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   LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11   

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LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11 (https://dejure.org/2011,39201)
LG München I, Entscheidung vom 31.03.2011 - 36 S 1580/11 (https://dejure.org/2011,39201)
LG München I, Entscheidung vom 31. März 2011 - 36 S 1580/11 (https://dejure.org/2011,39201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Nichtumsetzung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft: Beendigung eines ansich-gezogenes Verfahrens gegen einen störenden Miteigentümer auf Beseitigung baulicher Veränderungen durch Mehrheitsbeschluss der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Individualansprüche bei baulicher Veränderung können auch durch den WEG-Verband mit Wirkung gegen alle Wohnungseigentümer geltend gemacht werden, §§ 10 Abs. 6 S. 3, 14 Nr. 1, 21, 22 Abs. 1, 25 Abs. 2 S 2, 43 Nr. 4, 46 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 2/90
    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Es erscheint jedoch fraglich, ob die dort statuierte Formvorschrift auch für eine Vollmacht, die ein Wohnungseigentümer seinem am selben Wohnungseigentum berechtigten Ehegatten erteilt, gelten soll (ablehnend BayObLG, WuM 1990, 621, 622).

    Dabei ist anerkannt, dass Ehegatten auch ohne diesbezügliche, explizite Vertretungsregelung in der Gemeinschaftsordnung jeweils einzeln berechtigt sind, auch allein das gemeinschaftliche Stimmrecht ihrer Einheit wahrzunehmen; einer Vollmachtsvorlage bedarf es nicht (so ausdrücklich Spielbauer/Then, a.a.O., § 25, Rdnr. 5; OLG Frankfurt Az.: 20 W 543/95, Beschluss vom 7.8.1996; BayObLG, WuM 1990, 621, 622).

  • OLG München, 01.12.2005 - 32 Wx 93/05

    Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Wird der Bevollmächtigte nicht zurückgewiesen, ist seine Stimmabgabe wirksam (Spielbauer, a.a.O.; BayObLG, a.a.O.; OLG München, NZM 2008, 92, 93; OLG München, NZM 2006, 183, 184).
  • OLG München, 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

