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   AG Trier, 02.02.2020 - 35a OWi 1/20   

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https://dejure.org/2020,3923
AG Trier, 02.02.2020 - 35a OWi 1/20 (https://dejure.org/2020,3923)
AG Trier, Entscheidung vom 02.02.2020 - 35a OWi 1/20 (https://dejure.org/2020,3923)
AG Trier, Entscheidung vom 02. Februar 2020 - 35a OWi 1/20 (https://dejure.org/2020,3923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Aktenversendungspauschale, elektronische Aktenführung, Ausdruck

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Elektronische Aktenführung der Zentralen Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ausdruck einer elektronischen Akte/Akteneinsicht, Aktenversendungspauschale

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren in Rheinland-Pfalz: Gewährung von Akteneinsicht in

    Auszug aus AG Trier, 02.02.2020 - 35a OWi 1/20
    Die Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (AG Pirmasens, Beschluss vom 14.04.2017 - 1 OWi 424/16; AG Landstuhl, Beschluss vom 29.11 .2019 - 2 OWi 157/19).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Auszug aus AG Trier, 02.02.2020 - 35a OWi 1/20
    Trotz fehlender Rechtsgrundlage werden die Akten bei der Bußgeldstelle elektronisch geführt (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18).
  • AG Bühl, 31.07.2020 - 1 OWi 41/20

    Bußgeldverfahren, elektronische Aktenführung, Aktenversendungspauschale

    Die Übersendung einer ohne Rechtsgrundlage geführten Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen (AG Pirmasens, Beschluss vom 13.04.2017 - 1 Owi 424/16; AG Trier, Beschluss vom 02.02.2020- 35a OWi 1/20- ; AG Landstuhl, Beschluss vom 14.01.2020- 2 Owi 189/19 -).
  • AG Idar-Oberstein, 15.05.2020 - 5 OWi 73/20

    Elektronisch geführte Akte, Akteneinsicht, Ausdruck, AVP, Rheinland-Pfalz

    Die Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (vgl. AG Trier, Beschluss vom 02. Februar 2020 - 35a OWi 1/20 -, juris m.w.N.).
  • AG Ludwigshafen, 19.01.2021 - 4m OWi 416/20

    Aktenversendungspauschale entsteht beim Polizeipräsidium Rheinpfalz derzeit nicht

    Die gleichwohl erfolgte Übersendung eines Ausdrucks einer insofern ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte kann keine Aktenversendungspauschale begründen, denn eine solche kann nur dann anfallen, wenn Einsicht in eine zulässigerweise und ordnungsgemäß geführte Akte gewährt wird (vgl. AG Montabaur, Beschluss vom 02.06.2020 - 12 Owi 203/20 -, BeckRS 2020, 141.19, AG Idar-Oberstein Beschluss vom 15.05.2020- 5 OWi 73/20 -, BeckRS 2020, 10944, jeweils beck-online; AG Trier, Beschluss vom 02.02.2020 - 35a OWi 1/20- m.w.N., juris).
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