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LG Dortmund, 25.02.2014 - 36 Qs-124 Js 280/13-32/14 |
Zitiervorschläge
LG Dortmund, Entscheidung vom 25.02.2014 - 36 Qs-124 Js 280/13-32/14 (https://dejure.org/2014,79557)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 36 Qs-124 Js 280/13-32/14 (https://dejure.org/2014,79557)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme einer groben Fahrlässigkeit i.S.d. § 5 Abs. 2 StrEG bei der Einreise mit einer großen Summe Bargeldes
Verfahrensgang
- AG Hamm, 19.02.2014 - 9 Ls 167/13
- LG Dortmund, 25.02.2014 - 36 Qs-124 Js 280/13-32/14
- LG Dortmund, 08.05.2014 - 36 Qs 124 Js 280/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung
Auszug aus LG Dortmund, 25.02.2014 - 36 Qs 32/14
Es sind dabei alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu würdigen und in Beziehung zu setzen zu dem Verhalten des Beschuldigten und zum jeweiligen Tatvorwurf (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94, 1049, 1050).Sie haben damit jedenfalls einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung eines dringenden Tatverdachts wegen Geldwäsche geleistet (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94, 1049, 1050).
- VG München, 31.03.2016 - M 7 S 15.3330
Präventive Sicherstellung von Bargeld durch die Zollfahndung
Die teils unzutreffenden, teils unglaubhaften Angaben des Antragstellers und die außerordentliche Höhe des mitgeführten Geldbetrages lassen auf dessen deliktische Herkunft schließen (vgl. NdsOVG, U. v. 25. Juni 2015 - 11 LB 34/14 - juris Rn. 29 ff. und auch LG Dortmund, B. v. 6. Mai 2014 - 36 Qs 32/14, 36 Qs -124 Js 280/13- 32/14 - juris Rn. 2, wonach sich derjenige, der bei der Einreise hohe Bargeldmengen mit sich führt, ohne diese vorab ordnungsgemäß anzumelden, entgegenhalten lassen muss, dass er damit grob fahrlässig einen wesentlichen Beitrag zur Begründung des dringenden Tatverdachts wegen Geldwäsche und der Einleitung eines Strafverfahrens leistet).