Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98   

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BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98 (https://dejure.org/2000,1670)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98 (https://dejure.org/2000,1670)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 1 BvR 1539/94, 1 BvR 373/98 (https://dejure.org/2000,1670)
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Kurdistan-Komittee

§ 14 VereinsG, keine Anwendung von Art. 9 GG auf Ausländervereine via Art. 1 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vereinsverbot - Verfassungsbeschwerde - Vorläufiger Rechtsschutz - Hauptsacheverfahren - Ausländerverein - Vereinsfreiheit - Bürgerrechte - Menschenrechte - Vorstand - Leitung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; VereinsG § 1 Abs. 1; ; VereinsG § 14; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 1; VereinsG § 1 Abs. 1
    Verbot eines Ausländervereins

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 218 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1281
  • DVBl 2000, 1515
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    In dieses Grundrecht kann durch jegliche Sanktion eingegriffen werden, die an eine Meinungsäußerung anknüpft (vgl. BVerfGE 86, 122 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    Das ist nicht der Fall, wenn eine Äußerung mehrere Deutungen zulässt, der Richter sich aber ohne hinreichende Gründe für die den sich Äußernden belastende entscheidet (BVerfGE 82, 43 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    Dieses Argument hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für das ebenfalls Deutschen vorbehaltene Grundrecht der Berufsfreiheit bereits mit dem Hinweis zurückgewiesen, die Selbstverständlichkeit, dass Ausländer Träger von Menschenrechten seien, könne nicht zu einer - wenn auch eingeschränkten - Anwendung des Art. 12 Abs. 1 GG auf diesen Personenkreis führen, weil damit die ausdrückliche Entscheidung des Grundgesetzes unterlaufen würde, die Berufsfreiheit nur deutschen Staatsbürgern zu gewähren (BVerfGE 78, 179 ).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 A 9.93

    Erlass eines Gerichtsbescheides - Verbot eines Vereins

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1997 - BVerwG 1 A 9.93 -,.
  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Vereinsverbotes -

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
    gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 6.93 -.
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 VR 10.02

    Verbotenem Verein AL-AQSA vorläufiger Rechtsschutz gewährt

    Für die Beantwortung der Frage, ob Ausländer in der Leitung eines Vereins überwiegen, kommt es nicht auf den zahlenmäßigen Anteil der Ausländer im Vorstand, sondern darauf an, ob Ausländer das Vereinsgeschehen von außen oder innen maßgeblich beeinflussen und für den Verein maßgebliche Funktionen ausüben; es kommt auf die "materielle Leitungsfunktion" an (vgl. Beschluss vom 6. September 1995 BVerwG 1 VR 2.95 Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 = NVwZ 1997, 68; s. a. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2000 BVerfG 1 BvR 1539/94 u.a. NVwZ 2000, 1281).

    In Rede steht in derartigen Fällen nicht nur der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern zugleich die Rechtfertigung des Eingriffs in das Grundrecht der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2000, a.a.O.).

  • VG Gießen, 15.12.2000 - 10 E 31580/98

    TÜRKEI; KURDEN; VERFOLGUNG; EXILAKTIVITÄTEN; PKK; ASYLRELEVANZ; FOLGEVERFAHREN;

    Er schafft ein Umfeld von Sympathie und Wohlwollen und verstärkt den durch Gewalteinsätze verfolgten propagandistischen Effekt betreffend die terroristische Organisation, der die Unterstützungshandlung zuteil wird (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.06.2000, 1 BvR 1539/94, 373/98).
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98   

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https://dejure.org/1999,10273
FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98 (https://dejure.org/1999,10273)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.11.1999 - I 373/98 (https://dejure.org/1999,10273)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. November 1999 - I 373/98 (https://dejure.org/1999,10273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versteuerung stiller Reserven im Zeitpunkt der Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung; Kennzeichen einer Betriebsaufspaltung; Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung; Einführung des Verpächterwahlrechts durch die Rechtsprechung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 2002, 527
  • EFG 2000, 302
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH hat der Steuerpflichtige im Fall der Verpachtung seines Betriebes ein Wahlrecht, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe behandeln und damit die Wirtschaftsgüter seines Betriebes unter Auflösung der stillen Reserven in sein Privatvermögen überführen oder ob er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen und daraus weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen will (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 13. November 1963 - GrS 1/63 S -, BStBl III 1964, 124 und Schmidt/Wacker, aaO., § 16 Rdn. 690 ff.).

