Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.1989 - 374/87   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    Orkem / Kommission

    1 . Handlungen der Organe - Einzelfallentscheidung - Bekanntgabe - Begriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Einzelfallentscheidung - Bekanntgabe - Begriff

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1989, 3283



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)  

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Wirkungen eines Nichtigkeitsurteils - Rechte

    Zweitens beruft sich die Klägerin darauf, daß der Grundsatz der Verwirkung Bestandteil des geltenden Gemeinschaftsrechts sei (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 49, vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 30; vgl. auch Artikel 6 MRK und Entscheidung der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 9. Februar 1990 im Fall Melchers & Co./Bundesrepublik Deutschland, Nr. 13258/87).

    Mit dem ersten Teil dieses Klagegrundes machen LVM, DSM und ICI geltend, daß nach Artikel 14 Absatz 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie nach Artikel 6 MRK in der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jeder Beschuldigte einschließlich der Unternehmen von Anfang an das Recht habe, jede Aussage zu verweigern (EuGHMR, Urteil Funke/Frankreich, Randnr. 44, und Stellungnahme der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 10. Mai 1994, Saunders/Vereinigtes Königreich, Nrn. 69, 71 und 76; anders das frühere Urteil des Gerichtshofes, Orkem/Kommission, Randnrn. 30 bis 35 und 37 bis 41; die dort vorgenommene Würdigung, die erheblich hinter dem Urteil Funke/Frankreich zurückbleibe, habe nun keine Bedeutung mehr).

    Die Kommission könne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht außer acht lassen (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 41, und Orkem/Kommission, Randnr. 30).

    Jedenfalls hätten die Unternehmen im vorliegenden Fall keine Antwort auf irgendeine der Fragen gegeben, die der Gerichtshof für gemeinschaftsrechtswidrig gehalten habe (Urteile Orkem/Kommission und vom 18. Oktober 1989, Solvay/Kommission).

    Sie erlegt ihm im Gegenteil eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung auf, aufgrund deren es alle den Gegenstand der Untersuchung betreffenden Informationen für die Kommission bereithalten muß (Urteil Orkem/Kommission, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-34/93, Société générale/Kommission, Slg. 1995, II-545, Randnr. 72).

    In Ermangelung eines in der Verordnung Nr. 17 ausdrücklich verankerten Rechts zur Verweigerung der Aussage ist zu prüfen, ob sich nicht aus dem Erfordernis der Wahrung der Rechte der Verteidigung, das der Gerichtshof als fundamentalen Grundsatz der Gemeinschaftsrechtsordnung angesehen hat, Beschränkungen der Untersuchungsbefugnisse der Kommission während der Voruntersuchung ergeben (Urteil Orkem/Kommission, Randnr. 32).

    Die Rechte der Verteidigung müssen in Verfahren, die zu Sanktionen führen können, beachtet werden, doch muß auch verhindert werden, daß diese Rechte in nichtwiedergutzumachender Weise in Voruntersuchungsverfahren beeinträchtigt werden, die von entscheidender Bedeutung für den Nachweis rechtswidriger Verhaltensweisen von Unternehmen sein können (Urteile Orkem/Kommission, Randnr. 33, und Société générale/Kommission, Randnr. 73).

    Um die praktische Wirksamkeit des Artikels 11 Absätze 2 und 5 der Verordnung Nr. 17 zu sichern, kann die Kommission das Unternehmen jedoch verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und ihr erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich hierauf beziehen, zu übermitteln, selbst wenn sie dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten des Betreffenden oder eines anderen Unternehmens zu erbringen (Urteile Orkem/Kommission, Randnr. 34, vom 18. Oktober 1989, Solvay/Kommission und Société générale/Kommission, Randnr. 74).

    Sie darf daher dem Unternehmen nicht die Verpflichtung auferlegen, Antworten zu erteilen, durch die es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung eingestehen müßte, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat (Urteile Orkem/Kommission, Randnrn. 34 a. E. und 35, vom 18. Oktober 1989, Solvay/Kommission und Société générale/Kommission, Randnr. 74).

