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   VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12 (HS), 37-IV-12 (e.A.)   

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https://dejure.org/2012,19789
VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12 (HS), 37-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,19789)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.07.2012 - 36-IV-12 (HS), 37-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,19789)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 36-IV-12 (HS), 37-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,19789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftbeschwerdeentscheidung nach Sitzungshaftbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf gerichtliche Klärung einer behaupteten verfassungswidrigen Freiheitsentziehung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 1971, BVerfGE 32, 87 [92]).
  • BVerfG, 18.12.2000 - 2 BvR 1706/00

    Verfassungswidriger Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
    Trotz der Außervollzugsetzung ist der Fortbestand des Haftbefehls insbesondere unter Berücksichtigung der erteilten freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit des Beschwerdeführers verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2000, NJW 2001, 1341).
  • BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06

    Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
    Es verstand sich auch nicht von selbst, dass diese - gegenüber dem erlassenen Sitzungshaftbefehl milderen Mittel - vorliegend zur Erreichung des erstrebten Zieles ungeeignet gewesen wären (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, NJW 2007, 2318 [2319 f.]), da der Beschwerdeführer an den früheren Hauptverhandlungsterminen teilgenommen hatte und am Tag seines Ausbleibens zu Hause erreichbar war.
  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
    In der Regel sind daher in jeder Entscheidung über die Haftfortdauer aktuelle Ausführungen zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG im Zusammenhang mit einem Haftbefehl nach § 112 StPO: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
    Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten (zu einem Haftbefehl nach § 112 StPO: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2023 - 101-IV-23

    Erfolgreicher Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Sitzungshaftbefehl

    Trotz der Außervollzugsetzung ist der Fortbestand des Haftbefehls insbesondere unter Berücksichtigung der erteilten freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit des Beschwerdeführers verbunden (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]).

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)/Vf. 37-IV-12 (e.A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).

  • LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22

    Sicherungshaftbefehl, Vorführungsbefehl, Verhältnismäßigkeit

    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]Nf. 37-IV-12 [e.A.]).

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)Nf. 37-IV-12 (e. A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS)Nf. 8-IV-10 [e. Al; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).

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