Rechtsprechung
AG Münster, 04.06.2020 - 37 Ds 184/18 |
Verfahrensgang
- AG Münster, 04.06.2020 - 37 Ds 184/18
- LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/20
Wird zitiert von ... (2)
- LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/20
Kostenfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckungsantrag, Verbindung
Mit Beschluss vom 15.03.2019 verband das Amtsgericht dieses Verfahren mit dem Verfahren AG Münster 37 Ds - 62 Js 9489/18 - 29/19 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Verfahrens 37 Ds 184/18.Mit Schreiben vom 10.04.2019 meldete sich der Beschwerdeführer erstmals zur Akte 37 Ds 184/18 und erklärte, die damalige Angeschuldigte werde umfassend durch ihn verteidigt.
Mit Schreiben vom 27.05.2019 beantragte Rechtsanwältin S1 im Verfahren 37 Ds 184/18 Kostenerstattung in Höhe von 413, 88 EUR.
Mit Beschluss vom 18.09.2019 verband das Amtsgericht Münster das gegen die Verurteilte geführte Verfahren des Amtsgerichts Münster zum Aktenzeichen 37 Ds - 61 Js 419/19 - 46/19 zu dem Verfahren 37 Ds 184/18 unter Führung des letztgenannten (Bl. 157 d. A.).
Mit Beschluss vom 30.10.2019 verband das Amtsgericht Münster das Verfahren des Amtsgerichts Münster zum Aktenzeichen 37 Ds - 62 Js 4023/19 - 66/19 zu dem Verfahren 37 Ds 184/18 unter Führung des letztgenannten.
Das Amtsgericht Münster hat im Beschluss vom 13.05.2019, in dem es den Beschwerdeführer im Verfahren 37 Ds 184/18 - nach Verbindung mit dem Verfahren 37 Ds 29/19 - der damaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet hat, diese Beiordnung nicht auf das zuvor hinzuverbundene Verfahren erstreckt.
- LG Münster, 04.09.2020 - 20 Qs 9/10
Vergütungsfestsetzung, Glaubhaftmachung, Erstreckung, Erstreckungsantrag
Mit Beschluss vom 15.03.2019 verband das Amtsgericht dieses Verfahren mit dem Verfahren AG Münster 37 Ds - 62 Js 9489/18 - 29/19 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Verfahrens 37 Ds 184/18.Mit Schreiben vom 10.04.2019 meldete sich der Beschwerdeführer erstmals zur Akte 37 Ds 184/18 und erklärte, die damalige Angeschuldigte werde umfassend durch ihn verteidigt.
Mit Schreiben vom 27.05.2019 beantragte Rechtsanwältin S1 im Verfahren 37 Ds 184/18 Kostenerstattung in Höhe von 413, 88 EUR.
Mit Beschluss vom 18.09.2019 verband das Amtsgericht Münster das gegen die Verurteilte geführte Verfahren des Amtsgerichts Münster zum Aktenzeichen 37 Ds - 61 Js 419/19 - 46/19 zu dem Verfahren 37 Ds 184/18 unter Führung des letztgenannten (Bl. 157 d. A.).
Mit Beschluss vom 30.10.2019 verband das Amtsgericht Münster das Verfahren des Amtsgerichts Münster zum Aktenzeichen 37 Ds - 62 Js 4023/19 - 66/19 zu dem Verfahren 37 Ds 184/18 unter Führung des letztgenannten.
Das Amtsgericht Münster hat im Beschluss vom 13.05.2019, in dem es den Beschwerdeführer im Verfahren 37 Ds 184/18 - nach Verbindung mit dem Verfahren 37 Ds 29/19 - der damaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet hat, diese Beiordnung nicht auf das zuvor hinzuverbundene Verfahren erstreckt.