Rechtsprechung
ArbG Berlin, 31.05.1989 - 37 Ca 67/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frage der Einordnung einer Fraktion als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß § 705 BGB oder als Verein; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Wegfall des Arbeitsplatzes aus innerbetrieblichen Umständen oder durch außerbetriebliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 534
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73
Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
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- ArbG Hamm, 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01
Passivlegitimation von Fraktionen, Haftung der Fraktionsmitglieder
Bei Anwendung allgemeiner Regeln sind die Fraktionen im Rahmen der Teilnahme am bürgerlichen Rechtsverkehr als nicht rechtsfähige, nicht wirtschaftliche Vereine anzusehen (…so auch ArbG Bonn, Urt. v. 16.09.1987, aa0, S. 511; ArbG Berlin, Urt. v. 31.05.1989 - 37 Ca 67/89 -, NJW 1990, 534;… OVG Schleswig, Urt. v. 03.05.1995, aa0, S. 104;… ArbG Berlin, Urt. v. 14.10.1998 - 48 Ca 54371/97 -, NJW 1999, 2133, 2134;… Friedrich in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 5 Aufl., § 4 KSchG, Rnr. 93). - ArbG Berlin, 14.10.1998 - 48 Ca 54371/97
Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und eines Auflösungsantrags; …
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