Rechtsprechung
   LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01 , 37 Qs 40/01, 37 Qs 41/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13636
LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01 , 37 Qs 40/01, 37 Qs 41/01 (https://dejure.org/2001,13636)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.08.2001 - 37 Qs 24/01 , 37 Qs 40/01, 37 Qs 41/01 (https://dejure.org/2001,13636)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. August 2001 - 37 Qs 24/01 , 37 Qs 40/01, 37 Qs 41/01 (https://dejure.org/2001,13636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen des Zwischen- und Hauptverfahrens; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Anfechtung von Durchsuchungsbeschlüssen; Abwägung des Interesses des Staates an der Tataufklärung gegen das ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen des Zwischen- und Hauptverfahrens; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Anfechtung von Durchsuchungsbeschlüssen; Abwägung des Interesses des Staates an der Tataufklärung gegen das ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen des Zwischen- und Hauptverfahrens; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Anfechtung von Durchsuchungsbeschlüssen; Abwägung des Interesses des Staates an der Tataufklärung gegen das ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2002, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    (siehe BGHSt 19, 325, 331; 27, 355, 357; 34, 39, 53) Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung BVerfGE 44, 353, 383 f. geht auf die Frage, ob das Beschwerdegericht oder das Gericht der Hauptsache über die Verwertbarkeit von Beweismitteln zu entscheiden hat, nicht ein.
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    (siehe BGHSt 19, 325, 331; 27, 355, 357; 34, 39, 53) Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung BVerfGE 44, 353, 383 f. geht auf die Frage, ob das Beschwerdegericht oder das Gericht der Hauptsache über die Verwertbarkeit von Beweismitteln zu entscheiden hat, nicht ein.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    (siehe BGHSt 19, 325, 331; 27, 355, 357; 34, 39, 53) Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung BVerfGE 44, 353, 383 f. geht auf die Frage, ob das Beschwerdegericht oder das Gericht der Hauptsache über die Verwertbarkeit von Beweismitteln zu entscheiden hat, nicht ein.
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    (siehe BGHSt 19, 325, 331; 27, 355, 357; 34, 39, 53) Die von der Beschwerde zitierte Entscheidung BVerfGE 44, 353, 383 f. geht auf die Frage, ob das Beschwerdegericht oder das Gericht der Hauptsache über die Verwertbarkeit von Beweismitteln zu entscheiden hat, nicht ein.
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    Dabei sind aber tatsächliche Angaben nur insoweit erforderlich, als sie nach dem Ermittlungsergebnis zum Zeitpunkt der Beantragung der Zwangsmaßnahme ohne weiteres möglich sind, ohne dem Zweck der Ermittlungen zuwiderzulaufen (BVerfG, NJW 1994, 3281, 3282).
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01
    Eine Durchsuchung zu diesem Zweck ist erst zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, daß das gesuchte Beweismittel bei der Durchsicht der Unterlagen tatsächlich aufgefunden wird (BGHSt 28, 57, 59; BGHR, Beschl. v. 20.12.1988, § 103 StPO Nr. 2).
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