    Rechtswidrige bauliche Veränderung

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Insoweit überlagert die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft, die die Geltendmachung der Ansprüche an sich gezogen und die Angelegenheit damit zu einer Sache der gemeinsamen Verwaltung gemacht hat, die individuelle Rechtsverfolgungskompetenz der Sondereigentümer und schränkt diese ein (so auch Bruns, NJW 2011, 337, 339; Wenzel, NZM 2008, 74 ff.; Klein in Bärmann, a.a.O., § 10, Rdnr. 256, 242, der auch in der gekorenen Ausübungsbefugnis ein notwendiges Verfügungsverbot für den Rechtsinhaber sieht; OLG Hamm, ZWE 2010, 44, 45; a.A. OLG München, NZM 2008, 87; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306, 307).
  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Wird der Bevollmächtigte nicht zurückgewiesen, ist seine Stimmabgabe wirksam (Spielbauer, a.a.O.; BayObLG, a.a.O.; OLG München, NZM 2008, 92, 93; OLG München, NZM 2006, 183, 184).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Dabei mag sein, dass der seinerzeitige Beschluss des BGH zur Teilrechtsfähigkeit des Verbands nur einige Wochen vor Beschlussfassung datiert, Gleichwohl hat das OLG München in einer Entscheidung vom 12.12.2005 vor dem Hintergrund der im gleichen Jahr ergangenen BGH-Entscheidung und der dadurch gewonnen Erkenntnisse sogar einen Eigentümerbeschluss vom 17.3.2003 als Vergemeinschaftungsbeschluss mit entsprechender Verfahrensstandschaft ausgelegt (OLG München, ZMR 2006, 304, 305).
  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Insoweit überlagert die Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft, die die Geltendmachung der Ansprüche an sich gezogen und die Angelegenheit damit zu einer Sache der gemeinsamen Verwaltung gemacht hat, die individuelle Rechtsverfolgungskompetenz der Sondereigentümer und schränkt diese ein (so auch Bruns, NJW 2011, 337, 339; Wenzel, NZM 2008, 74 ff.; Klein in Bärmann, a.a.O., § 10, Rdnr. 256, 242, der auch in der gekorenen Ausübungsbefugnis ein notwendiges Verfügungsverbot für den Rechtsinhaber sieht; OLG Hamm, ZWE 2010, 44, 45; a.A. OLG München, NZM 2008, 87; OLG Hamburg, ZMR 2009, 306, 307).
  • LG München I, 08.08.2008 - 1 T 13169/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein Verfügungsgrund besteht, welcher nach der Rechtsprechung beider Berufungskammern beim Landgericht München I nur bei irreversiblen Schäden bzw. offenkundiger Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses angenommen werden kann (vgl. LG München I, WuM 2009, 321; ZWE 2009, 84).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    In diesem Sinn hat auch der BGH zur Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger bei erfolgtem Ansich-Ziehen der Ansprüche seitens der Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss für die Frage, welche Maßnahmen/Rechtshandlungen seitens des Einzelnen daneben noch möglich sind, darauf abgestellt, inwieweit dies mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft kollidiert (BGH, NJW 2010, 3089 ff.).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Zwar hat der BGH (NZM 2010, 285 ff.; NJW 2010, 2801, 2802) der konstitutiven Begründung von Leistungspflichten durch Mehrheitsbeschluss gegen den Willen des Schuldners in der Tat nunmehr eine Absage erteilt.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus LG München I, 31.03.2011 - 36 S 1580/11
    Zwar hat der BGH (NZM 2010, 285 ff.; NJW 2010, 2801, 2802) der konstitutiven Begründung von Leistungspflichten durch Mehrheitsbeschluss gegen den Willen des Schuldners in der Tat nunmehr eine Absage erteilt.
  • OLG Frankfurt, 07.08.1996 - 20 W 543/95
  • LG München I, 17.07.2008 - 36 S 9508/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - 3 Wx 119/03

    Gültigkeit der Stimmabgabe eines Bruchteilseigentümers in der

  • AG Reutlingen, 26.10.2012 - 9 C 1190/12

    Lärmbeeinträchtigung: Subjektive Empfindungen maßgeblich!

    Beispielsweise führt das LG München I aus (Urteil vom 31.03.2011, 36 S 1580/11 - juris), dass anerkannt sei, dass Ansprüche gegen einen Eigentümer gemäß § 1004 BGB auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums wegen unzulässiger baulicher Veränderungen etc. zu den klassischen Individualansprüchen zählen, die jedoch durch Mehrheitsbeschluss zur Angelegenheit der Gesamtheit der Wohnungseigentümer gemacht werden können und nach Vergemeinschaftung durch den Verband auszuüben sind.
  • AG Reutlingen, 22.03.2013 - 9 C 1614/12

    Individualanspruch rechtshängig: WEG-Beschluss rechtswidrig!

    Das ist auch für Individualansprüche aufgrund baulicher Veränderungen anerkannt (BGH, Urteil vom 15.01.2010, V ZR 72/09; LG München I, Urteil vom 31.03.2011, 36 S 1580/11).
  • LG Berlin, 27.10.2017 - 55 S 218/16

    Wann und wie wird eine Vergemeinschaftung beschlossen?

    Danach ist es anerkannt, dass Ansprüche gegen einen Eigentümer gemäß § 1004 BGB auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums wegen unzulässiger baulicher Veränderung etc. zu den klassischen Individualansprüchen zählen, die jedoch durch Mehrheitsbeschluss zur Angelegenheit der Gesamtheit der Wohnungseigentümer gemacht werden können und nach Vergemeinschaftung durch den Verband auszuüben sind (LG München I, Urteil vom 31. März 2011 - 36 S 1580/11 = ZMR 2011, 835).
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