    Mit Einführung des Verpächterwahlrechts wollte die Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen vermeiden, dass bei der Betriebsverpachtung im Ganzen zwangsläufig durch die Annahme einer Betriebsaufgabe steuerpflichtige stille Reserven aufgelöst werden, ohne dass dem Steuerpflichtigen - wie z.B. bei einer Betriebsveräußerung - Mittel zufließen, mit denen er die auf den Aufgabegewinn entfallende ESt bezahlen könnte (BFH-Urteil vom 20. April 1989 -V R 95/87 - aaO.; BFH-Urteil vom 13. November 1963 - GrS 1/63 -, aaO.).

  • BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96

    Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Sind neben den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfüllt, so lebt im Zeitpunkt der Beendigung der Betriebsaufspaltung automatisch das Verpächterwahlrecht wieder auf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 6. März 1997 - XI R 2/96 -, BStB1 111997, 460 m.w.N.).

    Eine Betriebsverpachtung im Ganzen setzt voraus, dass ein Betrieb als geschlossener Organismus, zumindest aber seine wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet werden und der Verpächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses den Betrieb wieder in bisheriger Weise fortsetzen könnte (BFH-Urteil vom 6. März 1997 - XI R 2/96 -, aaO., m.w.N.) Hier hat der Kläger bereits seit 1979 eine komplette funktionsfähige Autowerkstatt nebst Betriebsgrundstück als geschlossenen Organismus, also einen Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, den er theoretisch auch selbst fortführen könnte.

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87

    Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass das Verpächterwahlrecht nur dem bisherigen Gewerbetreibenden zustehen kann und nicht einem Steuerpflichtigen, der den Betrieb zu keinem Zeitpunkt selbst bewirtschaftet, sondern in unmittelbarem Anschluss an den Erwerb verpachtet hat (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 20. April 1989 - IV R 95/87 -, BStBl II 1989, 863).
  • BFH, 30.07.1992 - V R 95/87

    Begriff des Unternehmers

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Mit Einführung des Verpächterwahlrechts wollte die Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen vermeiden, dass bei der Betriebsverpachtung im Ganzen zwangsläufig durch die Annahme einer Betriebsaufgabe steuerpflichtige stille Reserven aufgelöst werden, ohne dass dem Steuerpflichtigen - wie z.B. bei einer Betriebsveräußerung - Mittel zufließen, mit denen er die auf den Aufgabegewinn entfallende ESt bezahlen könnte (BFH-Urteil vom 20. April 1989 -V R 95/87 - aaO.; BFH-Urteil vom 13. November 1963 - GrS 1/63 -, aaO.).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 13/95

    1. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor § 15 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 373/98
    Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen subsidiär die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfüllt (BFH-Urteil vom 23. April 1996 - VIII R 13/95 -, BStBl II 1998, 325).
  • FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01

    Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens -

    Der im Anschluss an das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts in EFG 2000, 302 vertretenen Auffassung, dass insoweit lediglich auf den Tatbestand der Betriebsverpachtung im Ganzen bei Beendigung der Betriebsaufspaltung abzustellen sei, könne nicht gefolgt werden.
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Rechtsprechung
   SG Speyer, 30.11.1999 - A 373/98   

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https://dejure.org/1999,29184
SG Speyer, 30.11.1999 - A 373/98 (https://dejure.org/1999,29184)
SG Speyer, Entscheidung vom 30.11.1999 - A 373/98 (https://dejure.org/1999,29184)
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