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   EuGH, 17.12.1970 - 35/70   

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EuGH, 17.12.1970 - 35/70 (https://dejure.org/1970,406)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.1970 - 35/70 (https://dejure.org/1970,406)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1970 - 35/70 (https://dejure.org/1970,406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Manpower / Caisse primaire d'assurance maladie de Strasbourg

    VERORDNUNG NR . 3 DES RATES, ARTIKEL 13 A
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - ANKNÜPFUNGSMERKMAL - BETRIEB DES ARBEITGEBERS - ORT, AN DEM DAS UNTERNEHMEN NORMALERWEISE TÄTIG IST

  • EU-Kommission

    Manpower / Caisse primaire d'assurance maladie de Strasbourg

  • Wolters Kluwer

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - ANKNÜPFUNGSMERKMAL - BETRIEB DES ARBEITGEBERS - ORT, AN DEM DAS UNTERNEHMEN NORMALERWEISE TÄTIG IST; ( VERORDNUNG NR. 3 DES RATES, ARTIKEL 13 A ); SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ...

  • Judicialis

    VERORDNUNG NR. 3 DER EWG VOM 25. SEPTEMBER 1958 ART. 13 BUCHSTABE A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - ANKNÜPFUNGSMERKMAL - BETRIEB DES ARBEITGEBERS - ORT, AN DEM DAS UNTERNEHMEN NORMALERWEISE TÄTIG IST

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorübergehende Tätigkeit für anderes Unternehmen; Definition des "Ortes des Betriebs"; Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1008 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Nach den Urteilen vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67 (Van der Vecht, Slg. 1967, 461) und vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 35/70 (Manpower, Slg. 1970, 1251), die zu Artikel 13 Buchstabe a der Verordnung Nr. 3 sowohl in seiner ursprünglichen Fassung als auch in der Fassung der Verordnung Nr. 24/64 ergingen - diese Bestimmung wurde durch Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 ersetzt -, findet die Ausnahme von dem jetzt in Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 verankerten Grundsatz, daß der Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats unterliegt, in dessen Gebiet er im Lohn- oder Gehaltsverhältnis tatsächlich tätig ist (im folgenden: Grundsatz des Beschäftigungsstaats), auf Zeitarbeitsunternehmen nur Anwendung, wenn u. a. die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

    Für die Feststellung, ob eine solche arbeitsrechtliche Bindung besteht, kommt es darauf an, ob sich aus den gesamten Umständen des Beschäftigungsverhältnisses ergibt, daß der Arbeitnehmer diesem Unternehmen untersteht (vgl. hierzu die genannten Urteile Van der Vecht, S. 473, und Manpower, Randnrn. 18 und 19).

    Für die meisten dieser Verfahrensbeteiligten ergibt sich dieses Erfordernis aus dem Urteil Manpower.

    Ob die Voraussetzung, die sich aus dem Urteil Manpower ergibt, noch gilt, ist anhand von Ziel und Zweck der in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 enthaltenen Ausnahme vom Grundsatz des Beschäftigungsstaats zu prüfen.

    Diese Bestimmung soll Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer überwinden helfen sowie die gegenseitige wirtschaftliche Durchdringung fördern und dabei administrative Schwierigkeiten insbesondere für die Arbeitnehmer und die Unternehmen vermeiden (Urteil Manpower, Randnr. 10).

    Folglich stellt Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 weiterhin eine Ausnahme vom Grundsatz des Beschäftigungsstaats dar (vgl. Urteil Manpower, Randnr. 10); demnach fällt ein Zeitarbeitsunternehmen, das grenzüberschreitende Dienste anbieten möchte, nur dann unter diese Bestimmung, wenn es im allgemeinen im Mitgliedstaat seiner Betriebsstätte tätig ist.

    Im übrigen gibt diese Nummer nach Auffassung aller Verfahrensbeteiligten lediglich die im Urteil Manpower genannte Voraussetzung wieder.

    Die Klägerin und die irische Regierung stützen sich dabei auf das Urteil Manpower und auf den Beschluß Nr. 128, namentlich auf die Deutung des Wortes "gewöhnlich" in Nummer 1 Buchstabe b dieses Beschlusses.

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 8/14 R

    Sozialversicherung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag - illegale

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die EWGV 1408/71 auch auf Entsendungen im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen grundsätzlich anwendbar (vgl bereits zur Vorgängervorschrift EuGHE 1970, 1251 Leitsatz und RdNr 14/16 = SozR Nr. 2 zu Art. 13 EWG-VO Nr. 4 S Aa2 - Manpower; EuGHE 2006 I-1079 RdNr 21 - Herbosch Kiere NV) .
  • EuGH, 03.06.2021 - C-784/19

    Um als in einem Mitgliedstaat "gewöhnlich tätig" angesehen werden zu können, muss

    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts lässt sich nach der aus den Urteilen vom 17. Dezember 1970, Manpower (35/70, EU:C:1970:120), und vom 10. Februar 2000, FTS (C-202/97, EU:C:2000:75), hervorgehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs keine Entscheidung für die eine oder die andere dieser Rechtsprechungslinien treffen.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-610/18

    Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist das

    Dieses Unterordnungsverhältnis rührte u. a. daraus her, dass das fragliche Unternehmen den Lohn des Arbeitnehmers zahlte und ihn entlassen konnte, falls er bei der Verrichtung seiner Arbeit bei der verwendenden Stelle schuldhafte Handlungen beging (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 1970, Manpower, 35/70, EU:C:1970:120, Rn. 17, 18 und 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig

    27 35/70, EU:C:1970:120.