    Im vorliegenden Fall ist unstreitig, daß die in den Entscheidungen über die Anforderung von Auskünften enthaltenen Fragen, die von den Klägerinnen mit diesem Teil des Klagegrundes beanstandet werden, mit denen übereinstimmen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen Orkem/Kommission und vom 18. Oktober 1989, Solvay/Kommission für nichtig erklärt hat.

  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98  

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung zur Anforderung von Auskünften -

    21 Der erste Klagegrund wird auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, im Folgenden: Urteil Orkem) gestützt.

    22 Die Klägerin trägt vor, dass ein Unternehmen zwar verpflichtet sei, der Kommission alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und ihr erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich darauf bezögen, zu übermitteln, selbst wenn sie als Beweise für ein wettbewerbswidriges Verhalten des betreffenden oder eines anderen Unternehmens verwendet werden könnten; dieses Recht der Kommission und die ihm korrespondierende Antwortpflicht des Unternehmens seien jedoch vom Gerichtshof unter den Vorbehalt gestellt worden, dass die Kommission durch eine Entscheidung, mit der Auskünfte angefordert würden, nicht die Verteidigungsrechte des Unternehmens beeinträchtigen dürfe (Urteil Orkem, Randnr. 34, und Urteil des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-34/93, Société Générale/Kommission, Slg. 1995, II-545, Randnrn. 73 ff., im Folgenden: Urteil Société Générale).

    Im Urteil Orkem habe der Gerichtshof es als eine Beeinträchtigung der Verteidigungsrechte qualifiziert, wenn die Kommission nicht nur nach tatsächlichen Angaben frage, sondern auch Fragen nach dem Zweck der unternommenen Schritte und nach dem mit bestimmten Treffen verfolgten Ziel stelle.

    32 Schließlich habe der Gerichtshof eindeutig kein Recht anerkannt, sich nicht selbst belasten zu müssen (Urteil Orkem, Randnr. 27).

    36 Der Schutz, den Artikel 6 EMRK verleihe, gehe deutlich über die bereits im Urteil Orkem anerkannten Grundsätze hinaus.

    43 Drittens seien die im Urteil Orkem aufgestellten Grundsätze weder im Urteil vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-60/92 (Otto/Postbank, Slg. 1993, I-5683) noch im Urteil Société Générale bestätigt worden.

    45 Fünftens komme es, wie der Gerichtshof in den Urteilen Orkem (Randnr. 30) und Baustahlgewebe/Kommission (Randnr. 21) entschieden habe, für die Durchsetzung der Rechte, die die EMRK gewährleiste, nicht auf die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen an.

    Sie erlegt ihm im Gegenteil eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung auf, aufgrund deren es alle den Gegenstand der Untersuchung betreffenden Informationen für die Kommission bereithalten muss (Urteile Orkem, Randnr. 27, und Société Générale, Randnr. 72).

    63 Da die Verordnung Nr. 17 nicht ausdrücklich ein Recht zur Aussageverweigerung anerkennt, ist zu prüfen, ob sich nicht aus dem Erfordernis der Wahrung der Verteidigungsrechte Beschränkungen der Untersuchungsbefugnisse der Kommission während der Voruntersuchung ergeben (Urteil Orkem, Randnr. 32).

    64 In diesem Zusammenhang muss verhindert werden, dass dieser Anspruch in nicht wiedergutzumachender Weise in Voruntersuchungsverfahren beeinträchtigt wird, die von entscheidender Bedeutung für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen sein können (Urteile Orkem, Randnr. 33, und Société Générale, Randnr. 73).

    65 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission jedoch um der Erhaltung der praktischen Wirksamkeit des Artikels 11 Absätze 2 und 5 der Verordnung Nr. 17 willen berechtigt, das Unternehmen zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und ihr erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich hierauf beziehen, zu übermitteln, selbst wenn sie dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten des betreffenden oder eines anderen Unternehmens zu erbringen (Urteil Orkem, Randnr. 34, Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 27/88, Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355, abgekürzte Veröffentlichung, und Urteil Société Générale, Randnr. 74).

