Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 30.05.1991 - 361/88   

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https://dejure.org/1991,203
EuGH, 30.05.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,203)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub ; Beseitigung der Ungleichheit der Wettbewerbsbedingungen

  • opinioiuris.de

    TA-Luft

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; RL Nr. 80/779/EWG Art. 2; ; RL Nr. 80/779/EWG Art. 3; ; BImSchG § 3

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien durch Verwaltungsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtlinie 80/779 über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub; Bestimmung des Streitgegenstandes bei einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag; Klarheit und Transparenz einer Richtlinie; Nichterfordernis einer förmlichen und ...

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umsetzung durch Verwaltungsvorschriften

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie - Natur der Maßnahme zur Umsetzung in innerstaatliches Recht - Luftverschmutzung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3087 (Ls.)
  • NJW 1992, 1815 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 866
  • DVBl 1991, 869
  • DB 1991, 1620
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - 361/88
    15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - 361/88
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache 339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, 851, Randnr. 25) entschieden hat, müssen die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet bereitstellen.
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Der Kläger des Ausgangsverfahrens macht geltend, dass in allen Fällen, in denen die Nichtbeachtung der Vorschriften einer Richtlinie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durch die nationalen Behörden die Gesundheit von Personen gefährden könnte, die entsprechenden Personen das Recht haben müssten, sich auf die zwingenden Vorschriften dieser Richtlinie zu berufen (in Bezug auf die Richtlinie 80/779/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxid und Schwebestaub [ABl. L 229, S. 30] vgl. Urteil vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 16, und in Bezug auf die Richtlinien 75/440/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten [ABl.

    Zu entsprechenden Bestimmungen habe der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Überschreitung der Grenzwerte die menschliche Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssten, sich auf diese Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend zu machen (Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Randnr. 16, und Kommission/Deutschland, C-59/89, Randnr. 19, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland, Randnr. 14).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Nichtbeachtung der Maßnahmen, die in Richtlinien über die Qualität der Luft und des Trinkwassers zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit vorgegeben werden, die Gesundheit von Personen gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf die in diesen Richtlinien enthaltenen zwingenden Vorschriften zu berufen (vgl. Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, und Kommission/Deutschland, C-59/89, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland).

  • VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen

    Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtssache "TA-Luft" (Urteil vom 30.05.1991 - C-361/88 -, Slg 1991, I-2567), wonach Verwaltungsvorschriften grundsätzlich ungeeignet sind, der mitgliedstaatlichen Pflicht zur Umsetzung von EU-Richtlinien zu genügen, stützt diesen Befund.
  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannt, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen eine Überschreitung des Grenzwerts ihre Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf zwingende Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend machen zu können (EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-59/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 868; Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 866; Urteil vom 17. Oktober 1991 - Rs. C-58/89, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1992, 459; Urteil vom 12. Dezember 1996 - Rs. C-298/95, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1997, 369).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88   

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https://dejure.org/1991,21487
Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,21487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.02.1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,21487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 361/88 (https://dejure.org/1991,21487)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Richtlinie - Natur der Maßnahme zur Umsetzung in innerstaatliches Recht - Luftverschmutzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.04.1987 - 363/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    - Siehe unter Punkt 8 der Schlußanträge von Herrn Van Gerven sowie die Verweisung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733), wo es heißt: "Da die Kommission eine praktische Auswirkung tatsächlich nicht festgestellt hat, ist zu prüfen, ob eine negative Auswirkung zumindest theoretisch möglich ist." I-.

    Das Zitat stammt aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7).

    Siehe auch das Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 1988 in der Rechtssache 116/86, (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1323, Randnr. 21).

  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    3 - Siehe auch die Schlußanträge von Herrn Van Gerven unter Punkt 8 sowie die Verweisung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnrn. 28 und 31).

    - Siehe das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 28).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    - BVerfGE 78, 214, 227.8 - Siehe das Urteil vora 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483, Randnr. 15).
  • EuGH, 17.09.1987 - 291/84

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    - BVerfGE 78, 214, 227.8 - Siehe das Urteil vora 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483, Randnr. 15).
  • EuGH, 27.04.1988 - 252/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    4 - Siehe die Verweisung durch Herrn Van Gerven auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 19) sowie auf das bereits zitierte Urteil vom 15. März 1990, Kommission/Niederlande, Randnrn.
  • EuGH, 03.03.1988 - 116/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    Siehe auch das Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 1988 in der Rechtssache 116/86, (Kommission/Italien, Slg. 1988, 1323, Randnr. 21).
  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    Im vorliegenden Zusammenhang ist zunächst zu unterstreichen, daß es für die Annahme einer ordnungsgemäßen Umsetzung einer Richtlinie nicht genügt, daß diese tatsächlich beachtet wird: Auch rechtlich muß die Anwendung der Richtlinie in vollem Umfang gewährleistet sein 1. In seinem Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-851, Randnr. 25) hat der Gerichtshof daher ausgeführt, daß.
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    Es ist daher festzustellen, daß die Bundesrepublik Deutschland die in den Richtlinien 80/779 und 82/884 des Rates festge- 6 - BVerwGE 72, 300, 316 f.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1990 - 131/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88
    Diese Verpflichtung ist in den Schlußanträgen, die Generalanwalt Van Gerven vor recht kurzer Zeit - am 25. September 1990 - in der Rechtssache C-131/88 vorgetragen hat, in der sich dieselben Parteien gegenüberstehen, ausführlich geprüft worden (Urteil vom 28. Februar 1991, Slg. 1991, 1-825).
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