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   LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16 WEG   

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LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16 WEG (https://dejure.org/2016,71084)
LG München I, Entscheidung vom 27.10.2016 - 36 S 1117/16 WEG (https://dejure.org/2016,71084)
LG München I, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 36 S 1117/16 WEG (https://dejure.org/2016,71084)
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  • KG, 16.09.1992 - 24 W 5725/91
    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    Die Frage, ob bei einem Verwalterwechsel derjenige Verwalter abrechnungspflichtig ist, der am ersten Tag des Folgejahres das Verwalteramt innehat, oder ob insoweit auf den späteren Zeitpunkt der Fälligkeit abzustellen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für erstere Ansicht KG, Beschluss vom 16. September 1992, Az. 24 W 5725/91 - zitiert nach juris; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 110; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 rn. 29; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., § 28 Rn. 162; Jenniß'en, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 180; Scheuer, ZWE 2014, 152 (156); a.A. OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Staudinger/Bub, § 28 Rn. 274).

    So führte das Kammergericht in seinem Beschluss vom 16. September 1992, Az. 24 W 5725/91 aus: "Die auf § 28 Abs. 3 WEG gestützte, mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig werdende Verpflichtung, eine Abrechnung aufzustellen, trifft den Verwalter, der zu dieser Zeit amtiert.

    Die Rechtsansicht der Kammer, dass die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung bereits unmittelbar nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres entsteht, entspricht hierbei der Auffassung des KG im Rahmen der Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 16. September 1992 - - 24 W 5725/91, weicht jedoch insbesondere von der Entscheidung OLG Zweibrücken vom 11.05.2007, 3 W 153/06 ab.

  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 260/92

    Verpflichtung des Verwalters gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    e) Ein Wohnungseigentumsverwalter, dessen Verpflichtung zur Erstellung einer bestimmten Jahresabrechnung einmal entstanden ist, wird von dieser Verpflichtung nicht durch die Beendigung des Verwalteramtes frei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.1993, Az: 15 W 260/92, Rz. 19, zitiert nach juris).

    Die entsprechenden Unterlagen sind dem Verwalter soweit er diese zur Erstellung der Jahresabrechnung benötigt, von der Klägerin zur Verfügung zu stellen (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.1993, Az: 15 W 260/92, Rz. 19, zitiert nach juris).

  • OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06

    Wohnungseigentumsverwalter: Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung bei

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    Die Frage, ob bei einem Verwalterwechsel derjenige Verwalter abrechnungspflichtig ist, der am ersten Tag des Folgejahres das Verwalteramt innehat, oder ob insoweit auf den späteren Zeitpunkt der Fälligkeit abzustellen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für erstere Ansicht KG, Beschluss vom 16. September 1992, Az. 24 W 5725/91 - zitiert nach juris; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 110; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 rn. 29; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., § 28 Rn. 162; Jenniß'en, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 180; Scheuer, ZWE 2014, 152 (156); a.A. OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Staudinger/Bub, § 28 Rn. 274).

    Die Rechtsansicht der Kammer, dass die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung bereits unmittelbar nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres entsteht, entspricht hierbei der Auffassung des KG im Rahmen der Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 16. September 1992 - - 24 W 5725/91, weicht jedoch insbesondere von der Entscheidung OLG Zweibrücken vom 11.05.2007, 3 W 153/06 ab.

  • AG München, 18.12.2015 - 481 C 21090/15

    Anspruch auf Erstattung für die Erstellung von Gesamt- und Einzelabrechnung

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 18.12.2015, Az. 481 C 21090/15 WEG, wird zurückgewiesen.

    Unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts München vom 18.12.2015, Az.: 481 C 21090/15 WEG wird die Klage abgewiesen.

  • LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12

    Zwangsvollstreckung: Verurteilung eines Wohnungseigentumsverwalters zur

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    Dem Vorverwalter ist es sowohl möglich als auch zumutbar, dass er die notwendigen Unterlagen für einen gewissen Zeitraum herausverlangt bzw. Einsicht in diese nimmt (vgl. auch LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 03.05.2012 - 5 T 36/12).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2009 - 5 W 204/09

    Zustellung an den Verwalater im WEG -Verfahren bei Interessenkollision;

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    Die Ansicht, dass hier eine Unmöglichkeit nicht anzunehmen ist, wird von der Rechtsprechung bestätigt, welche im Falle der Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung ein Wiederaufleben des Anspruchs auf Erstellung der Jahresabrechnung bzw. auf Nachbesserung auch dann annimmt, wenn der verpflichtete Verwalter zum Zeitpunkt der (teilweisen) Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses das Verwalteramt nicht mehr innehat (vgl. OLG Saarbrücken, ZMR 2010, 708).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    In der Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung mit Ablauf des Wirtschaftsjahres entsteht, ohne dass es eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2016, Az: I ZB 5/16, Rz. 33 - zitiert nach juris; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 104; Spiel-bauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 29; Palandt/Bassenge, WEG, 75. Aufl.,§ 28 Rn. 1; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., § 28 Rn. 162).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    Bei dem Verwaltervertrag handelt es sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht um einen reinen Dienstvertrag, sondern um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. d. § 675 BGB mit Auftrags-, Dienst- und Werkvertragselementen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1093; BGH, Beschluss vom 10.07.1980 - VII ZR 328/79, NJW 1980, 2466 (2468); Beschluss vom 25.09.1980 - VII ZR 276/79, NJW 1981, 282 (284); BayObLG, NJWE-MietR 1997, 162).
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 4 W 107/05

    Abberufung; Abrechnungsanspruch; Abrechnungszeitraum; alter

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Celle vom 08.06.2005 (Az: 4 W 107/05).
  • BayObLG, 15.03.1990 - BReg. 2 Z 18/90

    Anspruch von Teileigentümern auf Vorlage von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auszug aus LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16
    Nach h.M. ist der Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig (vgl. etwa BayObLG NJW 1965, 821; BayObLG NJW-RR 1990, 659; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Karlsruhe WE 1998, 189 f.).
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 132/96

    Vergütungsanspruch des Verwalters einer Wohnanlage bei Nichterfüllung und

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2000 - 3 Wx 378/00

    Abrechnung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - konkludente Vereinbarung

  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

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