Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1991 - 351/88   

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https://dejure.org/1991,4612
EuGH, 11.07.1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,4612)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,4612)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,4612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Laboratori Bruneau / USL RM/24 di Monterotondo

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorabzuteilung eines Anteils an einem öffentlichen Auftrag an in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässige Betriebe - Unzulässigkeit (EWG-Vertrag, Artikel 30)

  • EU-Kommission

    Laboratori Bruneau / USL RM/24 di Monterotondo

  • Wolters Kluwer

    Vorbehalten eines prozentualen Anteils an öffentlichen Lieferaufträgen den in bestimmten Teilen des Staatsgebietes ansässigen Betrieben

  • Judicialis

    EWG-Vetrag Art. 30; ; EWG-Vetrag Art. 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vetrag Art. 30; EWG-Vetrag Art. 92
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorabzuteilung eines Anteils an einem öffentlichen Auftrag an in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässige Betriebe - Unzulässigkeit (EWG-Vertrag, Artikel 30)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentliche Lieferaufträge - Vorbehalt von 30 % dieser Aufträge zugunsten der im Mezzogiorno ansässigen Betriebe.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.03.1990 - 21/88

    Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara

    Auszug aus EuGH, 11.07.1991 - 351/88
    7 Im Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours, Slg. 1990, I-889) hat der Gerichtshof Fragen gleichen Inhalts, die ihm vom Tribunale amministrativo regionale della Toscana zur Vorabentscheidung vorgelegt worden waren, zum einen dahin beantwortet, daß Artikel 3O EWG-Vertrag einer nationalen Regelung entgegensteht, die den in bestimmten Teilen des Staatsgebiets ansässigen Betrieben einen prozentualen Anteil an öffentlichen Lieferaufträgen vorbehält, und zum anderen dahin, daß die Qualifikation einer nationalen Regelung als Beihilfe im Sinne des Artikels 92 EWG-Vertrag nicht bewirken würde, daß diese Regelung vom Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag ausgenommen wäre.

    8 Da sich aus den in der vorliegenden Rechtssache beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen kein tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkt ergibt, der zu einer anderen Antwort führen könnte, ist die im Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88, a. a. O., gegebene Antwort zu wiederholen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-360/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Freier

    Na- 4 - Urleil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours Italiana, Sig. 1990, I-889, Randnrn. 12 und 13) sowie Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-351/88 (Laboratori Bruneau, Slg. 1991, I-3641) (zu Artikel 30 EWG-Vertrag); Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 25) (zu Anikei 59).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,17516
Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,17516)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.06.1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,17516)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 351/88 (https://dejure.org/1991,17516)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Laboratori Bruneau Srl gegen Unità sanitaria locale RM/24 di Monterotondo.

    Öffentliche Lieferaufträge - Vorbehalt von 30 % dieser Aufträge zugunsten der im Mezzogiorno ansässigen Betriebe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.03.1990 - 21/88

    Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    In der Rechtssache C-21/88 ging es um die Beurteilung einer identischen Rechtslage wie in der jetzigen Rechtssache C-351/88. Der innergemeinschaftliche Handel ist insbesondere in der vorliegenden Sache in vergleichbarer Weise betroffen wie in der Rechtssache C-21/88.

    Die Klägerin hatte in der Rechtssache C-21/88 geltend gemacht, sie beziehe 80 % ihres röntgentechnischen Materials aus Deutschland.

    In der Rechtssache C-21/88 habe ich am 28. November 1989 Schlußanträge vorgetragen, denen der Gerichtshof mit Urteil vom 20. März 1990 in den großen Linien auch gefolgt ist.

    Das vorlegende Gericht ist auf die Identität des noch anhängigen Vorabentscheidungsersuchens mit der Rechtssache C-21/88 hingewiesen worden.

    Zur Beantwortung der vorgelegten Fragen verweise ich inhaltlich auf meine Schlußanträge vom 28. November 1989 und das Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88.

    Wenngleich die rechtliche Problematik auch nach übereinstimmender Ansicht der Verfahrensbeteiligten 'der der Rechtssache C-21/88 entspricht und die Vorabentscheidungsfrage deshalb durch das Urteil als beantwortet betrachtet werden muß, sind nach den Ausführungen des Vertreters der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 5. Juni 1991 noch einige Bemerkungen zu den Pflichten, die aus einem Urteil des Gerichtshofes folgen, angezeigt.

