglich mit Wirkung für die Zukunft nachgeholt werden (vgl. BGH NJW 1998, 609 f.; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 329 Rn. 4).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 35 W (pat) 40/09
    Das verfassungsrechtliche Gebot der Annäherung führt auch dazu, dass Verfahrenskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgsaussicht aber nur eine entfernte ist (BVerfGE 81, 347 ff).
  • BPatG, 14.06.2012 - 35 W (pat) 3/12
    Auf die entsprechende Beschwerde des Antragstellers war diese Entscheidung durch Senatsbeschluss vom 29. September 2010 - Az. 35 W (pat) 40/09 - aufgehoben und die Sache an die Gebrauchsmusterstelle des DPMA zurückverwiesen worden.

    Es trifft zwar zu, dass im genannten Bescheid die Regelungen, aus denen die Notwendigkeit eines Nachweises von Verwertungsversuchen folgt, nicht nochmals unmittelbar genannt wurden und die dort gelieferte Begründung etwas kurz war; der Bescheid verweist jedoch auf den Senatsbeschluss vom 29. September 2010 - Az. 35 W (pat) 40/09 -, mit dem sich der Senat gegenüber dem Antragsteller bereits zum vorliegenden Fall ausführlich zu den Rechtsgrundlagen und den besonderen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Verfahrenkostenhilfe geäußert hatte.

  • BPatG, 16.11.2010 - 33 W (pat) 14/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterschriftsmangel II" - zur schriftlichen

    Diese Rechtsfolge muss auf die Beschwerde der Antragsteller ausdrücklich festgestellt werden, um auf diese Weise den durch die Zustellung entstandenen äußeren Anschein eines wirksamen Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts zu beseitigen (BPatG BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; BPatG vom 29.9.2010, 35 W (pat) 40/09; s. Kirschneck in Ströbele/Hacker, a. a. O. m. w. N.).
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