Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.1986 - 35/85   

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https://dejure.org/1986,244
EuGH, 20.03.1986 - 35/85 (https://dejure.org/1986,244)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - 35/85 (https://dejure.org/1986,244)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - 35/85 (https://dejure.org/1986,244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Procureur de la République / Tissier

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - FESTSTELLUNG DER MASSGEBLICHEN ELEMENTE DES GEMEINSCHAFTSRECHTS - ZUSTÄNDIGKEIT DES NATIONALEN GERICHTS - ANWENDUNG DER AUSGELEGTEN VORSCHRIFTEN

  • EU-Kommission

    Procureur de la République / Tissier

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Arzneimittels"; Differenzierung zwischen Mitteln zur Heilung und zur Diagnose; Zuständigkeit des Gerichtshofs für Vorabentscheidungen; Voraussetzung der Anwendung am menschlichen oder tierischen Körper; Beschränkung der Kontrolle oder Genehmigung von ...

  • Judicialis

    RiLi Rat 65/65 Art. 1; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - FESTSTELLUNG DER MASSGEBLICHEN ELEMENTE DES GEMEINSCHAFTSRECHTS - ZUSTÄNDIGKEIT DES NATIONALEN GERICHTS - ANWENDUNG DER AUSGELEGTEN VORSCHRIFTEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herausarbeiten derjenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen; Auslegung der Definition des Arzneimittels in Artikel 1 in der Richtlinie 65/65

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (81)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Um dem Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, eine sachdienliche Antwort zu geben, kann der Gerichtshof auf gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eingehen, die das vorlegende Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85, Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9, und vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-315/88, Bagli Pennacchiotti, Slg. 1990, I-1323, Randnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 42/13

    Kartellrechtswidrigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

    Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen sind zwar jedenfalls dann kartellrechtswidrig, wenn mit ihnen Marktaufteilungen oder andere Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt werden (EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 385 Rn. 33 - BAT; EuGH, Urt. v. 13. Juli 1966, Rs. 56/64 u. 58/64, Slg. 1966, S. 322, 394 - Grundig/Consten).

    Es muss zum einen bei Abschluss der Abgrenzungsvereinbarung ein ernsthafter, objektiv begründeter Anlass zu der Annahme bestanden haben, dem jeweils begünstigten Vertragspartner stehe ein markenrechtlicher Anspruch auf Unterlassung des durch die Vereinbarung dem jeweils anderen Vertragspartner untersagten Marktverhaltens zu, so dass ernstlich damit zu rechnen war, dass ihm dieses Marktverhalten gerichtlich untersagt worden wäre (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 19, 21 - Jette Joop; BGH, Urt. v. 22. Mai 1975, KZR 9/74, BGHZ 65, S. 147, 151 f. - Thermalquelle; Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 137, 138 ff.; vgl. auch Schlussantrag des GA Sir Gordon Slynn , EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 369 - BAT: "wirklicher Warenzeichenkonflikt.").

    Es müssen sich zum anderen die mit den jeweils übernommenen Nutzungsbeschränkungen verbundenen Unterlassungspflichten in den territorialen, zeitlichen und sachlichen Grenzen dessen halten, was bei objektiver Beurteilung ernsthaft zweifelhaft sein konnte (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2010, KZR 71/08, Rn. 45 - Jette Joop; BGH, Urt. v. 22. Mai 1975, KZR 9/74, BGHZ 65, S. 147, 152 - Thermalquelle; Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 145 ff.; vgl. auch Schlussantrag des GA Sir Gordon Slynn , EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 369 - BAT: "Verpflichtungen, die der Art der Auseinandersetzung und dem Schutzumfang des Rechts aus dem Warenzeichen, dessen Bestätigung bei vernünftiger Betrachtungsweise zu erwarten steht, angemessen sind.").

    Sie werden als kartellrechtswidrig angesehen, wenn mit ihnen Marktaufteilungen oder andere Wettbewerbsbeschränkungen bezweckt werden (EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 385 Rn. 32 ff. - BAT).

    Ein solcher Verzicht hat indes wettbewerbsbeschränkenden Charakter, weil es im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs und der Öffnung der Märkte liegt, dass das Register um nicht benutzte Marken bereinigt wird, und ist daher jedenfalls kartellrechtswidrig ( Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 142 ff.; EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 385 Rn. 32, 35 - BAT; vgl. auch EuGH, Urt. v. 25. Februar 1986, Rs. 193/83, Slg. 1986, S. 611, 663 Rn. 91 f. - Windsurfing International und Fezer , Markenrecht, 4. Aufl. 2009, § 14 Rn. 1107).