    67 Daher kann einem Unternehmen, an das ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 gerichtet worden ist, ein Auskunftsverweigerungsrecht nur insoweit zugestanden werden, als Antworten von ihm verlangt werden, durch die es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Nachweis zu erbringen hat (Urteil Orkem, Randnr. 35).

    Im Urteil Orkem hat der Gerichtshof vergleichbare Fragen nicht für rechtswidrig erachtet.

    Eben dies habe der Gerichtshof aber im Urteil Orkem (Randnr. 29) mit dem Hinweis verneint, dass die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ein Recht zur Verweigerung der Zeugenaussage gegen sich selbst nur natürlichen Personen zuerkennten, die im Rahmen eines Strafverfahrens einer Straftat beschuldigt würden.

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1

    263 Sie werfen dem Gericht zunächst vor, in den Randnummern 447 und 449 des angefochtenen Urteils zum Umfang des von ihnen geltend gemachten Rechts ebenso entschieden zu haben wie im Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 34 und 35) und damit den Schutz dieses Rechts geringer bewertet zu haben, als dies in der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geschehen sei.

    273 Im Urteil Orkem/Kommission wurde somit unter Heranziehung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, deren integraler Bestandteil die Grundrechte sind und in deren Licht alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen sind, das Recht eines Unternehmens anerkannt, von der Kommission im Rahmen von Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 nicht gezwungen zu werden, seine Beteiligung an einer Zuwiderhandlung zuzugeben (vgl. Urteil Orkem/Kommission, Randnrn. 28, 38 a. E. und 39).

    275 Das Urteil Orkem/Kommission und die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stimmen jedoch darin überein, dass auf den Verdächtigen Zwang ausgeübt worden sein muss, um von ihm bestimmte Informationen zu erlangen, und dass geprüft werden muss, ob das Recht, um das es in diesen Entscheidungen geht, tatsächlich beeinträchtigt wurde.

    282 Das Gericht hat ausgeführt, es sei unstreitig, dass die in diesen Entscheidungen enthaltenen Fragen, die von den Klägerinnen beanstandet würden, mit denen übereinstimmten, die der Gerichtshof im Urteil Orkem/Kommission für nichtig erklärt habe, so dass auch sie rechtswidrig seien.

    292 Folglich ist auch die gegen die Entscheidungen über die Anforderung von Auskünften gerichtete Rüge zurückzuweisen, ohne dass geklärt zu werden braucht, ob das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, als es in den Randnummern 446 bis 449 des angefochtenen Urteils unter Bezugnahme auf das Urteil Orkem/Kommission zu dem Ergebnis kam, dass solche Entscheidungen nur insofern rechtswidrig seien, als eine Frage das Unternehmen verpflichten würde, Antworten zu erteilen, durch die es eine Zuwiderhandlung eingestehen müsste.

mehr
  • EuGH, 29.06.2006 - C-301/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG

    Gestützt auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 27, 28 und 32 bis 35) hat die Kommission somit nicht die Informationen belohnt, die SGL ihr ihres Erachtens in Beantwortung eines Auskunftsverlangens oder aufgrund einer Entscheidung, mit der ihr unter Androhung von Sanktionen die Übermittlung der verlangten Auskünfte aufgegeben worden wäre, ohnehin hätte liefern müssen.

    404 Diese in den Urteilen Orkem/Kommission und Mannesmannröhren-Werke/Kommission (oben in den Randnrn. 401 und 402 angeführt) bestätigte Befugnis der Kommission, Auskünfte zu verlangen, steht weder in Widerspruch zu Artikel 6 Absätze 1 und 2 [der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)] (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 75) noch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

    405 Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteil [vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375], Randnr. 274), sind zwar im Anschluss an das oben in Randnummer 401 angeführte Urteil Orkem/Kommission bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Gemeinschaftsgerichte Rechnung zu tragen haben, mit dem ... Urteil Funke ... sowie mit den Urteilen Saunders/Vereinigtes Königreich vom 17. Dezember 1996 (Recueil des arrêts et décisions 1996-VI, S. 2044, §§ 69, 71 und 76) und J. B./Schweiz vom 3. Mai 2001 (... Recueil des arrêts et décisions [2001-III, S. 455], §§ 64 bis 71) neue Entwicklungen eingetreten, doch hat der Gerichtshof im Urteil [Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission] keine Änderung seiner Rechtsprechung vorgenommen.