    28 Urteil vom 17. Dezember 1970, Manpower (35/70, EU:C:1970:120, Rn. 17 und 18).

  • EuGH, 09.11.2000 - C-404/98

    Plum

    Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 hat insbesondere das Ziel, die Dienstleistungsfreiheit zugunsten von Unternehmen zu fördern, die Arbeitnehmer in andere Mitgliedstaaten als den Staat ihrer Betriebsstätte entsenden.Diese Bestimmung soll Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer überwinden helfen sowie die gegenseitige wirtschaftliche Durchdringung fördern und dabei administrative Schwierigkeiten insbesondere für die Arbeitnehmer und die Unternehmen vermeiden (Urteile vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 35/70, Manpower, Slg. 1970, 1251, Randnr. 10, und FTS, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2016 - C-216/15

    Betriebsrat der Ruhrlandklinik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 1970, Manpower (35/70, EU:C:1970:120, Rn. 5 und 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-370/17

    CRPNPAC

    101 Vgl. entsprechend Urteile vom 17. Dezember 1970, Manpower (35/70, EU:C:1970:120, Rn. 14), und vom 25. Oktober 2018, Walltopia (C-451/17, EU:C:2018:861, Rn. 34 und 35).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-115/11

    Format Urzadzenia i Montaze Przemyslowe - Soziale Sicherheit - Bestimmung der

    Nach den Verfahrensakten geht das vorlegende Gericht von der Prämisse aus, dass Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 über die vorübergehende Entsendung von Arbeitnehmern nicht auf den Fall von Herrn Kita anwendbar ist, weil Format als seine Arbeitgeberin in Polen, dem Mitgliedstaat ihres Sitzes, üblicherweise keine nennenswerten Tätigkeiten verrichte, wie dies eine ordnungsgemäße Anwendung dieser Vorschrift verlange (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1970, Manpower, 35/70, Slg. 1970, 1251, Randnr. 16, FTS, Randnrn.
  • BFH, 31.03.2008 - III B 132/07

    Befristetes Arbeitsverhältnis für Anwendung der Rechtsvorschriften des

    Eine Entsendung wird nach der Rechtsprechung des EuGH aber nur dann angenommen, wenn der Arbeitnehmer während seiner kurzfristigen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat noch eine arbeitsrechtliche Bindung zu dem Unternehmen mit Betriebsstätte im ersten Mitgliedstaat hat und diesem Unternehmen untersteht (EuGH-Urteile vom 5. Dezember 1967 C-19/67, van der Vecht, Slg. 1967, 462, und vom 17. Dezember 1970 C-35/70, Manpower, Slg. 1970, 1251).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-713/20

    Raad van bestuur van de Sociale verzekeringbank (Intervalles entre des missions

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2020 - C-784/19

    TEAM POWER EUROPE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entsendung von Arbeitnehmern

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-178/97

    Banks u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-202/97

    FTS

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2017 - C-569/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2012 - C-115/11

    Format Urzadzenia i Montaze Przemyslowe - Soziale Sicherheit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-189/14

    Chain

  • FG Saarland, 22.07.2008 - 2 K 1074/08

    Kindergeldanspruch eines in Polen sozialversicherten für kurze Zeit nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1977 - 76/77

    Auditeur du travail gegen Bernard Dufour, SA Creyf's Interim und SA Creyf's

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.02.1972 - (50) 35/70   

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https://dejure.org/1972,15340
LG Hamburg, 08.02.1972 - (50) 35/70 (https://dejure.org/1972,15340)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.1972 - (50) 35/70 (https://dejure.org/1972,15340)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 1972 - (50) 35/70 (https://dejure.org/1972,15340)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Deportation und Erschiessung von Juden des Ghettos Starachowice

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1970 - 35/70   

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https://dejure.org/1970,3955
Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1970 - 35/70 (https://dejure.org/1970,3955)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.12.1970 - 35/70 (https://dejure.org/1970,3955)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1970 - 35/70 (https://dejure.org/1970,3955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    S.A.R.L. Manpower gegen Caisse primaire d'assurance maladie de Strasbourg.

  • EU-Kommission

    S.A.R.L. Manpower gegen Caisse primaire d'assurance maladie de Strasbourg.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-527/16

    Alpenrind u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale

    83 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Dutheillet de Lamothe in der Rechtssache Manpower (35/70, nicht veröffentlicht, EU:C:1970:104, S. 1265), der ausführt, dass Art. 13 Buchst. a der Verordnung Nr. 3 "zu Missbräuchen geführt [hatte].
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