Rechtsprechung
VG Berlin, 01.04.2014 - 37 L 183.14 A |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Bosnien-Herzegowina, Hepatitis C, Krankheit, medizinische Versorgung, Krankenversicherung
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvR 666/16
Auslieferung nach Bosnien-Herzegowina zum Zwecke der Strafverfolgung …
Vielmehr stütze der Beschwerdeführer seine Einwendungen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. April 2014 (Az. 37 L 183.14 A), der wiederum nur eine vom dortigen Antragstellervertreter eingeholte Auskunft einer Universitätsklinik vom März 2014 zugrunde liege, wonach diese Therapie in Bosnien und Herzegowina nicht erbracht werden könne.Der vom Rechtsanwalt des Beschwerdeführers zur Nichtverfügbarkeit einer Triple-Therapie in Bosnien und Herzegowina angeführte Fall, der dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. April 2014 (Az. 37 L 183.14 A) zugrunde lag, unterscheidet sich von dem vorliegenden Sachverhalt wesentlich dadurch, dass dort die Erforderlichkeit einer Triple-Therapie durch Vorlage eines ärztlichen Attests hinreichend belegt war.