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AG Oberhausen, 09.07.2010 - 36 C 1204/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gem. dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung und Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gem. dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung und Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 09.07.2010 - 36 C 1204/10
- LG Duisburg, 11.03.2011 - 7 S 162/10
- BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Wird zitiert von ...
- LG Duisburg, 11.03.2011 - 7 S 162/10
Zahlung einer Vermittlungsgebühr in monatlichen Raten als …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 09.07.2010 - 36 C 1204/10 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 09.07.2010, Az: 36 C 1204/10, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an sie 4.623,64 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.04.2009 sowie 489, 45 EUR nebst 5, 00 EUR vorgerichtlichen Mahnauslagen zu zahlen.