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   LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14, 37 O 11843/14   

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LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14, 37 O 11843/14 (https://dejure.org/2015,11603)
LG München I, Entscheidung vom 27.05.2015 - 37 O 11673/14, 37 O 11843/14 (https://dejure.org/2015,11603)
LG München I, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 37 O 11673/14, 37 O 11843/14 (https://dejure.org/2015,11603)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

  • Telemedicus

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

  • JurPC

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine gezielte Behinderung durch Werbeblocker-Software Adblock Plus

  • online-und-recht.de

    ProSiebenSat1 hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1, 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

  • rewis.io

    Zulässigkeit von Werbeblockern für die Nutzung von Internetangeboten Dritter

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von Werbeblocker-Software ist nicht wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbeblocker AdBlock Plus zulässig - Klagen von Pro7 und RTL abgewiesen - keine wettbewerbswidrige Behinderung oder urheberrechtswidrige Verwertungshandlung

  • heise.de (Pressebericht, 27.05.2015)

    Adblock Plus gewinnt vor Gericht gegen ProSiebenSat1 und RTL

  • lto.de (Kurzinformation)

    AdBlock Plus - Auch Fernsehsender scheitern

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine gezielte Wettbewerbsbehinderung durch Werbeblocker-Software Adblock Plus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verbot von Werbeblocker-Software

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Webseiten-Werbeblocker-Software rechtmäßig - Medienunternehmen fordern Verbot der ihrer Ansicht nach wettbewerbswidrigen "Adblock-Plus"-Software

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine gezielte Wettbewerbsbehinderung durch Werbeblocker-Software Adblock Plus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Update: Entscheidung im Volltext Kein Verbot von Werbeblocker-Software AdBlock -

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Verbot von Werbeblocker-Software AdBlocker

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Adblock Plus auf dem Prüfstand

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    ProSiebenSat1 kann Werbeblocker nicht verhindern!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AdBlock Plus - Unterdrückung von Werbeeinblendungen im Internet ist rechtmäßig

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Werbeblocker darf eine weiße Liste führen

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.12.2014)

    Klagen gegen AdblockPlus: Richterin sieht keine marktbeherrschende Position

  • horizont.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.07.2014)

    IP und P7S1 verklagen Adblock Plus/Eyeo

Besprechungen u.ä. (5)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Adblocker sind nicht wettbewerbswidrig

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine gezielte Wettbewerbsbehinderung durch Werbeblocker-Software Adblock Plus

  • Telemedicus (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.06.2015)

    Der Streit um Adblock Plus und die Zukunft von Adblockern

  • internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sind Adblocker wettbewerbswidrig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 660
  • K&R 2015, 521
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Allerdings sind im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen, insbesondere wird keine Branchengleichheit vorausgesetzt (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; die Entscheidung wird von den Parteien u.a. unter dem Namen "Fernsehfee" zitiert).

    Der Bundesgerichtshof hat ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Fernsehunternehmen und einem Unternehmen, das einen kostenpflichtigen Werbeblocker namens "Fernsehfee" anbietet, mit dem Werbeinseln aus dem laufenden Programm automatisch ausgeblendet werden können, bejaht mit der Begründung, dass die beiden Unternehmen zwar unterschiedliche gewerbliche Leistungen vertreiben, sie sich jedoch beide mit ihrem Angebot an die Fernsehzuschauer richten (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).

    Zwar ist die unmittelbare Einwirkung auf das Produkt eines Mitbewerbers wie beispielsweise die Vernichtung, Veränderung oder Beschädigung der Ware eines Mitbewerbers, regelmäßig unlauter (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; Köhler in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 10.48).

    Zwar kann auch eine mittelbare Einwirkung auf die Ware oder Dienstleistung eines Mitbewerbers wettbewerbsrechtlich unlauter sein wie beispielsweise beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker m.w.N.).

    Der vorliegende Fall ist - soweit sich die Klägerin mit ihrem Hauptantrag Ziff. I.1.a) gegen den Werbeblocker Adblock Plus unabhängig von der Whitelistfunktion wendet - mit dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Werbeblocker-Fall (BGH GRUR 2004, 877) vergleichbar.

    Zwar ist die gezielte Ausschaltung fremder Werbung regelmäßig unlauter (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; Köhler in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 10.71) und schalten die Nutzer mit Hilfe der Software der Beklagten tatsächlich Werbung aus.

    Die Werbung der Klägerin erreicht - ähnlich wie im Werbeblocker-Fall (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker) - nur diejenigen User nicht, die sich gezielt und bewusst für den Einsatz von Adblock Plus und damit für die Blockade von Werbung entschieden haben.

    Ob eine allgemeine Marktbehinderung vorliegt, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen der Mitbewerber und des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb beurteilen, wobei auch den kollidierenden Grundrechtspositionen Rechnung zu tragen ist (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker; Köhler in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 12.3).

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker), in dem dieser den dortigen Werbeblocker "Fernsehfee" als zulässig angesehen hat.

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Die Vorschriften des Kartellrechts schließen die Anwendung von § 3 I UWG auf die allgemeine Marktbehinderung nicht aus, allerdings ist auch bei der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung stets die Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu berücksichtigen (BGH GRUR 2004, 602 - 20 Minuten Köln).

    Eine allgemeine Marktstörung ist anzunehmen, wenn das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maße eingeschränkt wird; damit soll im Interesse der betroffenen Wettbewerber, in dem sich das Interesse der Allgemeinheit am Bestand des Wettbewerbs widerspiegelt, auch in Fällen, in denen eine gezielte Verdrängungsabsicht nicht vorliegt, verhindert werden, dass z.B. durch ein systematisches Verschenken von Waren oder durch einen Verkauf unter Einstandspreis der Wettbewerbsbestand gefährdet wird (BGH GRUR 2004, 602 - 20 Minuten Köln - m.w.N.).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmern sowie der Allgemeinheit zu beurteilen; die von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen - wie beispielsweises die von der Klägerin herangezogenen Fallgruppen der produktbezogenen Behinderung oder der Werbebeeinträchtigung - geben bei der Bewertung eine Orientierung (GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de; Köhler in: Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 10.8 + 10.11).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Der von den Beklagten zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Beschränkungen des Internets in Kauf genommen werden müssen (BGH ZUM 2003, 855 - Paperboy), kann nicht entnommen werden, dass das Interesse eines Webseitenbetreibers an der Erzielung von Werbeeinnahmen wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht geschützt werde.
  • BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01

    Gemeinsame Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Feuerlöschfahrzeuge durch

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Eine solche Verhaltensabstimmung im Horizontalverhältnis hat der Bundesgerichtshof beispielsweise angenommen in einem Fall, in dem Gemeinden ihre Nachfrage über einen Spitzenverband gebündelt haben, um günstige Konditionen im Einkauf von Waren zu erhalten; der Bundesgerichtshof hat es insoweit als entscheidend angesehen, dass die jeweiligen Gemeinden über den Spitzenverband eine Nachfragebündelung beabsichtigt und erreicht hatten (BGH, GRUR 2003, 633 - Kommunales Einkaufskartell).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Dies setzt die Beteiligung von drei Parteien voraus, nämlich die Beteiligung des Verrufers oder Boykottierers, des Adressaten oder Ausführers des Boykottaufrufs und des Verrufenen oder Boykottierten (BGH GRUR 99, 1031 - Sitzender Krankentransport).
  • EuGH, 14.07.1972 - 53/69

    Sandoz AG / Kommission

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise ist anzunehmen bei einer Koordinierung zwischen Unternehmen, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrages im eigentlichen Sinne gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (EuGH, Urteil vom 14.7. 1972 - Rechtssache 53/69 - Farbstoffe).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Eine Behinderung ist grundsätzlich dann als "gezielt" anzusehen, wenn die Maßnahme bei objektiver Würdigung aller Umstände in erster Linie nicht auf die Förderung der eigenen wettbewerblichen Entfaltung, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung eines Mitbewerbers gerichtet ist (BGH GRUR 2005, 581 - The Colour of Elégance).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Grundsätzlich ist für die Marktabgrenzung und nach Ansicht der Kammer darüber hinaus auch im Rahmen der Prüfung der Marktbeherrschung eines Unternehmens von Bedeutung, inwieweit die Verhaltensspielräume dieses Unternehmens hinreichend durch den Markt kontrolliert werden (s. auch BGH NJW 2007, 1823 - National Geographic II) und inwieweit demgegenüber die Marktgegenseite ihrerseits auf die Marktsituation reagieren kann (§ 18 III Nr. 8 GWB).
  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06

    Kopienversand Subito

    Auszug aus LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14
    Nach Ansicht der Kammer kann allein die thematische Gliederung nach Sendungen nicht die ausreichende Schöpfungshöhe belegen (s. auch OLG München, Urteil vom 10.05.2007, Az. 29 U 1638/06, wonach in der thematischen Zuordnung eines Aufsatzes zu einem Untersachgebiet keine derartige Leistung gesehen werden kann, sondern sich eine solche Zuordnung vielmehr aus objektiven Kriterien ergibt, die keinen Raum für eine schöpferische Tätigkeit lassen).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

  • OLG Hamburg, 22.02.2001 - 3 U 247/00

    Unzulässige Verlinkung auf ein Lexikon so, dass diese in der eigenen Webseite

  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 6 U 221/08

    Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

  • LG Hamburg, 28.08.2008 - 315 O 326/08

    Zulässigkeit von "Hausverboten" im Internet

  • OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09

    Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

  • KG, 06.09.2010 - 24 U 71/10

    Urherrecht - Open-Source-Software

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

  • OLG Hamburg, 23.04.2012 - 5 U 11/11

    Replay PSP - Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Umarbeitung von

  • LG Köln, 24.01.2014 - 209 O 188/13

    Abhilfeentscheidung im Auskunfts-Verfahren - Redtube-Streaming-Abmahnungen

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

  • LG Köln, 10.03.2015 - 33 O 132/14

    Prozess gegen Adblock Plus: Landgericht Köln tritt auf die Bremse

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

  • OLG München, 17.04.2007 - 29 W 1295/07
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Das Landgericht macht sich im Wesentlichen die Begründungen der Urteile des Landgerichts München I v. 27.5.2015 - 37 O 11673/14 sowie des Landgerichts Hamburg v. 21.4.2015 - 416 KO 159/14 [richtig: 416 HKO 159/14 - d. Red.] in zwei vom Sachverhalt her gleichgelagerten und jeweils die hiesige Beklagte betreffenden Rechtsstreitigkeiten zu eigen.
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Mit Urteil vom 27. Mai 2015 - 37 O 11673/14, juris -, auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts München I vom 27. Mai 2017 (Az.: 37 O 11673/14) die Beklagten zu verurteilen,.

  • LG München I, 22.03.2016 - 33 O 5017/15

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Vertrieb von Werbeblocker-Software für

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte den Internetnutzern ihre Software unentgeltlich zur Verfügung stellt, denn auch die Abgabe kostenloser Werbegeschenke und Give-aways kann ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellen, wenn sie - wie vorliegend - der Absatzförderung weiterer Dienstleistungen des eigenen Unternehmens dienen (vgl. EuGH GRUR 2009, 410 Silberquelle/Maselli zur parallelen Fragestellung beim Handeln im geschäftlichen Verkehr im Markenrecht, dazu Köhler/Bornkamm/Kö/7/er, UWG, 34 Auflage, § 2 Rdnr. 21) Damit weist das Handeln der Beklagten auch den erforderlichen Marktbezug auf, denn dieses Handeln kann seiner Art nach auf die Marktteilnehmer (Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer) einwirken und damit das Marktgeschehen beeinflussen (vgl. Köhler/Bomkamm/Köhler, UWG, 34. Auflage, § 2 Rdnr 35, im Ergebnis so auch LG München I, Urteil vom . 27.05.2015, Az 37 O 11673/14 = MMR 2015, 660 und LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az : 37 O 11843/14 = BeckRS 2015, 09563, zwischen dem unentgeltlichen Angebot an Nutzer und dem Angebot der entgeltlichen Freischaltung an "größere Parteien" differenzierend Köhler in WRP 2014, 1017).

    Dass - im Unterschied zu der der Entscheidung BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker zugrundeliegenden Konstellation - der Vertrieb der Werbeblocker-Software "Adblock Plus" vorliegend unentgeltlich erfolgt, ändert nach Auffassung der Kammer am Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses nichts, denn der Internetnutzer bleibt trotzdem "Abnehmer" der Beklagten, insofern sprechen also beide Parteien denselben "Kunden" an (im Ergebnis ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bejahend auch Hoeren in K&R 2013, 757, a A LG München I, Urteil vom 27.05.2015. Az 37 O 11673/14 = MMR 2015, 660 und LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az. 37 O 11843/14 = BeckRS 2015, 09563, jeweils mit Verweis auf Köhler in WRP 2014, 1017).

    Es liegt zwar im Interesse der Beklagten und entspricht ihrem Geschäftsmodell, wenn aufgrund einer möglichst hohen Verbreitung ihrer Software "Adblock Plus" ein faktischer Druck auf die Klägerin ausgeübt wird, das "Whitelisting"-Angebot der Beklagten zu nutzen Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Geschäftsmodell der Beklagten, das sich sowohl aus dem für die Nutzer kostenlosen Angebot dieser Software als auch aus dem für Webseitenbetreiber und Werbevermarkter zumindest teilweise kostenpflichtigen Angebot der "Whitelist" zusammensetzt, in erster Linie nicht der Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Klägerin, sondern vor allem auch der Förderung der eigenen geschäftlichen Interessen und wettbewerblichen Entfaltung der Beklagten dient Das Angebot der Beklagten soll die Klägerin nicht vom Markt verdrängen, sondern fußt gerade auf der Existenz und Funktionsfähigkeit deren (auch) werbefinanzierter Internetseite (so auch LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az 37 O 11673/14 = MMR 2015, 660 und LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az.- 37 O 11843/14 = BeckRS 2015, 09563, jeweils mit Verweis auf Köhler in WRP 2014, 1017).

    e) Auch der verfassungsrechtliche Schutz, den die Klägerin aus Art. 5, 12 und 14 GG genießt, gebietet unter den gegebenen Umständen keinen weiter reichenden Schutz (im Ergebnis so auch LG München I, Urteil vom 27 05.2015, Az 37 O 11673/14 = MMR 2015, 660 und LG München I, Urteil vom 27.05.2015. Az.: 37 O 11843/14 = BeckRS 2015, 09563):.

  • BGH, 23.02.2023 - I ZR 157/21

    Action Replay - BGH legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen vor

    bb) Nach einer anderen Ansicht ist für eine Umarbeitung stets eine Einwirkung auf den Quell- oder Objektcode und in diesem Sinne auf die Substanz des Computerprogramms erforderlich (LG München I, MMR 2015, 660 [juris Rn. 288 f.]; LG Hamburg, CR 2016, 782 [juris Rn. 28]; LG Hamburg, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 308 O 244/16, BeckRS 2016, 137325 [juris Rn. 11]; LG Hamburg, GRUR-RR 2022, 253 [juris Rn. 52]; BeckOK.IT-Recht/Paul, 8. Edition Stand: 1. Oktober 2022, § 69c Rn. 15; Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 12. Aufl., § 69c UrhG Rn. 21; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 69c Rn. 16; Grützmacher in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 6. Aufl., § 69c UrhG Rn. 22; Spindler in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, § 69c UrhG Rn. 14; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, Urheberrecht, 4. Aufl., § 69c UrhG Rn. 12; Marly, Praxishandbuch Softwarerecht, 7. Aufl. Rn. 176; Kreutzer, MMR 2018, 639, 643; Ritter, GRUR-Prax 2022, 149).
  • LG Köln, 29.09.2015 - 33 O 132/14

    "Whitelisting" durch Adblocker stellt keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar

    Dass und warum dies so ist, hat bereits das Landgericht München I in seinem Urteil vom 27.05.2015 - 37 O 11673/14 - , das ebenfalls das hier streitgegenständliche Angebot der Beklagten betraf, ausgeführt.
  • LG Hamburg, 14.01.2022 - 308 O 130/19

    Adblocker - Urheberrechtliche Ansprüche beim Angebot eines sog. Adblockers -

    (1) Eine Umarbeitung i.S.d. § 69c Nr. 2 UrhG liegt nur bei einem Eingriff in die Programmsubstanz vor (so Grützmacher in Wandtke/Bullinger, UrhG, 5. Aufl., § 69c Rn. 22; Spindler in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 14; Spindler CR 2012, 417, 418 ff; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 69c Rn. 16; LG München MMR 2015, 660, 668; vgl. auch OLG Köln Urt. v. 24.6.2016 - 6 U 149/15, BeckRS 2016, 11628 Rn. 45; a.A. Hans.OLG GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).
  • LG Hamburg, 03.05.2016 - 308 O 46/16

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch des Betreibers eines online-Angebots

    Allerdings erfordert der Begriff der Umarbeitung einen Eingriff in die Programmsubstanz, mithin eine Einwirkung auf den Code (vgl. Grützmacher in Wandtke/Bullinger § 69c Rn. 20; Czychowski in Fromm/Nordemann § 69c Rn. 21; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, § 69c Rn. 11; Spindler CR 2012, 417, 418 ff; LG München MMR 2015, 660, 668; a.A. Hans. OLG GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).

    Ihren möglicherweise entgegenstehenden Willen, mit einem Abruf ihrer Seite und der damit verbundenen Software bei eingeschaltetem Werbeblocker nicht einverstanden zu sein, hat die Antragstellerin jedenfalls nicht hinreichend zum Ausdruck gebracht (ebenso LG München MMR 2015, 660, 666).

    Einen Vorbehalt oder eine Bedingung dergestalt, dass die Antragstellerin den Abruf nur ohne Verwendung eines Werbeblocker gestattet, lässt sich dem Angebot der Antragstellerin nicht entnehmen (ebenso LG München MMR 2015, 660, 667).

    Bei den beanstandeten Handlungen handelt es sich ohne Zweifel um eine geschäftliche Handlung, da sie darauf gerichtet sind, den entgeltlichen Absatz des eigenen Produkts der Antragsgegnerin zu fördern (ebenso Köhler WRP 2014, 1017, 1020; LG München MMR 2015, 660, 662; LG Hamburg CR 2016, 122 jeweils zum unentgeltlichen Absatz eines Werbeblockers mit entgeltlicher White-List-Funktion).

  • BGH, 10.12.2019 - KZR 57/19

    Adressatenkreis des kartellrechtlichen Behinderungs- und Diskriminierungsverbots;

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG München I, MMR 2015, 660), die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG München, WRP 2017, 1347).
  • LG Hamburg, 22.07.2016 - 308 O 244/16
    Allerdings ist ein Eingriff in die Programmsubstanz, mithin eine Einwirkung auf den Code erforderlich (vgl. Grützmacher in Wandtke/Bullinger § 69c Rn. 20; Czychowski in Fromm/Nordemann § 69c Rn. 21; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, § 69c Rn. 11; Spindler CR 2012, 417, 418 ff; LG München MMR 2015, 660, 668; a.A. Hans. OLG GRUR-RR 2013, 13, 15 - Replay PSP).

    Da die Antragstellerin dem Nutzer den Konsum der Webseite uneingeschränkt gestattet, erfolgt die - nicht auf einer vertraglichen Verbindung beruhende - Nutzung des hierfür erforderlichen Programms auch bestimmungsgemäß i.S.d. § 69d UrhG (vgl. LG München, MMR 2015, 660, 667).

    Das Blockieren von Werbung fördert den Wettbewerb der Antragsgegnerin hinsichtlich der kommerziellen Verwertung der Aufnahme von akzeptabler Werbung in die Whitelist und beeinträchtigt den Wettbewerb der Antragstellerin, da es ihre Werbeeinnahmen schmälert (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016, Az. I-6 U 149/15, 6 U 149/15, zitiert nach juris, dort Rn. 46; a.A. LG München, MMR 2015, 660, 662 f.).

  • LG Hamburg, 03.12.2015 - 308 O 375/15

    Der Streit um Adblock Plus und die Gegenmaßnahmen der Verlage

    Auf die - nicht rechtskräftigen - Urteile des Landgerichts Hamburg vom 21.04.2015 (Az. 416 HKO 159/14, juris, Tz 49), des Landgerichts München vom 27.05.2015 (Az. 37 O 11673/14, juris, Tz. 207) sowie den Hinweisbeschluss des Landgerichts Köln vom 10.03.2015 (Az. 33 O 132/14, Anlage AS 10) wird verwiesen.
  • LG Köln, 28.06.2016 - 30 O 52/16
  • LG Hamburg, 21.12.2016 - 310 O 129/16

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines Programmcodes im Internet mit dem

  • LG Hamburg, 21.09.2016 - 308 O 244/16
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