Rechtsprechung
BPatG, 10.06.2015 - 35 W (pat) 421/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- damm-legal.de
Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nicht nur durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruchs auf Löschung eines Gebrauchsmusters über eine Höhenverstellbare Hubstütze für Wohnmobile wegen fehlender Schutzfähigkeit; Anforderungen an die Bestimmung des Schutzbereichs eines Gebrauchsmusters nach § 12a GebrMG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nicht nur durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 10.06.2015 - 35 W (pat) 421/13
07.09.2004 X ZR 255/01, GRUR 2004, 1023 bis 1025 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). - BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02
rückspülbare Filterkerze
Auszug aus BPatG, 10.06.2015 - 35 W (pat) 421/13
Sie sind daher integraler Bestandteil der Offenbarung einer Erfindung und ebenso wie die Patentansprüche und die Beschreibung gleichwertige Offenbarungsmittel (BGH, Urteil vom 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757 bis 762 - Zahnkranzfräser, sowie BGH Urteil v. 30.01.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578 bis 580 - rückspülbare Filterkerze). - BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80
Verteilergehäuse
Auszug aus BPatG, 10.06.2015 - 35 W (pat) 421/13
Insofern die Antragstellerin mit Verweis auf das BGH-Urteil "Verteilergehäuse" (BGHZ 83, 83 - Verteilergehäuse) ausführt, dass ein zu einer Erfindung gehöriges Merkmal im allgemeinen dann nicht zu einer Erfindung gehörig offenbart sei, wenn es nur aus einer Zeichnung ersichtlich in der Beschreibung jedoch nicht erwähnt sei, vermag hier nicht zu greifen, da der Bundesgerichthof bereits in der Entscheidung "Formteil" festgestellt hat, dass an dieser sich auf das Patentgesetz in der Fassung von 1968 beziehende Rechtsprechung nicht mehr festzuhalten ist (BGH Urteil v. 18.02.2010 - Xa ZR 52/08 - Formteil). - BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93
"Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik
Auszug aus BPatG, 10.06.2015 - 35 W (pat) 421/13
Sie sind daher integraler Bestandteil der Offenbarung einer Erfindung und ebenso wie die Patentansprüche und die Beschreibung gleichwertige Offenbarungsmittel (BGH, Urteil vom 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757 bis 762 - Zahnkranzfräser, sowie BGH Urteil v. 30.01.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578 bis 580 - rückspülbare Filterkerze). - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
Formteil
Auszug aus BPatG, 10.06.2015 - 35 W (pat) 421/13
Insofern die Antragstellerin mit Verweis auf das BGH-Urteil "Verteilergehäuse" (BGHZ 83, 83 - Verteilergehäuse) ausführt, dass ein zu einer Erfindung gehöriges Merkmal im allgemeinen dann nicht zu einer Erfindung gehörig offenbart sei, wenn es nur aus einer Zeichnung ersichtlich in der Beschreibung jedoch nicht erwähnt sei, vermag hier nicht zu greifen, da der Bundesgerichthof bereits in der Entscheidung "Formteil" festgestellt hat, dass an dieser sich auf das Patentgesetz in der Fassung von 1968 beziehende Rechtsprechung nicht mehr festzuhalten ist (BGH Urteil v. 18.02.2010 - Xa ZR 52/08 - Formteil).