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   LG Magdeburg, 09.03.2011 - 36 O 160/07   

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https://dejure.org/2011,15417
LG Magdeburg, 09.03.2011 - 36 O 160/07 (https://dejure.org/2011,15417)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 09.03.2011 - 36 O 160/07 (https://dejure.org/2011,15417)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 09. März 2011 - 36 O 160/07 (https://dejure.org/2011,15417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 UWG, § 4 Abs 4 GlüStVtr BE, Art 12 Abs 1 GG
    Anspruch auf Unterlassung von Glücksspielangeboten im Internet aufgrund der Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Angebot von entgeltlichen Sportwetten, entgeltlichen Casinospielen und sonstigen Glücksspielen über eine maltesische Interseite in Deutschland ist zulässig; Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen als berufliche Tätigkeiten i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG; Vereinbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das Angebot von entgeltlichen Sportwetten, entgeltlichen Casinospielen und sonstigen Glücksspielen über eine maltesische Interseite in Deutschland ist zulässig; Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen als berufliche Tätigkeiten i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG; Vereinbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Anbieten von Sportwetten und Glücksspiel im Internet untersagt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anbieten von Sportwetten und Glücksspiel im Internet untersagt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Magdeburg, 09.03.2011 - 36 O 160/07
    Der Internetauftritt im Jahr 2007 erfolgte nämlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 28.03.2006 die Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit des in den deutschen Bundesländern und insbesondere auch in S errichteten staatlichen Wettmonopols in seiner gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung festgestellt hatte (BVerfGE 115, 276 ff.).

    Hinzu kommt, dass nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen, ob sich bei einer Teilnahme an Glücksspielen per Internet der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz effektiv verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus LG Magdeburg, 09.03.2011 - 36 O 160/07
    Auch das Verbot des Anbietens von Glücksspielen kann "in Anbetracht der Besonderheiten, die mit dem Anbieten von Glücksspielen über das Internet verbunden sind, als durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten gerechtfertigt angesehen werden" (EuGH, Urteil vom 08.09.2009, C 42/07- Liga Portuguesa, Leitsatz 2, zitiert nach juris).

    Ausdrücklich hat der EuGH in diesem Urteil festgestellt, dass eine Maßnahme, mit der jedes Anbieten von Glücksspielen über das Internet verboten wird, grundsätzlich als geeignet angesehen werden kann, die legitimen Ziele der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes zu verfolgen, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt (EuGH, Urteil vom 08.09.2009, C 42/07 - Liga Portuguesa, Rn. 105, zitiert nach juris).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus LG Magdeburg, 09.03.2011 - 36 O 160/07
    Der EuGH verlangt allerdings, dass bei Beschränkungen von Spieltätigkeiten aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gewährleistet sein muss, dass die Wetttätigkeit in kohärenter und systematischer Weise begrenzt wird (EuGH, Urteil vom 06.11.2003, C 243/01 - Gambelli, Rdnr. 67, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09

    Wettbewerbsverstoß durch Glücksspielwerbung einer staatlichen

    Es gab bereits Verfahren gegen mittelbare oder unmittelbare Mitglieder des Klägers oder mit diesen konzernverbundene Unternehmen wegen vermeintlicher Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag, u.a gegen Tipico Co. Ltd. (Landgericht Köln, 31 O 271/08); LottoTeam Fonds B.V. u.a., (Landgericht Oldenburg, 5 O 927/08); JAXX UK Limited (Landgericht Düsseldorf, 12 O 555/08); LottoTeam Fonds B.V. u.a. (Landgericht Hamburg; 312 O 824/08); Digibet Ltd., (Landgericht Köln, 31 O552/08); Happybet Sportwetten GmbH, (Landgericht Frankfurt, 2-06 O 605/06) und Personal Exchange International Ltd.,(Landgericht Magdeburg, 36 O 160/07; vgl. Klageschriften aus diesen Verfahren: Anlage K 31 bis 37).
  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

    Hiervon ausgehend wird das Pokerspiel in der straf-, zivil- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nahezu einhellig allgemein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, Juris (Rn. 14); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 1 S 203.08 -, Juris (Rn. 7); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. September 2009 - 6 A 10199/09 -, Juris (Rn. 18); OLG München, Urteil vom 28. Juli 2009 - 5 St RR 132/09 -, Juris (Rn. 8); VG Wiesbaden, Beschluss vom 12. August 2010 - 5 L 142/10.WI -, Juris (Rn. 37); VG Ansbach, Beschluss vom 16. April 2010 - AN 4 S 09.01982 -, Juris (Rn. 23); VG Neustadt, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Juris (Rn. 9); LG Köln, Urteil vom 24. Juni 2010 - 31 O 504/09 -, Juris (Rn. 19); LG Magdeburg, Urteil vom 9. März 2011 - 36 O 160/07 -, Juris; vgl. auch die dahingehende Terminologie des EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - C-447 und 448/08 -, Juris (Rn. 21), insbesondere aber auch die Variante Texas Hold'em, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 13 B 775/09 -, Juris (Rn. 41); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. August 2009 - 11 ME 67/09 -, Juris (Rn. 9); OLG Köln, Urteil vom 12. Mai 2010 - I-6 U 142/09 -, Juris (Rn. 38); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (Rn.8) und vom 9. März 2011 - 6 S 2255/10 -, ZfWG 2011, 193 (194); VG Hamburg, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 E 893/10 -, Juris (Rn. 10); a.A. zum Turnierpoker in dieser Variante: LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 -, als überwiegend zufallsabhängig und damit als Glücksspiel eingestuft.
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