    Der Vertreter der Klägerin hat eindringlich dargestellt, daß nach über einem Jahr nach Erlaß des Urteils C-21/88 keinerlei Maßnahmen ergriffen worden seien, um die italienische Rechtslage den gemeinschaftsrechtlichen Forderungen anzupassen.

    - Vergleiche Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours/Unità Sanitaria Locale Nr. 2 von Carrara, Sig. 1990, 1-889) Rechtssache C-310/88, Istituto Behring/USSLN und Rechtssache C-311/88, Hoechst Italia/USSL, noch anhängig.

    Besonders brisant wird die Situation jedoch dann, wenn - wie laut Vortrag des Vertreters der Klägerin in der mündlichen Verhandlung in der Zeit nach Erlaß des Urteils C-21/88 - mitgliedstaatliche Gerichte die gemeinschaftsrechtswidrige Rechtslage trotz eines anders lautenden Urteils des Gerichtshofes für rechtmäßig halten und das Gemeinschaftsrecht außer Anwendung lassen.

    Diesen Punkt habe ich schon in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-21/88 unter den Randnummern 49 ff. ausgeführt.

    Im Urteil in der Rechtssache C-21/88 wird ausdrücklich in der Randnummer 17 entschieden, daß Artikel 26 der Richtlinie die Anwendbarkeit des Artikels 30 des EWG-Vertrages nicht aussetzen kann.

    20. Zur Beantwortung der Fragen nach der Qualifizierung der Vorbehaltsregelung nach Gemeinschaftsrecht schlage ich, unter Hinweis darauf, daß die Prüfung der Vereinbarkeit einer nationalen Gesetzesvorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht nicht Sache des Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren ist, folgende Entscheidung vor, deren Formulierung ich dem Urteil in der Rechtssache C-21/88 entnehme :.

  • EuGH, 11.05.1989 - 76/86

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    8 - Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793) und Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1989, 1021).

    9 - Vergleiche Rechtssache 216/84, a. a O., Randnr. 22; vergleiche auch Rechtssache 76/86, a. a. O., Randnr. 23.10 - Durch die Richtlinie des Rates 88/295/EWG vom 22. März 1988 (ABl. L 127, S. 1).

  • EuGH, 23.02.1988 - 216/84

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    8 - Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793) und Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1989, 1021).

    9 - Vergleiche Rechtssache 216/84, a. a O., Randnr. 22; vergleiche auch Rechtssache 76/86, a. a. O., Randnr. 23.10 - Durch die Richtlinie des Rates 88/295/EWG vom 22. März 1988 (ABl. L 127, S. 1).

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    5 - Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Luttich, Slg. 1985, 593) und Urteil vom 13. Juli 1983 in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323).
  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    - Urteil vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80 (Rewe/ Hauptzollamt Kiel. Slg. 1981, 1805) und Urteil vom 14. Februar 1982 in der Rechtssache 278/82 (Rewe/Hauptzollämter Flensburg, Itzehoe und Lübeck-West, Slg. 1984, 721).
  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    5 - Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Luttich, Slg. 1985, 593) und Urteil vom 13. Juli 1983 in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323).
  • EuGH, 14.02.1984 - 278/82

    Rewe / Hauptzollamt Flensburg u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    - Urteil vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80 (Rewe/ Hauptzollamt Kiel. Slg. 1981, 1805) und Urteil vom 14. Februar 1982 in der Rechtssache 278/82 (Rewe/Hauptzollämter Flensburg, Itzehoe und Lübeck-West, Slg. 1984, 721).
  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    - Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305).
  • EuGH, 14.02.1984 - 325/82

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    13. Dabei muß die Kommission aus eigenem Antrieb handeln, da sie von einzelnen 2 _ Urteil vom 14. Februar 1984 .n der Rechtssache 325/82 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 777).
  • EuGH - 311/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Hoechst Italia

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88
    - Vergleiche Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours/Unità Sanitaria Locale Nr. 2 von Carrara, Sig. 1990, 1-889) Rechtssache C-310/88, Istituto Behring/USSLN und Rechtssache C-311/88, Hoechst Italia/USSL, noch anhängig.
  • EuGH - 310/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Istituto Behring

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