Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 31.05.1989 - 37 Ca 67/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6671
ArbG Berlin, 31.05.1989 - 37 Ca 67/89 (https://dejure.org/1989,6671)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 31.05.1989 - 37 Ca 67/89 (https://dejure.org/1989,6671)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - 37 Ca 67/89 (https://dejure.org/1989,6671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Einordnung einer Fraktion als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß § 705 BGB oder als Verein; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Wegfall des Arbeitsplatzes aus innerbetrieblichen Umständen oder durch außerbetriebliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 534
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Hamm, 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01

    Passivlegitimation von Fraktionen, Haftung der Fraktionsmitglieder

    Bei Anwendung allgemeiner Regeln sind die Fraktionen im Rahmen der Teilnahme am bürgerlichen Rechtsverkehr als nicht rechtsfähige, nicht wirtschaftliche Vereine anzusehen (so auch ArbG Bonn, Urt. v. 16.09.1987, aa0, S. 511; ArbG Berlin, Urt. v. 31.05.1989 - 37 Ca 67/89 -, NJW 1990, 534; OVG Schleswig, Urt. v. 03.05.1995, aa0, S. 104; ArbG Berlin, Urt. v. 14.10.1998 - 48 Ca 54371/97 -, NJW 1999, 2133, 2134; Friedrich in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 5 Aufl., § 4 KSchG, Rnr. 93).
  • ArbG Berlin, 14.10.1998 - 48 Ca 54371/97

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und eines Auflösungsantrags;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht