Rechtsprechung
   EuGH, 27.10.1982 - 35/82   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - VORLAGEPFLICHT - VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - KEINE VORLAGEPFLICHT - VORAUSSETZUNGEN - MÖGLICHKEIT , EIN HAUPTVERFAHREN EINZULEITEN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - VORLAGEPFLICHT - VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG - KEINE VORLAGEPFLICHT - VORAUSSETZUNGEN - MÖGLICHKEIT , EIN HAUPTVERFAHREN EINZULEITEN.

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1982, 3723



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Wird zitiert von ... (73)  

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06  

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Art. 234 Abs. 3 EG (früher Art. 177 Abs. 3 EWGV) ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahin auszulegen, dass ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht verpflichtet ist, dem Gerichtshof eine Auslegungsfrage im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels vorzulegen, wenn sich die Frage in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung stellt und die zu erlassende Entscheidung das Gericht, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptsacheverfahren vorgelegt wird, nicht bindet, sofern es jeder Partei unbenommen bleibt, - auch vor den Gerichten eines anderen Gerichtszweigs - ein Hauptverfahren, in dem jede in summarischen Verfahren vorläufig entschiedene Frage des Gemeinschaftsrechts erneut geprüft werden und den Gegenstand einer Vorlage nach Art. 234 EG bilden kann, entweder selbst einzuleiten oder dessen Einleitung zu verlangen (EuGH, Urteile vom 24. Mai 1977, Rs. 107/76, Hoffmann-La Roche/ Centrafarm, Slg. 1977, S. 957, Rn. 6, und vom 27. Oktober 1982, verbundene Rs. 35 und 36/82, Morson und Jhanjan/ Niederländischer Staat, Slg. 1982, S. 3723, Rn. 10).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06  

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Art. 234 Abs. 3 EG (früher Art. 177 Abs. 3 EWGV) ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahin auszulegen, dass ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht verpflichtet ist, dem Gerichtshof eine Auslegungsfrage im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels vorzulegen, wenn sich die Frage in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung stellt und die zu erlassende Entscheidung das Gericht, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptsacheverfahren vorgelegt wird, nicht bindet, sofern es jeder Partei unbenommen bleibt, - auch vor den Gerichten eines anderen Gerichtszweigs - ein Hauptverfahren, in dem jede in summarischen Verfahren vorläufig entschiedene Frage des Gemeinschaftsrechts erneut geprüft werden und den Gegenstand einer Vorlage nach Art. 234 EG bilden kann, entweder selbst einzuleiten oder dessen Einleitung zu verlangen (EuGH, Urteile vom 24. Mai 1977, Rs. 107/76, Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1977, S. 957 Rn. 6, und vom 27. Oktober 1982, verbundene Rs. 35 und 36/82, Morson und Jhanjan/Niederländischer Staat, Slg. 1982, S. 3723 Rn. 10).
  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11  

    Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs entfällt die Vorlageverpflichtung jedoch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, sofern es, wie hier, jeder Partei unbenommen bleibt, ein Hauptverfahren entweder selbst einzuleiten oder dessen Einleitung zu verlangen, in dem jene im summarischen Verfahren vorläufig entschiedene Frage des Gemeinschaftsrechts erneut geprüft werden und den Gegenstand einer Vorlage bilden kann, (EuGH, Urteile vom 24. Mai 1977 - 107/76 - Hoffmann-La Roche, Slg. 1977, 957 Rn. 5 f und vom 27. Oktober 1982 - 35 und 36/82 - Morson u.a., Slg. 1982, 3723 Rn. 8 ff; siehe auch BVerfG NJW 2007, 1521, 1522).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1982 - 35/82   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Elestina Esselina Christina Morson gegen Staat der Niederlanden und Leiter der Ortspolizeibehörde im

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Verfahrensgang

  • Hoge Raad [Niederlande], 15.01.1982 - 11.843
  • Hoge Raad [Niederlande], 15.01.1982 - 11.844
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1982 - 35/82
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

Rechtsprechung
   AG Saarbrücken, 02.12.1982 - 35-55/82   

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1983, 176



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Wird zitiert von ...  

  • BayObLG, 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84  

    Straffreiheit durch Selbstanzeige für sämtliche Steuerarten bei Erscheinen des

    Mit den vorgenannten Umständen kann die ungleiche Behandlung von Steuer und sonstigen Straftaten durch den Strafaufhebungsgrund des § 371 AO auch unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 GG , entgegen der Ansicht des Amtsgerichts Saarbrücken, NStZ 1983, 176 , gerechtfertigt werden (vgl. auch BGH, ZfZ 1983, 374; Franzheim, NStZ 1982, 137, 139).
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