  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

    Dem Gerichtshof kommt es dagegen zu, aus den gesamten vom nationalen Gericht gemachten Angaben, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen gemeinschaftsrechtlichen Elemente herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Streitgegenstands einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85, Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9).
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Rechtsprechung
   RG, 25.02.1885 - Rep. I. 35/85   

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https://dejure.org/1885,38
RG, 25.02.1885 - Rep. I. 35/85 (https://dejure.org/1885,38)
RG, Entscheidung vom 25.02.1885 - Rep. I. 35/85 (https://dejure.org/1885,38)
RG, Entscheidung vom 25. Februar 1885 - Rep. I. 35/85 (https://dejure.org/1885,38)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Rechtliche Bedeutung des in den preußischen Verstaatlichungsverträgen neben der Festsetzung eines an die Eisenbahngesellschaft zu zahlenden Kaufpreises enthaltenen Angebotes höheren Abfindungen an die Aktionäre gegen Überlassung ihrer Aktien. Begründet die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstaatlichung von Eisenbahngesellschaften und Abfindungszahlungen an Aktionäre gegen Überlassung ihrer Aktien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 14, 127
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   FG Bremen, 20.12.1990 - I 35/85 K   

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https://dejure.org/1990,28199
FG Bremen, 20.12.1990 - I 35/85 K (https://dejure.org/1990,28199)
FG Bremen, Entscheidung vom 20.12.1990 - I 35/85 K (https://dejure.org/1990,28199)
FG Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - I 35/85 K (https://dejure.org/1990,28199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 15.05.1985 - V 35/85   

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https://dejure.org/1985,22883
FG Nürnberg, 15.05.1985 - V 35/85 (https://dejure.org/1985,22883)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15.05.1985 - V 35/85 (https://dejure.org/1985,22883)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Mai 1985 - V 35/85 (https://dejure.org/1985,22883)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 17.04.2002 - L 18 VS 10/01

    Anerkennung von Schäden als weitere Folge einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) nach

    Das Sozialgericht (SG) Nürnberg wies die Klage (Az: S 7 V 35/85) nach Einholung orthopädischer Gutachten der Sachverständigen S. (Gutachten vom 03.11.1986) und Dr.R. (Gutachten gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz -SGG- vom 05.04.1988) mit Urteil vom 23.06.1988 ab.

    Das SG hat die Klage mit Urteil vom 15.02.2001 abgewiesen und sich bezüglich der geltend gemachten Leiden auf orthopädischem Gebiet auf die Gutachten der im Klageverfahren S 7 V 35/85 und Berufungsverfahren L 10 V 155/88.SVG gehörten Sachverständigen S. , Dr.R. und PD Dr.W. gestützt.

    Ergänzend zum Sachverhalt wird auf die SVG-Akten des Beklagten, die WDB-Akten der Beigeladenen, die Archivakten des SG Nürnberg S 10 V 78/83 und S 7 V 35/85 und des Bayer. Landessozialgerichts L 10 V 155/88.SVG sowie die Gerichtsakten beider Rechtszüge Bezug genommen.

  • FG Düsseldorf, 22.08.2001 - 5 K 1327/99

    Wohlfahrtspflege-Ortsverband; Blutspendendienst; Umsatzsteuerpflicht;

    Die Voraussetzung des Buchstaben b) ist sowohl "leistungsbezogen" in dem Sinne, dass die Leistung unmittelbar den zu begünstigenden Personen zugute kommen muss (vgl. BFH-Urteil vom 18.10.90 V R 76/89, BStBl II 1991, 268), als auch "personenbezogen" in dem Sinne, dass der Umsatz den in Betracht kommenden Personen selbst zugute kommen muss (BFH-Urteile vom 7.11.96 V R 34/96, a.a.O.; vom 18.10.90 V 35/85, BFHE 162, 502, BStBl II 1991, 157).
  • FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 35/85   

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https://dejure.org/1985,9702
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1985 - 35/85 (https://dejure.org/1985,9702)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.1985 - 35/85 (https://dejure.org/1985,9702)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 35/85 (https://dejure.org/1985,9702)
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    Procureur de la République gegen Gérard Tissier.

    Definition des Begriffs des Arzneimittels

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