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   AG Münster, 04.06.2020 - 37 Ds 184/18   

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AG Münster, 04.06.2020 - 37 Ds 184/18 (https://dejure.org/2020,46222)
AG Münster, Entscheidung vom 04.06.2020 - 37 Ds 184/18 (https://dejure.org/2020,46222)
AG Münster, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - 37 Ds 184/18 (https://dejure.org/2020,46222)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/20

    Kostenfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckungsantrag, Verbindung

    Mit Beschluss vom 15.03.2019 verband das Amtsgericht dieses Verfahren mit dem Verfahren AG Münster 37 Ds - 62 Js 9489/18 - 29/19 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Verfahrens 37 Ds 184/18.

    Mit Schreiben vom 10.04.2019 meldete sich der Beschwerdeführer erstmals zur Akte 37 Ds 184/18 und erklärte, die damalige Angeschuldigte werde umfassend durch ihn verteidigt.

    Mit Schreiben vom 27.05.2019 beantragte Rechtsanwältin S1 im Verfahren 37 Ds 184/18 Kostenerstattung in Höhe von 413, 88 EUR.

    Mit Beschluss vom 18.09.2019 verband das Amtsgericht Münster das gegen die Verurteilte geführte Verfahren des Amtsgerichts Münster zum Aktenzeichen 37 Ds - 61 Js 419/19 - 46/19 zu dem Verfahren 37 Ds 184/18 unter Führung des letztgenannten (Bl. 157 d. A.).

    Mit Beschluss vom 30.10.2019 verband das Amtsgericht Münster das Verfahren des Amtsgerichts Münster zum Aktenzeichen 37 Ds - 62 Js 4023/19 - 66/19 zu dem Verfahren 37 Ds 184/18 unter Führung des letztgenannten.

    Das Amtsgericht Münster hat im Beschluss vom 13.05.2019, in dem es den Beschwerdeführer im Verfahren 37 Ds 184/18 - nach Verbindung mit dem Verfahren 37 Ds 29/19 - der damaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet hat, diese Beiordnung nicht auf das zuvor hinzuverbundene Verfahren erstreckt.

  • LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/10

    Vergütungsfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckung, Erstreckungsantrag

    Mit Beschluss vom 15.03.2019 verband das Amtsgericht dieses Verfahren mit dem Verfahren AG Münster 37 Ds - 62 Js 9489/18 - 29/19 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Verfahrens 37 Ds 184/18.

    Mit Schreiben vom 10.04.2019 meldete sich der Beschwerdeführer erstmals zur Akte 37 Ds 184/18 und erklärte, die damalige Angeschuldigte werde umfassend durch ihn verteidigt.

    Mit Schreiben vom 27.05.2019 beantragte Rechtsanwältin S1 im Verfahren 37 Ds 184/18 Kostenerstattung in Höhe von 413, 88 EUR.

    Mit Beschluss vom 18.09.2019 verband das Amtsgericht Münster das gegen die Verurteilte geführte Verfahren des Amtsgerichts Münster zum Aktenzeichen 37 Ds - 61 Js 419/19 - 46/19 zu dem Verfahren 37 Ds 184/18 unter Führung des letztgenannten (Bl. 157 d. A.).

    Mit Beschluss vom 30.10.2019 verband das Amtsgericht Münster das Verfahren des Amtsgerichts Münster zum Aktenzeichen 37 Ds - 62 Js 4023/19 - 66/19 zu dem Verfahren 37 Ds 184/18 unter Führung des letztgenannten.

    Das Amtsgericht Münster hat im Beschluss vom 13.05.2019, in dem es den Beschwerdeführer im Verfahren 37 Ds 184/18 - nach Verbindung mit dem Verfahren 37 Ds 29/19 - der damaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet hat, diese Beiordnung nicht auf das zuvor hinzuverbundene Verfahren erstreckt.

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