Rechtsprechung
AG Münster, 31.07.2008 - 38 C 1858/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Befugnisse des Mieters: Anbringen von Dekoanrtikeln in Hausflur und Gemeinschaftsgarten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Blumengestaltung außerhalb der Mietwohnung
- gaius.legal
Befugnisse des Mieters: Anbringen von Dekoanrtikeln in Hausflur und Gemeinschaftsgarten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtsurteile zum Thema Fenster und Türen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Treppenhaus, Eingangsbereich und Gemeinschaftsgarten - darf der Mieter beliebig dekorieren?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mieter stellen Pflanzen, Blumentöpfe ins Treppenhaus, Flur des Hauses
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Blumentöpfe, Blumenschmuck und üppige Dekorationen im Treppenhaus und auf Gemeinschaftsflächen sind nicht erlaubt - Zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen - Gestaltungsrechte der Mieter haben Grenzen