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   LG Düsseldorf, 04.12.2008 - 37 O 119/08   

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https://dejure.org/2008,14419
LG Düsseldorf, 04.12.2008 - 37 O 119/08 (https://dejure.org/2008,14419)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2008 - 37 O 119/08 (https://dejure.org/2008,14419)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 37 O 119/08 (https://dejure.org/2008,14419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • stroemer.de

    Partnervermittlungs-Büros

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Kriterien für die Annahme zulässiger Werbung; Zulässigkeit der Werbung mit einer bestimmten Anschrift ohne entsprechende Geschäftsstelle; Voraussetzungen für die Annahme irreführender Werbung; Begriff "Büro"

  • kanzlei.biz

    Werbung mit nicht bestehenden Büros und Repräsentanzen wettbewerbswidrig

  • kanzlei.biz

    Werbung mit nicht bestehenden Büros und Repräsentanzen wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 Nr. 3 UWG
    Zur Zulässigkeit der Werbung Unser Büro in , wenn am Ort keine Geschäftsstelle unterhalten wird / Virtual Office

  • drbuecker.de (Kurzinformation)

    Die Angabe "Unser Büro befindet sich…" ist wettbewerbswidrig, bei nicht dauerhafter Besetzung des Büros

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung einer Partnervermittlungagentur mit nicht bestehenden Büros

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung eines Unternehmens mit nicht vorhandenem Standort irreführend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Angabe Ihrer Unternehmensstandorte!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung eines Unternehmens mit nicht vorhandenem Standort irreführend

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 077
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.12.2008 - 37 O 119/08
    Der Antragsteller vertritt zu Recht die Auffassung, dass es allein Sache der Antragsgegnerin sei, ihr Verhalten an dem uneingeschränkt auszusprechenden Verbot auszurichten (vgl. BGH GRUR 1989, 445, 446 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I).
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