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   LG Berlin, 26.09.2017 - 36 O 273/16   

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LG Berlin, 26.09.2017 - 36 O 273/16 (https://dejure.org/2017,69139)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2017 - 36 O 273/16 (https://dejure.org/2017,69139)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2017 - 36 O 273/16 (https://dejure.org/2017,69139)
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  • OLG Köln, 18.04.2005 - 19 U 10/05

    Kein gutgläubiger Erwerb nach Unterschlagung eines Autos durch Kaufinteressenten

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2017 - 36 O 273/16
    Der Kaufinteressent einer Probefahrt ist zur Überzeugung des Gerichts in der Regel als Besitzdiener anzusehen, weil die Probefahrt sowohl hinsichtlich der Frage, ob sie stattfindet, als auch in ihrer konkreten Ausgestaltung einzig vom Willen des Händlers abhängig ist (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.04.2005 - 19 U 10/05 m. w. Nachw.; vgl. hierzu auch BGH , Urt . v. 17.03.2017 - V ZR 70/16 Rn . 11 f. m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/04

    Auszahlung einer beschlagnahmten Geldforderung an den Verletzten im

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2017 - 36 O 273/16
    Denn die Entscheidung nach § 111k StPO schafft lediglich eine vorläufige Besitzstandsregelung, die den Dritten nicht hindert, sein besseres Recht gegen den Anordnungsbesitzer zu verfolgen, an den die beschlagnahmte Sache herausgegeben worden ist ( BGH , Urt . v. 24.05.2007 - IX ZR 97/04 , NJW 2007, 3352 Rn . 22).
  • BGH, 17.03.2017 - V ZR 70/16

    Herausgabeanspruch des Besitzers: Besitzverhältnisse an einem Kraftfahrzeug nach

    Auszug aus LG Berlin, 26.09.2017 - 36 O 273/16
    Der Kaufinteressent einer Probefahrt ist zur Überzeugung des Gerichts in der Regel als Besitzdiener anzusehen, weil die Probefahrt sowohl hinsichtlich der Frage, ob sie stattfindet, als auch in ihrer konkreten Ausgestaltung einzig vom Willen des Händlers abhängig ist (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.04.2005 - 19 U 10/05 m. w. Nachw.; vgl. hierzu auch BGH , Urt . v. 17.03.2017 - V ZR 70/16 Rn . 11 f. m. w. Nachw.).
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