    Ein ganz anderer Fall liegt dagegen vor, wenn die Kommission von einem Unternehmen, gegen das sich eine Untersuchung richtet, Antworten zu erlangen versucht, durch die es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat (vgl. Urteil Orkem/Kommission, Randnr. 35).

    Hinzuzufügen ist, dass der Gerichtshof in den Randnummern 274 bis 276 des Urteils Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission darauf hingewiesen hat, dass im Anschluss an das Urteil Orkem/Kommission bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Gemeinschaftsgerichte bei ihrer Auslegung von Grundrechten Rechnung zu tragen haben, neue Entwicklungen eingetreten sind.

    Der Gerichtshof hat hierzu jedoch ausgeführt, dass diese Entwicklungen nicht geeignet waren, die im Urteil Orkem/Kommission angestellten grundsätzlichen Erwägungen in Frage zu stellen.

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht selbst in Randnummer 405 des angefochtenen Urteils ausdrücklich auf die im Urteil Orkem/Kommission aufgestellten Grundsätze und auf die Tatsache Bezug genommen hat, dass der Gerichtshof keine Änderung seiner einschlägigen Rechtsprechung vorgenommen hat.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zementmarkt - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt

    Die Verordnung Nr. 17 verpflichtet ein Unternehmen, auf das sich eine Untersuchungsmaßnahme bezieht, zur aktiven Mitwirkung; dies bedeutet, dass es alle den Gegenstand der Untersuchung betreffenden Informationen für die Kommission bereithalten muss (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 27).

    Daher darf die Kommission einem Unternehmen bei einem Auskunftsverlangen nicht die Verpflichtung auferlegen, Antworten zu erteilen, durch die es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat (vgl. Urteil Orkem/Kommission, Randnr. 35).

    Buzzi Unicem wirft dem Gericht vor, das Urteil Orkem/Kommission dadurch verkannt zu haben, dass es nicht anerkannt habe, dass die Kommission die Verteidigungsrechte von Unicem verletzt habe, indem sie ihre Argumentation unter Verstoß gegen den Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten müsse, auf die von den Parteien im Verfahren abgegebenen Erklärungen gestützt habe.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92  

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Verpflichtung zum gleichzeitigen

    53 Zur Begründung ihres Rechtsmittels bringt die Rechtsmittelführerin sechs Rechtsmittelgründe vor, mit denen sie Verfahrensfehler und die Verletzung des Gemeinschaftsrechts rügt, und zwar: erstens Verfahrensmängel beim Erlaß der Polypropylen-Entscheidung durch die Kommission; zweitens, daß diese nicht die Antworten der anderen Hersteller auf die Mitteilungen der Beschwerdepunkte übermittelt habe; drittens, daß das Gericht nicht alle die Polypropylen-Entscheidung betreffenden Urteile gleichzeitig erlassen habe; viertens, daß die Tatsachenfeststellungen des Gerichts und sein Ergebnis bezueglich der Beteiligung der Rechtsmittelführerin an einer abgestimmten Verhaltensweise zur Festlegung eines Verkaufsmengenziels und eines Quotensystems für die Jahre 1981 und 1982 einander widersprächen; fünftens, daß das Gericht den vom Gerichtshof im Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283) aufgestellten Grundsatz nicht angewandt habe; sechstens, daß die Geldbusse nicht herabgesetzt worden sei.

    Fehlende Anwendung des vom Gerichtshof im Urteil Orkem/Kommission aufgestellten Grundsatzes durch das Gericht.

    97 Mit ihrem fünften Rechtsmittelgrund macht die Rechtsmittelführerin geltend, das Gericht habe gegen seine Verpflichtung verstossen, den im Urteil Orkem/Kommission aufgestellten Rechtsgrundsatz anzuwenden.

