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AG Gladbeck, 07.10.2020 - 37 Js 1416/20 |
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Verfahrensgang
- LG Essen - 24 Ns 124/21
- AG Gladbeck, 07.10.2020 - 37 Js 1416/20
- OLG Hamm, 27.05.2022 - 5 RVs 53/22
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 27.05.2022 - 5 RVs 53/22
Zulässige Übermittlungswege nach § 32a Abs. 3 StPO ; Übermittlung eines …
Das Amtsgericht Gladbeck hat den Angeklagten "wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Trunkenheit im Verkehr in 4 Fällen, in einem Fall davon tateinheitlich mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Strafe aus der Entscheidung des Amtsgerichts Gladbeck vom 07.10.2020, Az. 37 Js 1416/20 6 Cs 340/20 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 (zwei) Jahren und 6 (sechs) Monaten verurteilt" und gleichzeitig eine dreijährige Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.