Rechtsprechung
LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen (hier: Genehmigung der Einzelabrechnungen und Gesamtabrechnungen) bzgl. Streitwertbeschwerde
- mietrechtsiegen.de
Wohnungseigentumsverfahren - Streitwert bei Gesamtanfechtung der Jahresabrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert: Streitgegenstand bei Antragstellung maßgeblich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 22.03.2012 - 483 C 16285/11
- LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 994
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2009 - 14 T 2103/09
Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Gesamtinteresse bei Anfechtung von …
Auszug aus LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Zwar haben die Klage in ihrer Klagebegründung lediglich Ausführungen zur Position Heiz- und Warmwasserkosten gemacht; eine Beschränkung auf diese Position ergibt sich daraus allein jedoch nicht (vgl. dazu auch BGH, NJW 2007, 3492; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2009, 555, 556; LG Lüneburg, Beschluss vom 29.2.2012, Az.: 9 T 4/12).Dahingehend können höchstens Abschläge von diesem vollen Wert der Einzelbelastung vorgenommen werden, wenn nicht sämtliche Ausgabenpositionen oder mir der Verteilungsschlüssel (…so OLG Bamberg, a. a. O.) angegriffen werden; dann kann im Einzelfall eine Bemessung des Klägerinteresses mit 20% der auf den bzw. die Kläger entfallenden Ausgaben in Frage kommen (Landgericht München I, Beschluss vom 25.2.2011, Az.: 1 T 3290/11; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2009, 555).
- BGH, 16.01.1991 - XII ZR 244/90
Streitwert:
Auszug aus LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Sie bilden jedoch stets einen wichtigen Hinweis und geben ein starkes Indiz für den richtigen Wert an (BGH, FamRZ 1991, 547, 548;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Auflage, § 2, Rdnr. 96 m. w. N. in Fn. 256). - BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07
Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten
Auszug aus LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Zwar haben die Klage in ihrer Klagebegründung lediglich Ausführungen zur Position Heiz- und Warmwasserkosten gemacht; eine Beschränkung auf diese Position ergibt sich daraus allein jedoch nicht (vgl. dazu auch BGH, NJW 2007, 3492; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2009, 555, 556; LG Lüneburg, Beschluss vom 29.2.2012, Az.: 9 T 4/12).
- LG Lüneburg, 29.02.2012 - 9 T 4/12
Verfahrensrecht - Anfechtung der Jahreseinzelabrechnung: Streitwertfestsetzung?
Auszug aus LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Zwar haben die Klage in ihrer Klagebegründung lediglich Ausführungen zur Position Heiz- und Warmwasserkosten gemacht; eine Beschränkung auf diese Position ergibt sich daraus allein jedoch nicht (vgl. dazu auch BGH, NJW 2007, 3492; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2009, 555, 556; LG Lüneburg, Beschluss vom 29.2.2012, Az.: 9 T 4/12). - LG Stuttgart, 22.06.2011 - 19 T 12/11
Streitwert im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Beschlüsse zu …
Auszug aus LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Der Streitwert bezüglich TOP 4 und 5 sei daher nach den Grundsätzen des LG Stuttgart vom 22.6.2011, Az.: 19 T 12/11 mit 19.145,62 Euro festzusetzen. - OLG Bamberg, 29.07.2010 - 3 W 94/10
Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und …
Auszug aus LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Vorzugswürdig erscheint demgegenüber die klare Lösung des OLG Bamberg (Beschluss vom 29.7.2010, Az.: 3 W 94/10, 3 W 105/10), wonach der Streitwert der gegen die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan gerichteten WEG- Anfechtungsklagen gemäß der nach § 49a GKG vorgegebenen Quote von 50% grundsätzlich aus dem ungekürzten Abrechnungssaldo bzw. Gesamtwirtschaftsplan zu bilden ist. - LG München I, 19.10.2009 - 1 S 14383/09
Kostenentscheidung: Korrektur in der Rechtsmittelinstanz trotz Abweisung des …
Auszug aus LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Es erscheint schon fraglich, ob für diese zum alten Recht ergangene Lösung nach der Neufassung des § 49a GKG noch Raum bleibt, zumal diese bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen zudem - nicht ohne weiteres plausibel - auch zu deutlich geringeren Streitwerten im Vergleich zur früheren Rechtslage führt (ablehnend auch OLG Koblenz, ZMR 2011, 59 ff.; LG Itzehoe, ZMR 2011, 667, 668; LG Braunschweig, ZMR 2011, 481); zwingend erscheint diese Art der Berechnung jedenfalls nicht. - OLG Bamberg, 29.07.2010 - 3 W 105/10
Klare Vorgaben zum Streitwert durch neue Regelung
Auszug aus LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Vorzugswürdig erscheint demgegenüber die klare Lösung des OLG Bamberg (Beschluss vom 29.7.2010, Az.: 3 W 94/10, 3 W 105/10), wonach der Streitwert der gegen die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan gerichteten WEG- Anfechtungsklagen gemäß der nach § 49a GKG vorgegebenen Quote von 50% grundsätzlich aus dem ungekürzten Abrechnungssaldo bzw. Gesamtwirtschaftsplan zu bilden ist.
- KG, 28.07.2016 - 20 W 44/16
Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und …
Soweit an dieser Stelle umstritten ist, ob bei der Ermittlung des klägerischen Einzelinteresses eine Addition der Interessen aller Kläger stattfindet (so u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010 - 3 W 94/10 u. 3 W 105/10; LG München, Beschluss vom 26.06.2012 - 36 T 10328/12; LG Frankfurt/M., Beschluss vom 26.11.2015 - 2-13 S 38/15;… Elzer, in: Elzer/Hügel, WEG, (2015), Vor §§ 43ff., Rn. 87) oder lediglich das höchste Einzelinteresse maßgeblich ist (so LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2012 - 318 S 92/11;… Suilmann, in: Jennißen/Suilmann, § 49a GKG Rz. 18), schließt sich der Senat der erst genannten Ansicht an. - LG Frankfurt/Oder, 23.10.2017 - 16 T 76/17
Wohnungseigentum: Streitwert einer gegen die Jahresabrechnung gerichteten …
Insoweit ist - ohne höchstrichterliche Klärung - weiterhin umstritten, ob bei der Berechnung des klägerischen Einzelinteresses die Summe der jeweiligen Interessen der Klageparteien (so die weit überwiegende Auffassung, vgl. LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.11.2015 - 2-31 S 38/15; OLG Bamberg…, Beschluss vom 29.07.2010 - 3 W 94/10 und 3 W 105/10 - Rn. 27, juris; LG München I, Beschluss vom 26.06.2012 - 36 T 10328/12 - Rn. 15, juris;… Niedenführ in: ders./Vandenhouten, WEG 12. Auflage 2017, § 49 a GKG Rn. 5 m.w.N.) oder nur das höchste Einzelinteresse (LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2012 - 318 S 92/11) oder nur das geringste Einzelinteresse (…Suilmann in: Jennißen, WEG, 5. Auflage 2017, § 49 a GKG Rn. 17) anzusetzen ist.