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01  

    Wettbewerb - Kartell - Markt für Graphitelektroden - Preisfestsetzung und

    Gestützt auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 27, 28 und 32 bis 35) hat die Kommission somit nicht die Informationen belohnt, die SGL ihr ihres Erachtens in Beantwortung eines Auskunftsverlangens oder aufgrund einer Entscheidung, mit der ihr unter Androhung von Sanktionen die Übermittlung der verlangten Auskünfte aufgegeben worden wäre, ohnehin hätte liefern müssen.

    Diese in den Urteilen Orkem/Kommission und Mannesmannröhren-Werke/Kommission (oben in den Randnrn. 401 und 402 angeführt) bestätigte Befugnis der Kommission, Auskünfte zu verlangen, steht weder in Widerspruch zu Artikel 6 Absätze 1 und 2 EMRK (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 75) noch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

    Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteil LVM, oben in Randnr. 130 angeführt, Randnr. 274), sind zwar im Anschluss an das oben in Randnummer 401 angeführte Urteil Orkem/Kommission bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Gemeinschaftsgerichte Rechnung zu tragen haben, mit dem oben in Randnummer 382 angeführten Urteil Funke sowie mit den Urteilen Saunders/Vereinigtes Königreich vom 17. Dezember 1996 (Recueil des arrêts et décisions 1996-VI, S. 2044, §§ 69, 71 und 76) und J. B./Schweiz vom 3. Mai 2001 (noch nicht im Recueil des arrêts et décisions veröffentlicht, §§ 64 bis 71) neue Entwicklungen eingetreten, doch hat der Gerichtshof im Urteil LVM keine Änderung seiner Rechtsprechung vorgenommen.

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02  

    Wettbewerb - Kartelle - Österreichischer Bankenmarkt - 'Lombardclub' -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Kommission ein Unternehmen durch ein Auskunftsverlangen nach Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung Nr. 17 nicht zu Antworten verpflichten, mit denen es das Vorliegen der Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Nachweis zu erbringen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 35; Urteil des Gerichts vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache T-112/98, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Slg. 2001, II-729, Randnr. 67).

    Die Kommission kann die Unternehmen somit verpflichten, rein tatsächliche Fragen zu beantworten und vorhandene Unterlagen vorzulegen (Urteile Orkem/Kommission, Randnr. 34, und Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 65).

    Zur Frage, ob die Kommission einen Rechtsfehler begangen hat, als sie in Randnummer 546 der angefochtenen Entscheidung die Auffassung vertrat, dass die Übermittlung von Schriftstücken in Beantwortung der Auskunftsverlangen nicht freiwillig geschehen sei, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission im Interesse der praktischen Wirksamkeit von Artikel 11 Absätze 2 und 5 der Verordnung Nr. 17 berechtigt ist, das Unternehmen zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und ihr erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich hierauf beziehen, zu übermitteln, selbst wenn sie dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten des betreffenden oder eines anderen Unternehmens zu erbringen (oben in Randnr. 539 angeführtes Urteil Orkem/Kommission, Randnr. 34, Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 2006 in der Rechtssache C-301/04 P, Kommission/SGL Carbon, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 41, und oben in Randnr. 539 angeführtes Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 65).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag - Zurechnung der

    Erstens habe das Gericht die Verteidigungsrechte nicht beachtet, insbesondere das im Urteil Orkem/Kommission vom 18. Oktober 1989(46) anerkannte Recht auf Vermeidung der Selbstbeschuldigung.

    Acerinox führt ferner aus, das Urteil Orkem unterscheide streng zwischen einer Milderung aufgrund von Beweismitteln (die zulässig sei) und einer Milderung aufgrund eines Schuldeingeständnisses (die unzulässig sei).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung der Gemeinschaft bereits die Vereinbarkeit der Milderungspraxis mit den Verteidigungsrechten und insbesondere mit dem im Urteil Orkem eingeräumten Recht auf Vermeidung der Selbstbeschuldigung anerkannt hat.

    (46)  - Rechtssache 374/87 (Slg. 1989, 3283, im Folgenden: Urteil Orkem).

