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   LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12 WEG   

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https://dejure.org/2012,46103
LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12 WEG (https://dejure.org/2012,46103)
LG München I, Entscheidung vom 20.09.2012 - 36 S 1982/12 WEG (https://dejure.org/2012,46103)
LG München I, Entscheidung vom 20. September 2012 - 36 S 1982/12 WEG (https://dejure.org/2012,46103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung im Sinne von §§ 22, 14 Nr. 1 WEG bei einer nicht nur unerheblichen nachteiligen Veränderung des optisch-architektonischen Gesamteindrucks einer Anlage

  • meinmietrecht.de

    WEG-Anlage - bauliche Veränderung durch Fassadenneuanstrich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Neuanstrich kann bauliche Veränderung darstellen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fassadenfarbe kann eine bauliche Veränderung sein!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die bunte Fassade - Ein Wohnungseigentümer kämpft mit Erfolg gegen orangefarbene Streifen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentum: Neuanstrich kann bauliche Veränderung darstellen

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Zustimmung der Wohnungseigentümer zu Gebäudeanstrich

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    WEG - Neuanstrich als bauliche Veränderung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) - Wird durch Fassadenneuanstrich Erscheinungsbild einer Fassade stark verändert, müssen dem Beschluss über die Farbgebung alle Eigentümer zustimmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fassadenanstrich als bauliche Veränderung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG durch bunte Farbgebung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine bunte Fassadengestaltung gegen den Willen eines Wohnungseigentümers! (IMR 2013, 193)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 40/05

    Pflicht des Wohnungseigentümers zum Rückbau einer Fensteranlage

    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Die Schwelle einer Beeinträchtigung der Rechte der übrigen Wohnungseigentümer ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen niedrig anzusetzen, was im Übrigen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG als Ausnahmeregelung entspricht (BVerfG, ZMR 2005, 634 ff; OLG München, ZMR 2006, 230, 231; OLG Köln, FGPrax 2005, 203, 204); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen von völlig belanglosem oder bagatellartigem Charakter für das Gemeinschaftseigentums bzw. die äußere Gestaltung der Anlage bleiben außer Betracht (Jennißen, WEG, § 22 Rn. 30).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 134/03

    Errichtung eines Gartenhäuschens auf einer Sondernutzungsfläche als bauliche

    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Es greift vielmehr dann ein, wenn die bauliche Veränderung nicht nur unerheblich stört (so ausdrücklich Beschluss des BayObLG vom 20.11.2003, Az: 2 ZBR 134/03).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Maßstab zur Beurteilung, ob eine bauliche Veränderung beeinträchtigend wirkt, ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage objektiv und verständlicherweise benachteiligt fühlen kann (Merle in Bärmann, WEG, § 22 Rn. 174; BGH NJW 1992, 978; BayObLG, WuM 1992, 5063).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Die Schwelle einer Beeinträchtigung der Rechte der übrigen Wohnungseigentümer ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen niedrig anzusetzen, was im Übrigen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG als Ausnahmeregelung entspricht (BVerfG, ZMR 2005, 634 ff; OLG München, ZMR 2006, 230, 231; OLG Köln, FGPrax 2005, 203, 204); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen von völlig belanglosem oder bagatellartigem Charakter für das Gemeinschaftseigentums bzw. die äußere Gestaltung der Anlage bleiben außer Betracht (Jennißen, WEG, § 22 Rn. 30).
  • KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91

    Nachträglicher Einbau eines Dachflächenfensters zustimmungspflichtig?

    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • KG, 30.11.1992 - 24 W 6947/91
    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Die bloße Änderung der Farbgebung kann eine bauliche Veränderung darstellen (KG NJW-RR 1993, 1105; (OLG Hamburg, a. a. O., zitiert bei Juris, Rn. 16).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05

    Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche

    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Die Schwelle einer Beeinträchtigung der Rechte der übrigen Wohnungseigentümer ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen niedrig anzusetzen, was im Übrigen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG als Ausnahmeregelung entspricht (BVerfG, ZMR 2005, 634 ff; OLG München, ZMR 2006, 230, 231; OLG Köln, FGPrax 2005, 203, 204); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen von völlig belanglosem oder bagatellartigem Charakter für das Gemeinschaftseigentums bzw. die äußere Gestaltung der Anlage bleiben außer Betracht (Jennißen, WEG, § 22 Rn. 30).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 3 W 141/99
    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 15.02.1995 - 4 W 295/94

    Zumutbarkeit von baulichen Veränderungen für eine Wohneigentumsgemeinschaft

    Auszug aus LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

  • AG München, 26.03.2019 - 484 C 17510/18

    Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte

    Maßstab zur Beurteilung, ob eine Umgestaltung beeinträchtigend wirkt, ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein WEer in der betreffenden Situation verständlicherweise beeinträchtigt fühlen darf (BGH ZWE 2017, 224 Rn. 15; BGHZ 116, 392 (396); ZWE 2012, 32 (33) und 83 (84); KG OLGZ 1993, 427 (428); BayObLG WE 1987, 156 (157); LG München I ZWE 2013, 226).
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