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   LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12 WEG   

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https://dejure.org/2013,52844
LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12 WEG (https://dejure.org/2013,52844)
LG München I, Entscheidung vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12 WEG (https://dejure.org/2013,52844)
LG München I, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 36 S 12255/12 WEG (https://dejure.org/2013,52844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind elektronische Heizkostenverteiler und Einrohrheizungen kompatibel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 14.11.2011 - 1 S 4681/11

    Wohnungseigentum: Ablehnung einer Rechtsmitteleinlegung als positiver

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12
    Soweit das hiesige Berufungsgericht Rechtsfragen in derselben Weise beurteilt wie das Berufungsgericht im vorhergehenden, soeben in Bezug genommenen Verfahren 1 S 4681/11 WEG, wird dies jeweils gesondert zu begründen sein.

    Wie das Berufungsgericht - nicht bindend - bereits im Vorverfahren 1 S 4681/11 WEG für den Vorjahreszeitraum zutreffend entschieden hat, unterfällt der vom Kläger ins Auge genommene Fall nicht den Anwendungsbereich des § 9 a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV.

  • BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 125/92

    Erfassung des Wärmeverbrauchs an Heizkörpern

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12
    Vor dem Hintergrund einer damit zwischen den Wohnungseigentümern ausdrücklich geltenden Vereinbarung ist der Ablesewert dieser Messzähler grundsätzlich auch dann ausschlaggebend, wenn bei einer Heizung ein großer Teil der verbrauchten Wärme nicht über die Heizkörper selbst, sondern über die Ringleitung abgegeben wird (BayObLG, NJW-RR 1993, 663 f.).
  • AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08

    Abrechnung bei unzureichender Wärmeverbrauchserfassung

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12
    Das Berufungsgericht verkennt dabei nicht, dass in Einzelfallrechtsprechung, die allerdings zunächst jeweils grundsätzlich zu dem hier gefundenen Ergebnis gelangt, dieses Ergebnis sodann gelegentlich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben korrigiert wird (Amtsgericht Neuss, ZMR -, 235: zwischen 6, 8 und 11 % der abgegebenen Wärme von den elektronischen Heizkostenverteilern erfasst, die übrigen rund 90 % der verbrauchten Wärme über das nicht mit Messeinrichtungen versehene Einrohrsystem "verpufft", Amtsgericht Lichtenberg, ZMR 2012, 145: ein weiteres Festhalten am Verteilungsschlüssel entspricht dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn von den Wärmemessgeräten nur 12, 83 % des Verbrauchs erfasst werden; Amtsgericht Brühl, ZMR 2010, 883: nur 12, 34 % des Wärmeverbrauchs werden durch elektronische Heizkostenverteiler bei einer Einrohrheizung erfasst; Landgericht Mühlhausen, ZMR 2010, 766: dann keine verbrauchsabhängige Umlegung, wenn lediglich 6 % der abgegebenen Wärme von elektronischen Heizkostenverteilern erfasst werden und die übrigen 94 % der verbrauchten Wärme über das nicht mit Messfiltern ausgestattete Einrohrsystem abgegeben werden).
  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12
    Nur ergänzend und vorsorglich ist festzuhalten, dass die vorliegende Entscheidung keinerlei Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, NJW 2012, 1434) beinhaltet.
  • BGH, 05.03.2013 - VIII ZR 310/12

    Heizkosten bei Wohnraummiete: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei einem

    Auszug aus LG München I, 19.12.2013 - 36 S 12255/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zuletzt nachgewiesenen Entscheidung des BGH (BGH, VIII ZR 310/12 vom 5.3.-).
  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust

    In den Fällen der sog. Rohrwärmeabgabe kann eine Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs auch dann nicht nach § 9a Abs. 1 und 2 HeizkostenV erfolgen, wenn von den elektronischen Heizkostenverteilern infolge der Rohrwärmeverluste weniger als 20 % der abgegebenen Wärmemengen erfasst wird (so auch LG Meiningen, WuM 2003, 453; LG München I, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 36 S 12255/12 WEG, juris Rn. 8; MüKoBGB/Schmid/Zehelein, 7. Aufl., BetrKV § 9a HeizKV Rn. 2; Serwe, ZMR 2018, 11, 13).
  • LG Karlsruhe, 25.09.2018 - 11 S 8/18

    Unplausible Heizkostenmesswerte: Behandlung wie bei Geräteausfall!

    Die Frage, ob tatsächlich eine solche Konstellation vorliegt, ist jeweils nur im Einzelfall zu beantworten (LG München I, Urteil vom 19.12.2013, 36 S 12255/12 WEG).
  • LG Dortmund, 08.06.2018 - 17 S 33/18

    Bei Wärmemengenzählern wird immer nach Heizkostenverordnung abgerechnet!

    Da vorliegend auch nicht weniger, sondern deutlich mehr als 20% der abgegebenen Wärme von den Verbrauchserfassungsgeräten erfasst wird (vgl. AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 15. März 2016 - 980a C 29/13 WEG -, Rn. 31, juris; München, Urteil vom 19.12.2013 - 36 S 12255/12, Rn. 9 -m.w.N.), kommt auch eine Korrektur aufgrund Treuwidrigkeit unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht in Betracht.
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