    (54)  - Vgl. u. a. Urteil Orkem/Kommission (Randnrn. 34 und 35) und Urteil des Gerichtshofes Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (Randnr. 279) sowie Urteil des Gerichts vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache T-112/98 (Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Slg. 2001, II-729, Randnrn. 67 ff.).

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03  

    Einwanderungspolitik - Recht minderjähriger Kinder von Drittstaatsangehörigen auf

    Der Gerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu den völkerrechtlichen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte gehört, denen er bei der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts Rechnung trägt (vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 31, vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 68, und vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 44).
  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Begriff der Vereinbarung -

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98  

    Rekordbußgeld gegen Reedereien aufgehoben // Zwei deutsche Unternehmen betroffen

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00  

    Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung Nr. 17 -

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02  

    Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel

  • EuGH, 07.01.2004 - C-205/00  
  • EuGH, 07.01.2004 - C-211/00  
  • EuGH, 07.01.2004 - C-213/00  
  • EuGH, 07.01.2004 - C-217/00  
  • EuGH, 07.01.2004 - C-219/00  
  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00  

    Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99  
  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Schutz der

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11  

    Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - Richtlinie

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95  

    Wettbewerb - Mobile Kräne - Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention -

  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96  

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Verweigerung einer Fahrtvergünstigung

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02  

    Dansk Rørindustri A/S (C-189/02 P), Isoplus Fernwärmetechnik

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG -

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07  

    Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von Passiv- und Aktivzinssätzen durch

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06  

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt - Entscheidung,

  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91  

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 10 S 2023/10  
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91  
  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98  

    Rechtsmittel - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Gesamtschuldnerische

  • EuGH, 14.07.2005 - C-65/02  

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - Legierungszuschlag - Herabsetzung der

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04  

    Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide - Geldbußen - Art. 81 EG -

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Eingeständnis tatsächlicher oder

  • EuGH, 14.07.2005 - C-57/02  

    Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - Legierungszuschlag - Parallelverhalten -

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10  

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 10 Abs.

  • EuG, 12.12.1991 - T-39/90  
  • EuG, 08.03.1995 - T-34/93  
  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit

  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89  
  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03  

    Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd gegen Kommission der

  • OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4835/08  

    Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers: Beginn der Verfristung einer

  • OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4774/08  

    Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers: Zulässigkeit der Einlösung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02  

    Landelijke Vereniging tot Behoud van de Waddenzee und Nederlandse Vereniging tot

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art.

  • EuGH, 10.11.1993 - C-60/92  

    Otto / Postbank

  • EuG, 07.12.1999 - T-92/98  

    Nichtigkeitsklage - Transparenz - Zugang zu Dokumenten - Beschluß 94/90 EGKS, EG,

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-217/00  

    Aalborg Portland A/S (C-204/00 P), Irish Cement Ltd (C-205/00 P), Ciments

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04  

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8.

  • EuG, 08.03.2007 - T-340/04  

    Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - Loyale

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07  

    Rechtsmittel - Europäisches Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales Kartell - Markt der Bankprodukte und

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07  

    Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Art. 81 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09  

    Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für Monochloressigsäure -

  • EuG, 08.03.2007 - T-339/04  

    Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - Loyale

  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04  

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06  

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Wettbewerb - Kartell

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99  
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-463/10  

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von den deutschen Behörden zugunsten der

  • EuG, 22.03.2012 - T-458/09  

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung mit der Aufforderung, Auskünfte

  • EuG, 12.10.1999 - T-48/96  

    Dumping - Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d Ziffer ii und 2 Absatz 10 Buchstabe b

  • EuG, 28.02.2002 - T-354/94  
  • EuG, 23.03.1992 - T-10/92  
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-305/05  

    Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche - Recht auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2012 - C-402/11  

    Jager & Polacek / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 09.11.1994 - T-46/92  
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1992 - C-168/91  

    Christos Konstantinidis.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-294/98  
  • EuG, 21.11.1990 - T-39/90  

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1989 - 374/87   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Orkem gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Untersuchungsbefugnisse der Kommission - Rechte der Verteidigung

Verfahrensgang

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht