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ArbG Berlin, 31.03.2015 - 36 Ca 13967/14 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 31.03.2015 - 36 Ca 13967/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 19 Sa 819/15
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 19 Sa 819/15
Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund des …
Die Berufung des Klägers gegen das am 31.03.2015 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin - 36 Ca 13967/14 - wird zurückgewiesen.Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.03.2015 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin - 36 Ca 13967/14 - wird zurückgewiesen.
Mit Urteil von 31.03.2015 - 36 Ca 13967/14 - auf dessen Tatbestand wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Parteivorbringens Bezug genommen wird (§ 69 Abs. 2 ArbGG ), hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen, durch die Kündigung der Beklagten vom 30.06.2014 sozial ungerechtfertigt sei.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 31.03.2015 - 36 Ca 13967/14 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 135, 45 EUR brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 69, 15 EUR brutto seit dem 01.02.2015 sowie aus 66, 30 EUR brutto seit dem 01.03.2015 zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 31.03.2015 - 36 Ca 13967/14 - zu ändern und die Klage auch im Übrigen abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 31.03.2015 - 36 Ca 13967/14 - zu ändern und die Klage auch im Übrigen abzuweisen.